Die aktuellen justiziellen Möglichkeiten für Opfer von Menschenrechtsverstößen durch Frontex sind nicht ausreichend. Die Geflüchteten werden rechtlich auf das Konstrukt der Staatshaftung verwiesen, wobei es schwierig zu differenzieren ist welcher Staat im Falle eines Verstoßes, beispielsweise eines illegalen Pushbacks, zu verklagen wäre und diese Klageform ohnehin große juristische Hürden mit sich bringt. Das Europäische Gericht hat entsprechend erst kürzlich eine Haftungsklage gegen Frontex abgewiesen, da die Institution "lediglich zur Ausführung der Aufgaben der Mitgliedstaaten berufen wäre" und daher diese zu verklagen seien (vgl. https://www.dw.com/en/eu-court-rules-frontex-not-liable-in-pushback-damages-case/a-66730863).
Dies führt dazu, dass die Opfer keinen Zugang zu justizieller Gerechtigkeit oder entsprechender Entschädigung erhalten. Wir wollen daher eine originäre Haftungsgrundlage für das Handeln von Frontex begründen um deren Menschenrechtsversöße zu ahnden und zu verhindern. Für die Nachweisbarkeit im gerichtlichen Verfahren braucht es zudem unabhängige Kontrollmechanismen für das Handeln von Frontex.