Die Tötung von angeblichen „Terroristen“ und von Unbeteiligten als „Kollateralschaden“ durch ferngesteuerte Drohnen widersprechen dem Rechtstaatsprinzip und fundamentalen Menschenrechten ebenso wie die menschenverachtenden Zustände in den Lagern an der Außengrenze der EU.
Wir sind nicht glaubwürdig, wenn unsere Werte nur auf eine Seite bezogen werden.
Antrag EP-Kapitel: | C – Was Frieden schützt |
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Antragsteller*in: | OV Wolfratshausen (dort beschlossen am: 13.10.2023) |
Status: | Eingereicht |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: EP-FR-01-035 |
Eingereicht: | 17.10.2023, 12:03 |