Es geht um die Erkenntnisse aus dem Pegasus Untersuchungsausschuss der EU (und auch aus denen des NSA-Untersuchungsausschusses in Berlin 2014-2016) !
---
Wenn in der EU-Verordnung (Verordnung= keine nat. Umsetzung nötig, direkt wirksam) zur Medienfreiheit die Ausnahme der "nationalen Sicherheit" wie vom Rat vorgeschlagen enthalten bleibt, dann geht es so aus, wie beim EU-Whistleblowerschutz für Edward Snowden: das, was für unsere EU erreicht werden muss, scheitert national an der unehrlichen Ausnahme der sogenannten "nationalen Sicherheit" - obwohl eine faire Justiz wie der EUGH dort gar keinen Sicherheits-Grund vorfände!
---
Gerade aufrichtige Medienfreiheit ist aber mit der Unabhängigkeit der Justiz zusammen eines von 2 Schlüsselelementen zur Wahrung unserer freiheitlichen demokratischen rechtsstaatlichen EU-Grundwerte, in Abwehr gegen reaktionäre, autoritäre, illiberale Kräfte - und auf genau diese Abwehr wird es ankommen.
Antrag EP-Kapitel: | D – Was Freiheit schützt |
---|---|
Antragsteller*in: | Irene Latz (KV Berlin-Kreisfrei) und 50 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 35%) |
Status: | Zurückgezogen |
Eingereicht: | 26.09.2023, 10:35 |