Die Weltgemeinschaft hat nach der Vollversammlung der Vereinten Nationen im November 2022 und dem Beschluss des Europarats im Mai 2023 mehr als 440 Tage benötigt, um konkrete Schritte für die Einrichtung eines Schadensregisters zu unternehmen, die die menschlichen Opfer und die Schäden an Vermögen und Infrastruktur in der Ukraine nach dem russischen Überfall systematisch und rechtssicher zu dokumentieren. Die Einrichtung des Schadenregisters seit Mai 2023 in Den Haag und der Ukraine ist zunächst auf drei Jahre begrenzt und soll Russland zur finanziellen Entschädigung der Ukraine zwingen.
Wir halten es für geboten, künftig die personellen und finanziellen Mittel in der EU vorzuhalten, um im Interesse einer präventiven gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik ein Schadensregister in der EU dauerhaft einzurichten. Dies gilt aber auch insbesondere für Fähigkeiten und Planungen mit Bezug auf Sanktions- und Reparationsziele der EU, die eine Professionalisierung der Abläufe und Fähigkeiten, die Stärkung des rechtlichen Rahmens zum Vermögenseinzug in den EU-Mitgliedsstaaten beinhalten.
Mit Blick auf die Zukunft muss die EU nach den Erfahrungen des Angriffs auf die Ukraine vorbereitet sein, um Menschenrechtsverbrechern, den Akteuren und Verursachern von Angriffskriegen sowie Staatsterroristen deutlich zu machen, dass die EU von Beginn an über die personellen Ressourcen und Fähigkeiten verfügt, Kriegs- und Terrorschäden zu dokumentieren, Zeugen zu befragen und nachhaltig - viele Jahre nach den Taten - Dokumente, Urkunden und Bildmaterial bei Anforderung durch die Opfer zur Verfügung zu stellen, um die Täter letztlich zur Verantwortung zu bringen.
Die Einrichtung eines permanenten EU-Schadenregisters stellt einen neuen, präventiven Baustein für eine gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU dar.
Zum Hintergrund:
Wir verfolgen mit diesem und unseren weiteren Anträgen das Ziel, auf der Grundlage der europäischen Rechtsstaatlichkeit und der Attraktivität der EU und des EUROs für die russische Finanzelite, russische Firmen und deren Helfer in und außerhalb Russlands schneller und konsequenter die Vermögen derjenigen Personen, Organisationen und Staaten einzufrieren sowie einzuziehen, die der Verletzung der Menschenrechte, des Beginns eines Angriffskriegs oder dem Terror gegen die Zivilbevölkerung schuldig gemacht haben oder diesen Verbrechen Vorschub leisten oder unterstützen. Dies gilt für die aktuelle russische Aggression gegenüber der Ukraine. Dies gilt zudem für potentielle Konflikte in der Zukunft, die über die russische Aggression in der Ukraine hinaus gehen.
Europa muss für die Zukunft über Instrumente, Mechanismen und die rechtlichen Voraussetzungen verfügen, allen Aggressoren und ihren Helfern glaubwürdig und entschlossen die Konsequenzen ihrer Verbrechen für Ihre eigene persönliche Lebensführung in der EU und die Beschlagnahme ihrer Vermögen zugunsten der Opfer ihrer Verbrechen vor Augen zu führen.
Dies gilt umso mehr, als dass für die nächste US-Präsidentschaftswahl in 2024 mit eine nicht unerheblichen Wahrscheinlichkeit besteht, dass ein neuer republikanischer Präsident die bisherige Unterstützung für die Ukraine in großem Umfang reduziert oder einstellt, und damit die Gefahren für die Sicherheit der EU weiter deutlich steigen können. Daher gilt es bereits jetzt, das europäische Instrumentarium in der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik zu ergänzen und nach zu schärfen.
Wir setzen uns für die Gründung eines permanenten Schadenregisters durch die EU ein, das künftig Menschenrechtsverletzungen und Schäden kriegerischer Angriffe zuverlässig dokumentiert. Damit schafft die EU die Voraussetzungen für die langwierige Verfolgung von Kompensations- und Reparationsforderungen gegenüber den Verantwortlichen.
Die Globale Sanktionsregelung der EU im Bereich der Menschenrechte wird dahingehend erweitert, dass Vermögenswerte von Personen und Organisationen, die schwere Menschenrechtsverletzungen zu verantworten haben, zu Gunsten der Kompensation ihrer Opfer in Europa eingezogen werden. Wir setzen zudem auf eine Ausweitung der Kompetenzen der Europäischen Staatsanwalt auf den Bereich der Verfolgung von Sanktionsverletzungen.
Die Abläufe innerhalb der EU im Zuge der Listung von Kriegsverbrecher*innen, Terrorist*innen und Unterstützern von Völkerrechtsverbrecher*innen sind neu zu ordnen, zu beschleunigen und rechtssicher zu machen. Die EU muss die notwendigen personellen und finanziellen Ressourcen, das Know How und die
Datenbasis erhalten, um Sanktionen unverzüglich einzuführen, durchzusetzen und Sanktionsverletzter vor Gericht zu bringen.
Mit unseren Änderungsanträgen ziehen wir die Lehren aus den bisherigen 11 gegen Russland gerichtete Sanktionspakete der EU und dem Fortdauern des Krieges in der Ukraine bis zum heutigen Tage. Die europäische Sanktions- und Reparationspolitik muss in einem weitaus größeren Umfang die Schicht der rund 100.000 russischen, das Regime im Kreml stützenden Multimillionäre und Superreichen treffen, als dies bislang mit den im 11 Sanktionspaketen der EU mit bislang rund 1.800 gelisteten Russen und russischen Organisationen geschehen ist.