Der Ausbau von erneuerbaren Energien ist Verbraucherschutz, aber nur dann, wenn die Preisvorteile auch beim Kunden ankommen. Hier sollten wir neuen Geschäftsmodellen durch eine Strommarktreform die Chance geben, die Akzeptanz zu erhöhen und den Ausbau zu beschleunigen.
Antrag EP-Kapitel: | B – Was Gerechtigkeit schützt |
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Antragsteller*in: | BAG Energie (dort beschlossen am: 13.10.2023) |
Status: | Angenommen |
Eingereicht: | 17.10.2023, 18:12 |