Die sogenannte Maskenaffäre, im Rahmen derer sich mehrere Bundestags- und Landtagsabgeordnete der CDU/CSU persönlich dadurch bereichert haben, dass sie als Vermittler von "Maskendeals" aufgetreten sind und zum Teil Provisionen in Millionenhöhe erhalten haben, hat gezeigt, dass dringender strafrechtlicher Reformbedarf besteht. So sind strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegen Beteiligte eingestellt worden, da die derzeitige Rechtslage keine außerparlamentarischen Handlungen von Mandatsträger*innen unter Strafe stellt, selbst wenn diese einen Bezug zum Mandat aufweisen. Die Bundestagsfraktion der Grünen setzt sich daher auf nationaler Ebene für eine Verschärfung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung/-bestechlichkeit ein (s. hierzu: https://www.gruene-bundestag.de/termine/vom-skandal-zur-reform-abgeordnetenbestechung-im-fokus). Dies muss auch auf der Ebene der EU erfolgen, damit eine Ausnutzung des Mandats als Europaabgeordnete/r zum Zwecke der persönlichen Bereicherung strafrechtlich sanktioniert werden kann, unabhängig davon, ob die Handlung im parlamentarischen oder außerparlamentarischen Bereich erfolgt.
Antrag EP-Kapitel: | D – Was Freiheit schützt |
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Antragsteller*in: | Christoph Apostel (KV Köln) und 50 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 35%) |
Status: | Eingereicht |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 12.10.2023, 15:25 |