Das Wahlrecht ist eines der absoluten Fundamente einer parlamentarischen Demokratie. Es Menschen pauschal vorzuenthalten, die dauerhaft von den Entscheidungen der Parlamente betroffen sind, widerspricht dem Grundgedanken einer repräsentativen Demokratie.
Deshalb setzen wir uns neben dem allgemeinen Wahlrecht für ein Eintragungswahlrecht ein. Dies würde bedeuten, dass Menschen, die unter 16 und in der Union geboren oder Nicht-Unionsbürger*innen sind, die seit mindestens 3 Jahren in der Union leben, sich auf dem Amt in ein Wähler*innenverzeichnis eintragen könnten und daraufhin wählen und somit ihr Recht auf Mitbestimmung in der Demokratie wahrnehmen könnten.
Antrag EP-Kapitel: | D – Was Freiheit schützt |
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Antragsteller*in: | Jonas Graeber (KV Berlin-Kreisfrei) und 58 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 59%) |
Status: | Eingereicht |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: EP-FH-01-138-4 |
Eingereicht: | 10.10.2023, 21:18 |