Die Neufassung der Fahrgastrechte-Verordnung der Union bedarf einiger Anpassung. Wenn wir erreichen wollen, dass Unionsbürger*innen auch im Grenzverkehr oder im Urlaub auf die Schiene umsteigen, anstatt mit dem Pkw unterwegs zu sein, dann geht das nur mit dem Versprechen, dass sie innerhalb der Union mobil bleiben, wenn sie mit der Bahn unterwegs sind.
Ermäßigte Fahrkarten, wie bspw. das 49-Euro-Ticket oder das Semesterticket, von Fahrgastrechten auszunehmen, wie mit der jüngsten Änderung der Eisenbahn-Verkehrsordnung geschehen, sind verkehrs- sowie sozialpolitisch das falsche Signal. Mit Blick auf Bestrebungen hin zu internationalen Nahverkehrstickets – bspw. einem deutsch-französischen 49-Euro-Ticket – müssen diese Regelungen bereits auf europäischer Ebene ausgeschlossen werden. Nur so können solche Tarife langfristig erfolgreich sein.