Der Europäische Qualifikationsrahmen erlaubt eine Übersetzung der unterschiedlichen nationalen Bildungsabschlüsse. Leider geschieht dies noch immer nicht automatisch, sondern muss im jeweiligen Land anerkannt werden. Zudem sind über den Bologna-Prozess die Hochschulabschlüsse bereits vereinheitlicht. Hier ist eine gegenseitige automatische Anerkennung eigentlich unkompliziert möglich. Das dies noch immer nicht passiert, ist der eigentliche Skandal.
Antrag EP-Kapitel: | B – Was Gerechtigkeit schützt |
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Antragsteller*in: | BAG Wissenschaft, Hochschule, Technologiepolitik (dort beschlossen am: 07.10.2023) |
Status: | Eingereicht |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 15.10.2023, 18:39 |