Die vier großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften verfügen über ein gefährliches Monopol, dessen negative Folgen u.a. im Zuge der Insolvenz der US-Bank Lehmann Brothers, welche eine weltweite Finanzkrise nach sich zog und beim Milliardenskandal um den Zahlungsdienstleister WireCard offenkundig wurden. Das aktuelle System und die Machtkonzentration auf nur vier Gesellschaften, die u.a. alle DAX Konzerne prüfen, deren (Führungs-)Personal oft zwischen den vier Gesellschaften rotiert und Unternehmen, deren Abschlüsse sie prüfen oft zeitgleich zu verschiedenen Themen beraten, kann die ihm zugewiesene gesellschaftliche Aufgabe nicht zufriedenstellend erfüllen und muss dringend reformiert werden.
- Nach der Finanzkrise 2008/2009 sah der damalige Binnenmarktkommissar Michel Barnier eine Mitschuld bei den Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (WPG).
- Er formulierte verschiedene Reformvorschläge zur Verbesserung der Qualität von Abschlussprüfungen in einem sogenannten Grünbuch.
- Die WPG wehrten sich vehement gegen jegliche Veränderungen, so dass am Ende nur einzelne und sehr verwässerte Gesetzesänderungen vorgenommen wurden.
Im Jahr 2010 wurden von der Europäischen Kommission in einem sogenannten Grünbuch unter dem Titel „Weiteres Vorgehen im Bereich der Abschlussprüfung: Lehren aus der Krise“ unterschiedliche Vorschläge zur Verbesserung der Qualität von Abschlussprüfungen gemacht. Diese Vorschläge zielten auf unterschiedliche Probleme im System ab:
- Anwendung internationaler Prüfungsstandards
Unternehmen agieren grenzüberschreitend und sind international vernetzt. Da macht es Sinn, Prüfungsstandards international zu harmonisieren. Dieser Prozess begann bereits in den 2000er Jahren mit der Schaffung der International Financial Reporting Standards (IFRS). - Obligatorische Ausschreibung und eine zentrale Regulierungsbehörde
Damit sich verschiedene WPGs für ein Prüfungsmandat bewerben können, muss dieses öffentlich ausgeschrieben werden. Zusätzlich soll eine unabhängige Regulierungsbehörde schlussendlich über die Vergabe der Mandate und die Höhe der Honorare entscheiden. - Obligatorische externe Rotation
Damit Prüfer*innen und Unternehmen nicht über Jahre hinweg eine zu enge Beziehung aufbauen, muss nach einer bestimmten Anzahl an Jahren die Prüfungsgesellschaft gewechselt werden. Dies unterscheidet sich von einer internen Rotation. Dabei wird nach einer bestimmten Anzahl an Jahren innerhalb einer Prüfungsgesellschaft der*die Prüfer*in gewechselt. - Einrichtung reiner Prüfungsunternehmen (Pure Audit Firms)
Um den gravierenden Interessenkonflikt von WPG zu beenden, könnten reine Prüfungsunternehmen für die Abschlussprüfungen von Unternehmen zuständig sein. Sie wären frei von anderen Interessen der Beratungsleistungen. - Trennung von Prüfung und Beratung
Für die WPGs, die keine reinen Prüfungsunternehmen sind, kann es eine klare Trennung von Prüfungs- und Beratermandaten geben. Eine WPG, die ein Unternehmen prüft, darf dann gleichzeitig keine Beraterleistungen für dieses Unternehmen ausführen. - Joint Audit
Um einerseits kleinere WPG zu stärken und ein „Vier-Augen-Prinzip“ zu etablieren ergibt es Sinn, dass immer zwei WPG für ein Unternehmen verantwortlich sind. Denn wenn zwei WPG ein Unternehmen prüfen, werden auch WPG außerhalb der Big Four herangezogen werden müssen. Zusätzlich gibt es eine gründlichere Prüfung durch das Vier-Augen-Prinzip. - Einrichtung von Prüfungsausschüssen in den Aufsichtsräten
Die Aufsichtsrät*innen haben innerhalb des Unternehmens eine Kontrollaufgabe - das sagt ja auch ihr Name. Sie können allerdings mehr Pflichten Richtung aktiver Prüfung erhalten. - Einrichtung bzw. Stärkung einer öffentlichen Aufsicht für Prüfungsgesellschaften
Da die WPG eine sehr wichtige Rolle in der Wirtschaft einnehmen, sollte es eine Behörde geben, die für diese Gesellschaften zuständig ist und diese beaufsichtigt.
Quellen:
https://www.finanzwende.de/themen/wirtschaftspruefungsgesellschaften/