In den Ratsschlussfolgerungen zur EU Biodiversitätsstrategie und zur CBD COP 15 haben sich die EU-Mitgliedstaaten auf konkrete Ziele für den Artenschutz verständigt. Folgerichtig ist daher, den Artenschutz genauso wie den Klimaschutz im Handelsabkommen abzusichern.
Antrag EP-Kapitel: | C – Was Frieden schützt |
---|---|
Antragsteller*in: | BAG Ökologie (dort beschlossen am: 12.10.2023) |
Status: | Eingereicht |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: EP-FR-01-056-2 |
Eingereicht: | 16.10.2023, 16:35 |