„Dem Umbau des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) zu einem Programm zum Abbau von Flüchtlingsrechten treten wir entschieden entgegen“ – dieser Satz findet sich wortgleich bereits im Europawahlprogramm 2019 von Bündnis 90/Die Grünen (siehe https://cms.gruene.de/uploads/documents/2019_Europawahl-Programm.pdf, S. 95).
Der oben zitierte, im November 2018 kollektiv verbindlich gemachte Satz hat fünf Jahre später nichts an Aktualität eingebüßt. Im Gegenteil: Die Dringlichkeit, als bündnisgrüne Partei dem Abbau von Flüchtlingsrechten durch die Europäische Union (EU) zu widersprechen, ergibt sich aus den aktuell auf dem Tisch liegenden, gemäß grüner Beschlusslage auch von der Bundespartei zu bewertenden Verordnungsvorschlägen der Europäischen Kommission zur grundlegenden, vom deutschen Bundeskanzler kürzlich als „historisch“ bezeichneten Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (vgl. Länderrats-Beschluss vom 17.06.2023, Zeile 239: https://cms.gruene.de/uploads/images/20230617-Beschluss-LR-Fuer-eine-moderne-und-menschenrechtsorientierte-Migrationspolitik.pdf, sowie die Wortmeldung von Olaf Scholz auf X/ehemals Twitter vom 04.10.2023: https://twitter.com/Bundeskanzler/status/1709555969263366347?t=WrpHJmjuLczrZ0qR9tRDog&s=09).
Der unter maßgeblicher Beteiligung des ehemaligen Bundesinnenministers Horst Seehofer (CSU) unter deutscher EU-Ratspräsidentschaft ausgearbeitete, im September 2020 von der Europäischen Kommission unter der Führung von Ursula von der Leyen (CDU) vorgelegte und Ende 2023/Anfang 2024 politisch abschließend zu bewertende New Pact on Migration and Asylum stellt nach Auffassung der Antragsteller*innen unter dem Strich ein „Programm zum Abbau von Flüchtlingsrechten“ (Antragstext) dar. Zur Begründung dieser kritischen Gesamtbewertung und zur Dringlichkeit, als Bündnis 90/Die Grünen konservativ-rechtspopulistischen Konzepten wie der Instrumentalisierung von Migrant*innen (Krisen-Verordnung, Ratsfassung) zu widersprechen, sei an dieser Stelle beispielhaft auf die Pressemitteilung „Eklatante Einschränkung des Flüchtlingsschutzes in Europa abwenden“ der unabhängigen Nationalen Menschenrechtsinstitution Deutschlands vom 07.06.2023 hingewiesen: „Ein System, das vorrangig auf Abschreckung und die Auslagerung von Asylprüfungen an die Außengrenzen oder in vermeintlich sichere Drittstaaten außerhalb der EU setzt, ist mit Deutschlands flüchtlings- und menschenrechtlichen Verpflichtungen nicht vereinbar“ (https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/aktuelles/detail/eklatante-einschraenkung-des-fluechtlingsschutzes-in-europa-abwenden).