Der vorliegende Absatz verengt das Thema Arbeitswelt von Menschen mit Behinderung leider völlig auf das Werkstättensystem, dass wir zurecht ERHEBLICH reformieren wollen.
Nicht wenige Menschen mit Behinderung arbeiten aber ganz regulär im 1. Arbeitsmarkt oder könnten dies durchaus aufgrund ihrer Qualifikation. Dies ist auch Ziel der EU-Sozialcharta. Doch bei der Umsetzung hakt es erheblich, viele Unternehmen kaufen sich lieber frei, als Menschen mit Behinderung einzustellen.
Das darf kein Dauerzustand bleiben. Und die EU-Mitgliedstaaten sind hier in der Pflicht. Auch Deutschland!
Also, ja: Werkstätten menschenwürdig reformieren. Aber: Vor allem Integration in den 1. Arbeitsmarkt!
Siehe auch:
https://rm.coe.int/168007cf92 (Seite 9, Artikel 15, Absatz 2)
Antrag EP-Kapitel: | D – Was Freiheit schützt |
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Antragsteller*in: | BAG Behindertenpolitik (dort beschlossen am: 15.10.2023) |
Status: | Eingereicht |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: EP-FH-01-399 |
Eingereicht: | 16.10.2023, 19:32 |