Es ist zu unterscheiden, (1.) zwischen Europäischen Hochschulnetzwerken, das sind Zusammenschlüsse einzelner rechtlich selbstständiger Hochschulen, und (2.) Europäischen Hochschulen, das sind Hochschulen in einer Europäischen Trägerschaft wie bspw. das European University Institute in Florenz oder das Europa Kolleg in Brügge (entweder als Fusion einzelner Hochschulen oder als Neugründungen). Eingesetzt haben wir uns für (1.) EU Hochschulnetzwerke, eingesetzt. Die Gründung von Hochschulen in Europäischer Trägerschaft ist konfliktreich (s. u.a. EU hat keine Kompetenz im Hochschulbereich) und nicht trivial. Und es müsste auch der Mehrwert dargelegt werden.
Antrag EP-Kapitel: | B – Was Gerechtigkeit schützt |
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Antragsteller*in: | BAG Wissenschaft, Hochschule, Technologiepolitik (dort beschlossen am: 08.10.2023) |
Status: | Eingereicht |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 15.10.2023, 12:24 |