Die Entscheidung des BVerfG zur Jährigkeit stellt die Haushaltspolitik vor relevante Herausforderungen und entspricht wohl kaum dem Willen der Erfinder*innen der Schuldenbremse. Wenn eine Naturkatastrophe (explizite Ausnahme im Grundgesetz) eine Ausnahme von der Schuldenbremse auslöst, dann wird es in den meisten Fällen nicht möglich sein, den Wiederaufbau im laufenden Haushaltjahr abzuwickeln. Gleichzeitig ist es wichtig, den Menschen in Not eine Sicherheit für die Mittel geben zu können. Hier muss eine Lösung gefunden werden, für solche Fälle Vorratsbeschlüsse für eine Ausnahme weiterhin zu ermöglichen. Eine Möglichkeit, die jetzt auftretende Finanzknappheit zu lösen, besteht darin Finanzmittel in Sondervermögen außerhalb der Schuldenbremse zu verlagern. Das ist nicht die reine Lehre, allerdings im Einzelfall (z.B. bei der Bahn) durchaus sinnvoll und kann ein pragmatischer Ausweg sein. Vor diesem Hintergrund sollten wir uns nicht dem allgemeinen medialen Bashing von Sondervermögen anschließen.
Dringlichkeitsantrag: | BVerfG-Urteil ernst nehmen – Schuldenbremse reformieren |
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Antragsteller*in: | Albert Wenzel (KV Münster) und 52 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 40%) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 22.11.2023, 11:14 |