Es ist wichtig, auch die skandalösen Arbeitsbedingungen in der sog. 24-Stunden-Pflege zu benennen, auch aus der intersektionalen Perspektive. Hier werden in den meisten Fällen Frauen eingesetzt.
Um umfassende Lösungen für mobile Beschäftigte zu finden, wird derzeit in Fachdiskussionen das Postulat eines Aktionsplanes aufgestellt, denn es gilt an der Schnittstelle mehrerer Rechtsgebiete zu wirken: des Arbeitsrechts, des Sozialrechts und des Aufenthaltsrechts. Entsendet werden nämlich nicht nur EU-Bürger*innen, sondern auch Drittstaatsangehörige, wie im Fall der streikenden LKw-Fahrer in Gräfenhausen verdeutlicht wurde. Es sind auch längst europäische Hebel gefragt, um Scheinselbständigkeit durch Dienstleistungsverträge, die etwa in der häuslichen Betreuung oder in der Logistik üblich sind, zu bekämpfen.
Zollkontrolen können zwar ein wirksames Mittel sein, jedoch nur, wenn der Schutz der Beschäftigten ins Zentrum der Inspektionen rückt. In der Realität weckt derzeit die Perspektive einer Inspektion bei den potentiell getroffenen Gruppen nicht unberechtigte Ängste aus. Hier bedarf es eines Kulturwechsels.
Das neue Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ist eine große Errungenschaft der EU, dennoch muss der Anwendungsbereich stetig ausgeweitet werden, denn derzeit nimmt es nur große Unternehmen in die Pflicht.