Die Nutzung von „Datenspuren“ aus Lehr- und Lernprozessen ist die Grundlage für die Anwendung von KI im Hochschulbereich. Diese Daten können zu einer erheblichen Verbesserung von Lehr- und Lernprogrammen eingesetzt werden – allerdings stehen sie zunehmend im Interesse von großen Verlagen und Datenunternehmen, die sie durch „Datentracking“ erheben. Den Missbrauch und die Verletzung der informationellen Selbstbestimmung von Studierenden und Lehrenden gilt es zu begrenzen und gleichzeitig die gemeinwohlorientierte Nutzung dieser Daten zu ermöglichen.
Antrag EP-Kapitel: | B – Was Gerechtigkeit schützt |
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Antragsteller*in: | BAG WHT (dort beschlossen am: 08.10.2023) |
Status: | Eingereicht |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 19.10.2023, 11:02 |