Zur Religionsfreiheit gehört nicht nur die positive (=Freiheit der Ausübung von Religion), sondern auch die negative Religionsfreiheit (=Freiheit, frei von Religion zu leben). Das ist Konsens in unserer Partei und war auch eines der Ergebnisse der Kommission „Weltanschauungen, Religionsgemeinschaften und Staat“ von Bündnis 90/Die Grünen.
Verfassungsrechtlich beinhaltet die jetzige Formulierung auch schon beide Aspekte. Viele Leser*innen dieses Programms sind aber keine Jurist*innen und werden das nicht unbedingt so verstehen und interpretieren. Angesichts eines immer weiter ansteigenden Teils der Bevölkerung der konfessionslos ist, sollten wir dies mit einem kurzen Einschub deutlich machen.
Siehe auch:
https://bettina-jarasch.de/uploads/documents/99_Importiert/2016/03/10_Infobrief_Reli.pdf
https://cms.gruene.de/uploads/documents/20160317_Abschlussbericht_Religionskommission_Gruene.pdf
Antrag EP-Kapitel: | D – Was Freiheit schützt |
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Antragsteller*in: | BAG Demokratie und Recht (dort beschlossen am: 13.10.2023) |
Status: | Eingereicht |
Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
Eingereicht: | 16.10.2023, 17:26 |