Private Schiedsgerichte, wie sie z.B. in den transatlantischen Freihandelsabkommen vorgesehen sind, verstoßen gegen das Grundgesetz und gegen Europarecht und kollidieren mit Prinzipien des Völkerrechts. Allein ordentliche Gerichte sind die Instanzen, um über Klagen gegen Staaten zu entscheiden. Das schließt supranationale Gerichtshöfe, etwa im Rahmen der Vereinten Nationen oder EU, nicht aus, wohl aber private Schiedsgerichte.
Antrag EP-Kapitel: | C – Was Frieden schützt |
---|---|
Antragsteller*in: | OV Wolfratshausen (dort beschlossen am: 13.10.2023) |
Status: | Eingereicht |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 17.10.2023, 12:09 |