Der Fokus auf strukturschwache Regionen ist wichtiger denn je, drohen doch gerade diese Regionen im Rahmen des Wiederaufbaus nach der COVID-19-Pandemie und angesichts der ökologischen und digitalen Transformation abgehängt zu werden. Förderungsfähige Projekte werden jedoch in der Regel nicht zu 100 % durch EU-Fördermittel finanziert. Die Regionen bzw. Antragssteller*innen müssen Eigenmittel mitbringen, um von der EU gefördert zu werden. Dies ist jedoch gerade für strukturschwache Regionen mit knappen Kassen häufig ein großes Problem. Daher müssen die Kofinanzierungssätze für strukturschwache Regionen von europäischer Seite erhöht bzw. die benötigten Eigenmittel reduziert werden. Ansonsten droht, dass Fördermittel nur von überdurchschnittlich entwickelten Regionen abgerufen werden können, die diese im Zweifel gar nicht benötigen. Dies würde sogar den Zusammenhalt in der EU weiter gefährden, wenn das Gefälle zwischen den Regionen größer werden würde.
Antrag EP-Kapitel: | B – Was Gerechtigkeit schützt |
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Antragsteller*in: | Johannes Volkmar Kohls (KV Berlin-Kreisfrei) und 62 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 41%) |
Status: | Eingereicht |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 07.10.2023, 20:34 |