Die im Rahmen der Neufassung der EURODAC-Verordnung (einem integralen Bestandteil des sogenannten New Pact on Migration and Asylum) geplante verpflichtende erkennungsdienstliche Behandlung von schutzsuchenden Kindern ab 6 Jahren verstößt gegen die UN-Kinderrechtskonvention und ist aus menschenrechtlicher Perspektive abzulehnen.
Diese Position wird auch von der grünen Europafraktion vertreten, die Ende Dezember 2022 im Innenausschuss des Europäischen Parlaments geschlossen gegen die Neufassung der EURODAC-Verordnung gestimmt hatte, u.a. wegen der evident kinderrechtswidrigen verpflichtenden erkennungsdienstlichen Behandlung aller schutzsuchenden Kinder ab dem Alter von 6 Jahren. Schattenberichterstatterin der grünen Europafraktion für dieses Dossier ist Saskia Bricmont, MdEP (vgl. dazu im Einzelnen ihre Erläuterungen in französischer Sprache unter https://saskiabricmont.eu/priorites/165-eurodac-un-projet-de-reforme-qui-confond-migration-et-securite).
Auch das sogenannte Screening innerhalb des Hoheitsgebiets (vgl. Artikel 5 des Vorschlags der Europäischen Kommission für eine neue Screening-Verordnung; dieser Verordnungsentwurf ist ebenfalls integraler Bestandteil des New Pact on Migration and Asylum) wird nicht nur von der grünen Europafraktion, sondern vom Europäischen Parlament in seiner Gesamtheit „als unverhältnismäßig sowohl für die dem Screening unterzogene Person als auch für den betreffenden Mitgliedstaat erachtet“ (Position des Europäischen Parlaments vom April 2023 zur Screening-Verordnung: https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/A-9-2023-0149_DE.html, Begründung, Unterpunkt 2).
Grüne Schattenberichterstatterin für die Screening-Verordnung ist Tineke Strik, MdEP. Tineke setzt sich aktuell dafür ein, dass sich der Rat der EU nicht mit seiner „law & order“-Position durchsetzt, das verpflichtende Screening auf alle Menschen auszuweiten, die irgendwo innerhalb des Territoriums der EU-Mitgliedstaaten von der Polizei mehr oder weniger willkürlich aufgegriffen und z.B. aufgrund nicht vorhandener Papiere des illegalen Aufenthalts und/oder irregulären Grenzübertritts bezichtigt werden. In Verbindung mit der EURODAC-Verordnung (Neufassung) würde mit der Verabschiedung der Screening-Verordnung in der Fassung des Rates der EU auch die Gefahr von menschenrechtlich verbotenem „racial profiling“ an sogenannten kriminalitätsbelasteten Orten wie dem Hermannplatz in Berlin-Neukölln erheblich steigen. Dies gilt es zu verhindern.
Dieser Änderungsantrag basiert auf dem auf der Mitgliederversammlung von Bündnis 90/Die Grünen Berlin-Neukölln angenommenen Beschluss „Menschenrechte von Geflüchteten verteidigen. Gegen eine Verschärfung des europäischen Asylrechts“ des KV Neukölln vom 18.07.2023 (https://www.gruene-neukoelln.de/fileadmin/Neukoelln/Partei/2023-07-18_Antrag-Asylpolitik.pdf), S. 3-4.