Dieser Vorschlag hat zurecht erkannt: Die Umgestaltung des Europäischen Beschaffungsrechts und der europäischen Förderrichtlinien ist ein wesentlicher Aspekt zur Verankerung von Zielen, die nicht alleine in einer ökonomischen Optimierung liegen.
Die Ergänzung um den Gemeinwohlgedanken stellt die Berücksichtigung auch von sozialen und demokratischen Aspekte sicher.