Eine höhere Kostenerstattung bei Verspätungen ist eine gute Sache.
Oft bleiben Menschen mit Behinderungen jedoch komplett außen vor, weil ein Fahrstuhl nicht funktioniert, doch keine Rampe existiert oder kein Personal für die zugesagte Unterstützung beim Einsteigen vorhanden ist. Ebenfalls nicht selten: Es gibt für Sehbehinderte keine Lautsprecheransage über Ausfälle oder Gleiswechsel. Oder für Hörbehinderte keine visuelle Anzeige, aufgrund dessen sie eine geplante Verbindung nicht erreichen.
In vielen dieser Situationen bleibt nur der Weg über eine alternative Transportmöglichkeit, wie z.B. ein behindertengerechtes Taxi. Dafür fallen dann Kosten an, die weit über den bislang geforderten Erstattungsbeträgen liegen. Wir fordern hier eine 100% Erstattung durch das jeweilige Verkehrsunternehmen. Ansonsten steht Barrierefreiheit lediglich auf dem Papier!
Zudem muss diese Forderung auch für den Nahverkehr gelten, denn die wenigsten Menschen wohnen direkt neben einem Bahnhof.
Antrag EP-Kapitel: | B – Was Gerechtigkeit schützt |
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Antragsteller*in: | BAG Behindertenpolitik (dort beschlossen am: 15.10.2023) |
Status: | Eingereicht |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 16.10.2023, 21:27 |