Der bisherige Textvorschlag enthält einen Fehler, da die GRCh gem. Art. 51 nicht nur für die EU-Organe gilt. Entsprechend sollte der Text klarstellen, dass es um eine Erweiterung ihrer Geltung auf rein nationale Sachverhalte geht, und die GRCh bei diesen vor den Gerichten der Mitgliedsstaaten durchgesetzt wird.
Antrag EP-Kapitel: | D – Was Freiheit schützt |
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Antragsteller*in: | BAG Demokratie und Recht (dort beschlossen am: 13.10.2023) |
Status: | Eingereicht |
Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
Eingereicht: | 15.10.2023, 12:10 |