Eine einseitige Abrüstung schafft in der derzeitigen Situation keinen Mehrwert. Daher muss die Forderung über einen Beitritt der EU-Staaten zum AVV gestrichen werden. Der AVV ist Teil der Rüstungskontrolllandschaft, und kann daher nicht ignoriert werden. Gleichzeitig besteht beim Beitritt einer Vielzahl von EU-Staaten die Gefahr, dass der Vertrag zum einseitigen Druck auf demokratische Statten benutzt wird, der von autoritären Atomwaffenstaaten weitgehendst ignoriert werden kann. Gerade im Hinblick auf die unverhohlenen atomaren Drohungen Russlands sollten die Prioritäten nicht bei einseitigen Abrüstungsbestrebungen innerhalb der (EU)-NATO Staaten liegen.
Antrag EP-Kapitel: | C – Was Frieden schützt |
---|---|
Antragsteller*in: | BAG Frieden & Internationales (dort beschlossen am: 14.10.2023) |
Status: | Eingereicht |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 16.10.2023, 21:23 |