Bürger*innenräte, bzw. auf europäischer Ebene das Europäische Bürger*innenforum, sollen die repräsentative Demokratie ergänzen. Dafür müssen sie aber auch repräsentativ sein!
Aufgrund unterschiedlicher Response- und Teilnahmeraten, abhängig u.a. von sozialem und Bildungsstatus, kann jedoch schnell ein völlig verzerrtes Bild entstehen, was wiederum die Glaubwürdigkeit und Akzeptanz des Gremiums gefährdet. Deshalb muss es Gewichtungen im Auswahlprozess geben, um struktureller Ungleichheit entgegenzuwirken.
Die reine Anwendung des Zufallsprinzips würde hingegen, wie auch bei Meinungsumfragen und den meisten Formen von Bürger*innenbeteiligung, für sehr unterschiedliche Repräsentanz sorgen. Genau das sehen wir GRÜNEN aber als schweren Mangel an und haben uns deshalb ein Vielfaltsstatut gegeben. Dieser Aspekt sollte deshalb, wie schon im Bundestagswahlprogramm 2021, in aller Kürze aufgenommen werden.
Dann sind Bürger*innenräte bzw. das Bürger*innenforum ein Beitrag zu einer lebendigen Demokratie.
Siehe auch: https://library.fes.de/pdf-files/bueros/wien/18489.pdf
(Kapitel 4.3 und 4.5., auf Seite 20-23)
Antrag EP-Kapitel: | D – Was Freiheit schützt |
---|---|
Antragsteller*in: | BAG Demokratie und Recht (dort beschlossen am: 13.10.2023) |
Status: | Eingereicht |
Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
Eingereicht: | 16.10.2023, 11:42 |