Dies wiederholt wörtlich die entsprechende Forderung unseres Bundestagswahlprogramms, https://cms.gruene.de/uploads/documents/Wahlprogramm_DIE_GRUENEN_Bundestagswahl_2021.pdf , S. 224 . Es entspricht auch dem Grundsatzprogramm von 2020 ( https://cms.gruene.de/uploads/documents/20200125_Grundsatzprogramm.pdf, Absätze 374 und 394) und unserem Europawahlprogramm von 2019 ( https://cms.gruene.de/uploads/documents/B90GRUENE_Europawahlprogramm_2019_barrie-refrei.pdf , dort S. 126f. ) übernommen. Dort stehen sie, damit alle Lesenden gleich wissen:
diese Auslegung der VN-Charta gehört praktisch seit Beginn der Vereinten Nationen zu den Rechtsstandpunkten der Generalversammlung. Im Präzedenzfall von 1950 hat sie Völkerrecht gegen den erklärten Willen einer Vetomacht gesetzt und damit den – gegen den massiven Militäreinsatz einer weiteren (späteren) Vetomacht erreichten - politischen (Teil-)Erfolg des Koreakrieges dauerhaft legitimiert;
zu den im VII. Kapitel der VN-Charta als friedensdurchsetzend (bei unmittelbar drohenden oder bereits begonnenen Kriegen) klassifizierten Massnahmen gehören keineswegs nur die vor allem in den Artikeln 42 – 47 geregelten militärischen Massnahmen, sondern genauso die vor allem im Artikel 41 geregelten diplomatischen, kommunikativen und ökonomischen Druckmittel.
Es soll also niemand glauben, Grüne würden hier etwas völlig Neues, noch nie Erprobtes verlangen oder Grüne würden militärische Schritte schon befürworten, bevor alle nichtmilitärischen Möglichkeiten ausgeschöpft oder als offensichtlich wirkungslos verworfen wurden.
Kurz als Rückblick:
Im Schutzverantwortungs-Beschluss „Für eine Verantwortung zum Schutz der Menschenrechte“, zu dem sich 2012 die BDK Hannover nach langer, engagiert geführter Debatte durchgerungen hat, haben wir diese Forderung verankert - ( https://wolke.netzbegruenung.de/apps/files/?dir=/1_Bundesverband/Inhalte%20%26%2-0Positionen/Beschlüsse%20Gremien/Bundesdelegiertenkonferenzen/2012-11-Hannover&fileid=28918531#pdfviewer, dort S. 7 ). Darauf aufbauend haben wir sie in unsere Bundestagswahlprogramme von 2013 ( https://wolke.netzbegruenung.de/apps/files/?dir=/1_Bundesverband/Inhalte%20%26%2-0Positionen/Beschlüsse%20Gremien/Bundesdelegiertenkonferenzen/2013-04-Berlin&fileid=28918267#pdfviewer , dort S. 307 ) und 2017 ( https://cms.gruene.de/uploads/documents/BUENDNIS_90_DIE_GRUENEN_Bundestagswahlpr-ogramm_2017.pdf , dort S. 86) aufgenommen und dann in unser Europawahlprogramm von 2019 (s.o.) und unser Grundsatzprogramm von 2020 (s.o.).
Wir sollten diese hervorragend wichtige programmatische Entscheidung auch in unserem Europawahlprogramm in vollem Umfang und unmissverständlich bekräftigen.
Antrag EP-Kapitel: | C – Was Frieden schützt |
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Antragsteller*in: | BAG Europa (dort beschlossen am: 08.10.2023) |
Status: | Eingereicht |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: EP-FR-01-168 |
Eingereicht: | 19.10.2023, 14:23 |