Gesundheitsdaten sind hochsensibel. Sie dürfen auf keinen Fall in die falschen Hände gelangen oder öffentlich werden. Die Weiterleitung der eletronischen Patientenakten an den Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS) sind für die Bürger*innen nicht ungefährlich, zumal Anonymisierung und Pseudonymisierung keine hundertprozentige Sicherheit vor Rückverfolgbarkeit der Daten bieten. Z. B. ist der Schwangerschaftsabbruch in Polen eine Straftat. Eine explizite Zustimmung vor der Weiterleitung von Gesundheitsdaten ist daher unbedingt erforderlich.
Antrag EP-Kapitel: | B – Was Gerechtigkeit schützt |
---|---|
Antragsteller*in: | BAG Arbeit, Soziales, Gesundheit (dort beschlossen am: 01.10.2023) |
Status: | Zurückgezogen |
Eingereicht: | 05.10.2023, 18:46 |