Die Istanbul-Konvention, ein Übereinkommen des Europarats, das 2014 in Kraft getreten ist, setzt sich für die Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt ein. Sie verpflichtet die Unterzeichnerstaaten, in ihren Rechtssystemen für die Gleichstellung der Geschlechter zu sorgen und jegliche Form von Diskriminierung abzuschaffen.
Artikel 60 und 61 der Istanbul-Konvention sind für die Rechte von geflüchteten Frauen von großer Bedeutung, da sie geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen als Grundlage für Asyl oder Flüchtlingsschutz anerkennen und das Verbot der Zurückweisung von Opfern dieser Gewalt formulieren.
Um den Schutz und die Rechte geflüchteter Frauen in Europa zu stärken und sicherzustellen, dass die Asylpolitik in vollem Einklang mit den Bestimmungen der Istanbul-Konvention steht, ist es unerlässlich, dass wir uns dafür einsetzen, dass die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten diesen Verpflichtungen uneingeschränkt nachkommen.