Neben den bereits bekannten synthetischen Drogen werden Neue entwickelt bzw. bekannte Substanzen weiterentwickelt. Das stellt eine erhebliches Gesundheitsgefahr da diese Substanzen hinsichtlich ihrer Wirkung schlecht einzuschätzen sind. Außerdem arbeitet das Strafgesetzbuch mit einer Positivliste, d.h. nur bekannte Substanzen können strafrechtlich verfolgt werden. Daher ist es wichtig dass es hier eine enge Zusammenarbeit und Austausch innerhalb der EU gibt.
Zur Begründung der Streichung siehe auch anderen Antrag der BAG ASG