Doppeluntersuchungen spielen keine wesentliche Rolle. Meistens handelt es sich um Verlaufsuntersuchungen oder Wiederholungen, weil die erste Untersuchung einen unklaren Befund ergeben hat. Es gibt allerdings viele unnötige Untersuchungen, die nicht indiziert sind, z. B. weil keine therapeutischen Konsequenzen daraus zu erwarten sind. Können vermeintlich pathologische Befunde von Patient*innen nicht richtig eingeordnet werden, führt dies nicht selten zu unnötigen Ängsten und Verschlimmerung der Beschwerden. In Schweden gilt es daher sogar als Kontraindikation bei unkomplizierten Rücken- oder Ischiasbeschwerden ein MRT zu erstellen.
Antrag EP-Kapitel: | B – Was Gerechtigkeit schützt |
---|---|
Antragsteller*in: | BAG Arbeit, Soziales, Gesundheit (dort beschlossen am: 01.10.2023) |
Status: | Eingereicht |
Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
Eingereicht: | 05.10.2023, 18:23 |