Tierversuche führen zahlreichen Tieren erhebliches Leid zu in einem Ausmaß, dass dem Produkt am Ende in keiner Weise gerecht wird. Laut Peta werden teilweise für nur einen einzigen kosmetischen Inhaltsstoff über 1000 Kaninchen und Ratten gequält.
Seit 2009 gilt in der gesamten EU das Verbot von Tierversuchen für Kosmetik und seit 2013 dürfen in der EU eigentlich keine Kosmetikartikel mehr verkauft werden, deren Inhaltsstoffe an Tieren getestet wurde. Dennoch findet sich in den Regalen zahlreiche Kosmetikartikel, deren Firmen nicht offiziell Stellung dazu beziehen, ob sie selbst oder Dritte für sie Tierversuche durchführen (vgl. https://tierversu chsfrei.peta-approved.de/). Das liegt zum einen an den Anforderungen des europäischen Chemikalienrechts REACH die vorsehen, dass bestimmte Substanzen, die unter anderem in Kosmetika enthalten sind, dennoch an Tieren getestet werden. Zum anderen können Unternehmen Tierversuche im Ausland z.B. in China durchführen oder finanziell unterstützen und ihre Produkte in der EU vermarkten.
Allgemein ist es für die Verbraucher*innen sehr schwer zu erkennen, welches Produkt tierversuchsfrei ist, da Bezeichnungen auf dem Markt teilweise irreführend und nicht eindeutig definiert sind ("vegan", "cruelty-free", "umweltfreundlich".) Dagegen sind "Peta-approved" labels, die ein Produkt als "tierversuchsfrei" ausweisen, noch lange nicht flächendeckend erhältlich. Hier braucht es unbedingt eine gesetzliche Verpflichtung für die jeweiligen Unternehmen.
Antrag EP-Kapitel: | A – Was Wohlstand schützt |
---|---|
Antragsteller*in: | KMV Tübingen (dort beschlossen am: 18.10.2023) |
Status: | Eingereicht |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: EP-W-01-1086 |
Eingereicht: | 19.10.2023, 09:42 |