Die Etablierung der Vorurteils- bzw. Hasskriminalität als EU-Straftatbestand ist zu begrüßen. Damit verbunden sind gemeinsame rechtliche Mindeststandards. Für eine wirksame Implementation braucht es jedoch auch funktionierende Erfassungssysteme auf wissenschaftlicher Basis, die aus kriminologischer Sicht geeignet sind, um Vorurteilskriminalität als solche zu erfassen und zuzuordnen. Zumindest in Bezug auf die Erfassung von Vorurteilskriminalität als Themenfeld im KPMD-PMK wird hier Handlungsbedarf deutlich. Grundsätzlich erfassen Mitgliedsstaaten Vorurteilskriminalität unterschiedlich, daher wird ein gemeinsames Erfassungssystem auch zur Erhebung von vergleichbarer Daten und einem europaweiten Monitoring benötigt. Im Kontext der ihm Rahmen staatlicher Strafverfolgung erhobener Hellfelddaten braucht es regelmäßige Dunkelfeld- und Viktimisierungsstudien, die versuchen das tatsächliche aktuelle Ausmaß an Vorurteilskriminalität und ihrer Auswirkung auf Betroffene zu untersuchen.
Antrag EP-Kapitel: | D – Was Freiheit schützt |
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Antragsteller*in: | Jasper Robeck (KV Erfurt) und 53 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 50%) |
Status: | Eingereicht |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 14.10.2023, 02:37 |