In der Hintergrundinformation auf Seite S. 64 des Programmentwurfs haben wir bereits auf die notwendige Vermögenstransparenz mit Bezug auf das Vermögen der Täter*innen und die notwendige Herstellung von Finanztransparenz bei Briefkastenfirmen hingewiesen. Im Kontext des Ukrainekrieges ist dabei von erheblicher Bedeutung, dass nicht mittels Sanktionen gegen Privatpersonen und Organisationen/Firmen, sondern auch die Vermögen des russischen Staates und der russisches Zentralbank (hier rund 350 Mrd. EURO), soweit sie in den Ländern der EU eingefroren werden konnten, zur Wiedergutmachung der Kriegsschäden eingesetzt werden. Bei der Einziehung von staatlichen Vermögen sind hohe völkerrechtliche Hürden zu berücksichtigen, die auch das Vermögen der russischen Staatsbank bei den europäischen Banken unter einen starken rechtlichen Schutz stellt. Eine Umleitung der Guthaben Russlands in die Ukraine ist daher nicht ohne weiteres möglich. Als Teil eines die Sanktionen gegen Privatpersonen ergänzenden Vorgehens regen wir daher an, dass die EU Russland zur Zahlung von Reparationen an die Ukraine bewegt, in dem sie das eingefrorene Vermögens Russlands solange nicht freigibt, bis sich Russland dazu bereit erklärt, die Ukraine und seine Bevölkerung für die Kriegsschäden zu kompensieren. Das russische Vermögen von rund 350 Mrd. EURO in der EU wird daher solange „auf Eis gelegt“, bis Russland die notwendigen Zahlungen an die Urkaine geleistet hat. In der Zwischenzeit schafft die EU die notwendigen Voraussetzungen, um das russische Vermögen ertragsbringend zu bewirtschaften, um einem Wertverfall der russischen Vermögenswerte über einen langen Zeitraum zu begegnen (Vermögensmanagement).
Zum Hintergrund unseres Antrags:
Wir verfolgen mit diesem und unseren weiteren Anträgen das Ziel, auf der Grundlage der europäischen Rechtsstaatlichkeit und der Attraktivität der EU und des EUROs für die russische Finanzelite, russische Firmen und deren Helfer in und außerhalb Russlands schneller und konsequenter die Vermögen derjenigen Personen, Organisationen und Staaten einzufrieren sowie einzuziehen, die der Verletzung der Menschenrechte, des Beginns eines Angriffskriegs oder dem Terror gegen die Zivilbevölkerung schuldig gemacht haben oder diesen Verbrechen Vorschub leisten oder unterstützen. Dies gilt für die aktuelle russische Aggression gegenüber der Ukraine. Dies gilt zudem für potentielle Konflikte in der Zukunft, die über die russische Aggression in der Ukraine hinaus gehen.
Europa muss für die Zukunft über Instrumente, Mechanismen und die rechtlichen Voraussetzungen verfügen, allen Aggressoren und ihren Helfern glaubwürdig und entschlossen die Konsequenzen ihrer Verbrechen für Ihre eigene persönliche Lebensführung in der EU und die Beschlagnahme ihrer Vermögen zugunsten der Opfer ihrer Verbrechen vor Augen zu führen.
Dies gilt umso mehr, als dass für die nächste US-Präsidentschaftswahl in 2024 mit eine nicht unerheblichen Wahrscheinlichkeit besteht, dass ein neuer republikanischer Präsident die bisherige Unterstützung für die Ukraine in großem Umfang reduziert oder einstellt, und damit die Gefahren für die Sicherheit der EU weiter deutlich steigen können. Daher gilt es bereits jetzt, das europäische Instrumentarium in der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik zu ergänzen und nach zu schärfen.
Wir setzen uns für die Gründung eines permanenten Schadenregisters durch die EU ein, das künftig Menschenrechtsverletzungen und Schäden kriegerischer Angriffe zuverlässig dokumentiert. Damit schafft die EU die Voraussetzungen für die langwierige Verfolgung von Kompensations- und Reparationsforderungen gegenüber den Verantwortlichen.
Die Globale Sanktionsregelung der EU im Bereich der Menschenrechte wird dahingehend erweitert, dass Vermögenswerte von Personen und Organisationen, die schwere Menschenrechtsverletzungen zu verantworten haben, zu Gunsten der Kompensation ihrer Opfer in Europa eingezogen werden. Wir setzen zudem auf eine Ausweitung der Kompetenzen der Europäischen Staatsanwalt auf den Bereich der Verfolgung von Sanktionsverletzungen.
Die Abläufe innerhalb der EU im Zuge der Listung von Kriegsverbrecher*innen, Terrorist*innen und Unterstützern von Völkerrechtsverbrecher*innen sind neu zu ordnen, zu beschleunigen und rechtssicher zu machen. Die EU muss die notwendigen personellen und finanziellen Ressourcen, das Know How und die
Datenbasis erhalten, um Sanktionen unverzüglich einzuführen, durchzusetzen und Sanktionsverletzter vor Gericht zu bringen.
Mit unseren Änderungsanträgen ziehen wir die Lehren aus den bisherigen 11 gegen Russland gerichtete Sanktionspakete der EU und dem Fortdauern des Krieges in der Ukraine bis zum heutigen Tage. Die europäische Sanktions- und Reparationspolitik muss in einem weitaus größeren Umfang die Schicht der rund 100.000 russischen, das Regime im Kreml stützenden Multimillionäre und Superreichen treffen, als dies bislang mit den im 11 Sanktionspaketen der EU mit bislang rund 1.800 gelisteten Russen und russischen Organisationen geschehen ist.