Nach wie vor werden in Europa zu häufig Zwangsmaßnahmen im Rahmen psychiatrischer Versorgung angewendet. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat sich klar zugunsten einer gemeindenahen, menschenrechtsbasierten Versorgung ohne Zwangsmaßnahmen ausgesprochen. Auch die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), die von allen EU-Mitgliedstaaten unterzeichnet und ratifiziert wurde, spricht sich für eine menschenrechtsbasierte Versorgung und eine Vermeidung von Zwangsmaßnahmen aus. Um auch diese Ziele im Europawahlprogramm deutlich zu formulieren, ist der Zusatz erforderlich.
Antrag EP-Kapitel: | B – Was Gerechtigkeit schützt |
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Antragsteller*in: | Kirsten Kappert-Gonther (KV Bremen-Nordost) und 62 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 52%) |
Status: | Eingereicht |
Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
Eingereicht: | 16.10.2023, 16:12 |