Diese Zwangsläufigkeit ist nicht erforderlich. Der nächstgelegene sichere Hafen kann auch im Herkunftsland liegen. Seenotrettung erfolgt auch in Küstengebieten jenseits unsicherer Herkunfsländer und bei Einsätzen, die keinen Asylzweck verfolgen.
Antrag EP-Kapitel: | D – Was Freiheit schützt |
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Antragsteller*in: | Sebastian Pewny (KV Bochum) und 49 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 26%) |
Status: | Eingereicht |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: EP-FH-01-663-2 |
Eingereicht: | 16.10.2023, 13:55 |