Veranstaltung: | 49. Bundesdelegiertenkonferenz Karlsruhe |
---|---|
Tagesordnungspunkt: | D Dringlichkeitsanträge |
Antragsteller*in: | Thomas Wolff (KV Berlin-Charlottenburg/Wilmersdorf) und 52 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 42%) |
Status: | Zurückgezogen (Folgende Änderungsanträge wurden an D-02 gestellt: http) |
Verfahrensvorschlag: | Zurückgezogen |
Eingereicht: | 09.11.2023, 05:04 |
Dringlichkeitsantrag: Aufnahme afghanischer Hilfskräfte und ihrer Familien – wie versprochen – sofort ermöglichen
Antragstext
Von 40000 Schutzbedürftigen bisher erst 14 im Aufnahmeprogramm‽
Nach dem Verlassen Afghanistans durch westliche Kräfte einschließlich der Bundeswehr im
Sommer 2021 wurden zahlreiche Hilfskräfte und ihre Familien ihrem Schicksal und der
Verfolgung durch die Taliban überlassen. Den Hilfskräften der deutschen Truppen war zuvor
seitens der deutschen Regierung das Versprechen gegeben worden, „alle in Sicherheit zu
bringen“.
Die BDK von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordert daher:
- Von der Grünen Parteiführung, der Fraktion und der Ministerien den vollen Einsatz zur
unverzüglichen Lösung dieses Problems
- Von der Bundesregierung und vom Außenministerium die erforderliche und erst recht die
zugesagte Schutzleistung umgehend in Kraft zu setzen
- Dazu schnellstmöglich Verhandlungen mit der Taliban-Regierung direkt oder über
funktionierende Kontakte aufzunehmen
- Ausreisemöglichkeiten über Nachbarländer mithilfe der dortigen Regierungen zu
organisieren
- Die Kapazitäten für die Ausreise mittels Flugzeugen und ggf. weiterer benötigter
Verkehrsmittel zur Verfügungen zu stellen
- Die Aufnahme der Betroffenen in Deutschland sicherzustellen und ohne Belastung für die
betroffenen Kommunen zu organisieren
Das bisher teilweise praktizierte Warten für unbestimmte Zeit in gefährdeter Lage in
Pakistan auf einen Botschaftstermin zur Visa-Erteilung ist nicht länger hinzunehmen. Die
hierbei Betroffenen sind umgehend auszufliegen. Nötigenfalls ist Botschaftspersonal am
Flughafen und ggf. anderen Ausreisepunkten zu stationieren
Weiterhin erwarten die BDK – wie die deutsche Öffentlichkeit – eine umgehende Antwort auf
die Fragen:
- Warum wurde die von der Bundesregierung und vom Außenministerium zugesagte
Schutzleistung nicht unverzüglich umgesetzt?
- Warum sieht dieses Programm überhaupt eine monatliche Kontingentierung vor, statt
allen Schutzberechtigten die unverzügliche Aufnahme zu gewähren?
- Warum können Schutzbedürftige, die bereits eine Aufnahmezusage haben, nicht ausreisen?
- Warum hat es nach dem Ende des Auslandseinsatzes in Afghanistan ein Jahr gedauert, bis
ein Aufnahmeprogramm ins Leben gerufen wurde?
Begründung der Dringlichkeit
Durch den Bericht des ARD-Magazins Monitor am 2. November 2023 wurde das Ausmaß der Vernachlässigung der afghanischen Schutzbedürftigen öffentlich bekannt. Hierzu müssen wir Stellung beziehen. Zudem ist aktuell eine Entwicklung in Pakistan eingetreten, die Schutzbedürftige der Gefahr der Abschiebung zurück nach Afghanistan aussetzt.
Da ab Eintritt der Dringlichkeit (2.11.) Zeit benötigt wird, um einen Antrag zu formulieren und Unterstützung zu sammeln, halten wir an der Dringlichkeit auch fest, falls der Zeitraum bis zum „ersten Antragsschluss“ nicht ausreichen sollte.
Begründung
„Im Oktober 2022 wurde deshalb das Bundesaufnahmeprogramm mit dem Ziel ins Leben gerufen, jeden Monat 1.000 besonders gefährdete Afghanen … nach Deutschland zu holen.“ (Zitat tagesschau.de) Am 2. November 2023 berichtete das ARD-Magazin Monitor, dass von den bis dato zur Aufnahme vorgesehenen 12000 Menschen gerade einmal 14 kommen konnten. Das liegt nicht allein daran, dass Menschen Schwierigkeiten haben, das Land zu verlassen, sondern auch bereits nach Pakistan ausgereisten Schutzbedürftigen werden bürokratische Steine in den Weg gelegt, die sie darin hindern, eine bereits ausgestellte Aufnahmezusage wahrzunehmen.
Es ist schockierend und unerträglich, wie die Hilfskräfte der deutschen Truppen im Stich gelassen werden. Eine Fortführung dieser bürokratisch ausgebremsten Vorgehensweise unter Gefährdung des Lebens der Schutzberechtigten ist unhaltbar.