Diese Zwangsläufigkeit ist nicht erforderlich. Der nächstgelegene sichere Hafen kann auch im Herkunftsland liegen. Seenotrettung erfolgt auch in Küstengebieten jenseits unsicherer Herkunfsländer und bei Einsätzen, die keinen Asylzweck verfolgen.
| Antrag EP-Kapitel: | D – Was Freiheit schützt |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Sebastian Pewny (KV Bochum) und 49 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 26%) |
| Status: | Eingereicht |
| Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: EP-FH-01-663-2 |
| Angelegt: | 16.10.2023, 13:55 |
