Der Änderungsantrag konkretisiert die bisherigen Punkte, zum Beispiel die Wege wie Urheber*innen der Nutzung zu KI Zwecken widersprechen können und stellt klar, das künstlich generierte Werke kein Urheberrecht erhalten sollen. Zudem benennen wir Bibliotheken und Bildungs- und Fortschungseinrichtungen, die immer stärker von einer sehr restriktiven Ausgestaltung von Wissenschaftsverlagen und anderen Akteuren negativ beeinflusst sind und wollen auch diese entsprechend stärken, da sie elementar sind für Teilhabe und Bildung.
Antrag EP-Kapitel: | D – Was Freiheit schützt |
---|---|
Antragsteller*in: | Malte Spitz (KV Unna) und 50 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 24%) |
Status: | Eingereicht |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 10.10.2023, 08:52 |