Nach einem bahnbrechenden Beschluss der UN Vollversammlung im Dezember 2022 zur Vorbereitung von internationalen Verhandlungen zur „UN Tax Convention“ laufen aktuell die Vorbereitungen der internationalen Verhandlungen. Im Kern geht es um nichts Geringeres als eine grundlegende Reform der globalen Steuerarchitektur. Mit dem Ziel der Umsetzung der UN Steuerresolution zur "Förderung einer inklusiven und effektiven Steuerkooperation bei den Vereinten Nationen" , die auf Initiative Länder des Globalen Südens eingebracht wurde und eine fairere und transparentere internationale Zusammenarbeit in der Gestaltung und Weiterentwicklung von internationalen Steuerregeln vorsieht, und die eigene Entwicklungsfinanzierung und Souveränität der Länder des Globalen Südens stärken würde.
Der UN-Generalsekretär hatte drei abgeschichtet Optionen für eine mögliche Reform zur Diskussion gestellt: (1) Eine multilaterale Konvention über Steuern, (2) eine Rahmenkonvention über die internationale Zusammenarbeit im Steuerbereich, (3) ein Rahmen für die internationale Zusammenarbeit im Steuerbereich. Der Europäische Rat hat sich in einem Entwurf für ein Positionspapier vom 22. September im Wesentlichen kritisch zu dem Reformvorhaben geäußert. Darin spricht er sich gegen eine Steuerkonvention (Option 1 oder 2 des UN-Vorschlags) aus, verspricht aber eine offene und konstruktive Debatte.
Wir sollten uns für eine umfassende Reform (Version 1) einsetzen.