Auch abgesehen von der algorithmischen Regulierung dürfen sich Hass und Desinformation nicht als Geschäftsmodell lohnen. Wir wollen deshalb prüfen, ob entsprechend entstehende Gewinne perspektivisch abgeschöpft werden können und uns dabei an die seit einiger Zeit laufende Diskussion zur Reform der EU-Rechtsvorschriften über die Vermögensabschöpfung anschließen (https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/12725-Bekampfung-der-organisierten-Kriminalitat-Sicherstellung-und-Einziehung-von-Ertragen-aus-Straftaten_de).
Hierzu regen wir mit einem separaten ÄA (https://antraege.gruene.de/49bdk/d-was-freiheit-schutzt-10358/16751) in Zeile 899 an, zu prüfen, ob systematische Desinformation aufgrund seiner enormnen Tragweite für ein demokratisches Europa, ebenso wie Hassrede in den Katalog der EU-Straftaten aufgenommen werden sollte.
Beide Forderungen haben wir bewusst vorsichtig als Prüfauftrag formuliert, um uns weder Optionen zu verschließen, noch auf diese endgültig festzulegen. Dennoch finden wir es als BAG Demokratie und Recht wichtig, den frisch gewählten Europaabgeordneten einen umfangreichen und demokratisch legitimierten Werkzeugkasten gegen Desinformation und Hass für die nächsten fünf Jahre mitzugeben.
Antrag EP-Kapitel: | D – Was Freiheit schützt |
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Antragsteller*in: | BAG Demokratie und Recht (dort beschlossen am: 13.10.2023) |
Status: | Eingereicht |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 16.10.2023, 17:04 |