| Antrag EP-Kapitel: | D – Was Freiheit schützt | 
|---|---|
| Antragsteller*in: | BAG Migration & Flucht (dort beschlossen am: 14.10.2023) | 
| Status: | Eingereicht | 
| Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: EP-FH-01-569 | 
| Angelegt: | 16.10.2023, 19:05 | 
EP-FH-01-570: D – Was Freiheit schützt
Verfahrensvorschlag zu EP-FH-01-569: Antragstext
Von Zeile 569 bis 573:
Viele Kommunen in der EU sind bereit, beherzt anzupacken und Verantwortung zu übernehmen. Bei der Verteilung von Geflüchteten innerhalb der EU wollenDiese Anstrengungen begrüßen wir eine aktive Rolle der Kommunen stärken und setzen uns für die kommunalenUnterstützungen gerade jener Kommunen ein, die diese nicht durch ihre nationalen Regierungen erfahren. Die Möglichkeit des direkteren Zugangs von Kommunen und Hilfsorganisationen zum Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF), möchten wir ausbauen. Bei der Integration kann europäische Vernetzung und Austausch zwischen den Kommunen helfen. Das sieht man etwa an der erfolgreichen Gründung von grenzüberschreitenden Netzwerken von Kommunen.
Wenn es um die Verteilung Geflüchteter auf der europäischen Ebene geht, möchten wir die Ressourcen der Länder und Kommunen über einen Matching-Mechanismus mit den Bedürfnissen der Geflüchteten in Einklang bringen. Dabei sollen etwa Familienbezüge, Sprachkenntnisse oder Berufsabschlüsse berücksichtigt werden.
EU-Staaten, die durch die Anwendung der Massenzustromrichtlinie überproportional aufnehmen, müssen hierfür von anderen Staaten eine faire finanzielle Unterstützung erhalten, so wie es in der Richtlinie vorgesehen ist.
Die Europäische Union (EU) ist ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und der Demokratie. Die 
Europäer*innen haben sie auf den Ruinen von Krieg und Unterdrückung errichtet. Heute 
garantiert sie, dass wir ohne Grenzkontrollen reisen können, wo uns früher Stacheldraht, 
Mauern und Schlagbäume trennten. Sie sorgt dafür, dass Meinungsfreiheit gilt, wo noch vor 
wenigen Jahrzehnten Diktatoren herrschten. Sie schützt den Rechtsstaat. Sie garantiert, dass 
alle Europäer*innen ihre Regierungen frei wählen können – von der Gemeindeebene bis nach 
Brüssel.
Das Europa, das wir weiter prägen wollen, bietet Sicherheit und Schutz, führt zusammen und 
bindet ein. Unterschiede nämlich nicht nur auszuhalten, sondern als Chance zu begreifen; 
Brücken zu bauen über Grenzen und Gräben hinweg; das verbindende Element zu suchen, statt 
das Trennende tatenlos hinzunehmen: Nichts anderes ist Gründungsgedanke der EU.
Sicherheit und Schutz aber brauchen Organe, die sie schaffen und erhalten. Sie wollen wir 
stärken. Extremismus, Desinformation und Kriminalität machen vor nationalen Grenzen nicht 
Halt, im Gegenteil: Gerade in den vergangenen Jahren haben wir erlebt, wie autoritäre 
Staaten unsere freie Gesellschaft angreifen. Die EU ist in der Verantwortung, durch 
Koordination und starke eigene Institutionen den Schutz zu bieten, den die Bürger*innen zu 
Recht erwarten – zumal diese Erlebbarkeit von Sicherheit und staatlicher Verlässlichkeit das 
Vertrauen in den demokratischen Staatenverbund der EU unmittelbar steigert.
Die Entwicklung der EU ist eine Entwicklung zu einem immer engeren Bündnis. Das ist gut, 
denn wir brauchen das Gewicht und die Fähigkeiten der EU, um viele der drängenden Probleme 
unserer Zeit zu lösen. Wie wir das tun, müssen wir in einem demokratischen Prozess 
bestimmen. Im Zentrum davon steht das Europäische Parlament, dessen Rechte wir erweitern 
wollen. So schaffen wir die Grundlage für eine föderale europäische Republik mit einer 
eigenen Verfassung. Auch wenn Entscheidungsprozesse in Europa zuweilen mühsam und langwierig 
sind, so stellen sie doch einen großen Wert da: Sie ersetzen die Gewehrkugel, die nicht mit 
sich reden lässt, mit der Kraft des Wortes und der Diskussion. Dabei steht am Ende oft ein 
Kompromiss, der zwar nicht jede und jeden vollends zufriedenstellt, aber alle weiterbringt. 
Dafür stehen wir ein.
Denn der Zuwachs an Freiheit, Sicherheit und Demokratie, für den die europäische Einigung 
seit dem Zweiten Weltkrieg gesorgt hat, dürfte in der Weltgeschichte seinesgleichen suchen. 
Nicht ohne Grund ist die EU das Zielobjekt von Extremist*innen aller Art: Wer meint, dass 
Frauen nicht die gleichen Rechte haben sollten wie Männer, wer freie Medien mundtot machen 
will, wer seine Interessen durch Desinformation und Hetze durchsetzen will – für den ist die 
EU ein Dorn im Auge.
Wir finden: gut so.
Wir wollen die EU in ihrer Fähigkeit stärken, die Rechte und Freiheiten derer zu schützen, 
die hier leben. Unser Credo: Wir schützen unsere Freiheit am besten, wenn wir sie ausbauen. 
Wir wollen die europäische Demokratie stärken, damit die besten Ideen in einen fairen 
Wettstreit um die Zukunft unseres Kontinents treten können. Wir wollen die 
Rechtsstaatlichkeit ausbauen, die allen Bürger*innen Sicherheit und gleiche Rechte bietet. 
Wir wollen eine EU, die für ihre Bürger*innen arbeitet. Wir wollen, dass diese über das 
Europäische Parlament noch klarer den Kurs mitbestimmen können. Und wir wollen, dass die EU 
auch im Inneren, etwa gegenüber Regierungen wie der ungarischen von Viktor Orbán, die nötige 
Durchsetzungskraft beweist: Wer gegen die Grundwerte der EU verstößt, sollte nicht 
gleichzeitig uneingeschränkt von ihren Privilegien profitieren können.
Die Möglichkeit zur gleichberechtigten Teilhabe aller ist einer dieser Grundwerte – und eine 
Grundvoraussetzung für unseren Zusammenhalt. Das gilt nicht zuletzt für die Rechte von 
Frauen. Solange die Hälfte der Bevölkerung in vielen Lebensbereichen benachteiligt ist, 
solange ist unsere Demokratie nicht vollständig. Autoritäre Kräfte innerhalb und außerhalb 
Europas stellen unseren Zusammenhalt indes infrage, indem sie einzelne Gruppen zum Feindbild 
erklären. Das schwächt uns alle und droht unseren Kontinent zu spalten. Dem treten wir 
entschieden entgegen. Ein vielfältiges Europa ist ein starkes Europa: Es sorgt dafür, dass 
alle beitragen und teilhaben können. Wir stehen fest an der Seite all jener, die ausgegrenzt 
und diskriminiert werden. Und weil wir die EU als Vorreiterin einer wertegeleiteten 
Digitalisierung sehen, wollen wir Demokratie und Rechtsstaatlichkeit auch im Netz sichern.
Die EU ist stark, wenn sie im Kern ein Wertebündnis ist. Diese Werte müssen dabei 
glaubwürdig gelebt werden. Das gilt nicht zuletzt im Umgang mit Menschen, die nach Europa 
kommen wollen – oder müssen. Das Sterben im Mittelmeer und die Lage an den europäischen 
Außengrenzen sind unhaltbar. Wir stehen für Humanität und Ordnung im Umgang mit Geflüchteten 
und Migrant*innen. Wir wollen Schutz bieten und zugleich Einwanderung so gestalten, dass 
diejenigen, die als Informatikerinnen oder Krankenpfleger, als Studentinnen oder Erntehelfer 
zum Erfolg unserer Gemeinschaft beitragen wollen, diesen Beitrag auch leisten können.
In Vielfalt geeint, so lautet das Motto der EU. Gemeinschaft soll sie sein, Gemeinschaft 
soll sie bleiben – über alle Unterschiede und Herausforderungen hinweg. Wir setzen uns ein 
für eine EU, die sich als Motor für ein immer engeres Zusammenwachsen unseres Kontinents 
versteht. Für einen Kontinent, in dem die Menschen in Freiheit und unter demokratischen 
Werten sicher leben. Für eine EU, die ein Zuhause bietet. Dieses Europa wollen wir sein.
1. Demokratische Institutionen
Rechtsstaatlichkeit verteidigen
Die Achtung von Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit und Rechtsstaatlichkeit 
einschließlich der Rechte von Minderheiten bilden das Fundament der EU. Wenn Regierungen in 
Mitgliedstaaten diese Wertebasis systematisch aushöhlen, indem sie die Unabhängigkeit der 
Justiz – die erste Wächterin des Rechtsstaats – aushebeln, Freiräume der Opposition und 
Zivilgesellschaft beschneiden, eine freie Presse bekämpfen, Minderheiten- und LGBTIQ*-Rechte 
einschränken, das Recht auf Asyl verweigern oder Korruption Tür und Tor öffnen, schwächen 
sie die EU. Deshalb ist es unverzichtbar, dass die bestehenden Rechtsstaatsinstrumente 
konsequenter und schneller genutzt und weiterentwickelt werden.
Die Grundrechtecharta, das Grundgesetz der EU, wollen wir zum Schutzschirm für Europas 
Bürger*innen machen. Da sich ihre Anwendung auf die Durchführung von EU-Recht durch die EU-
Organe beschränkt, ist ihre Schutzwirkung bislang beschränkt. Das wollen wir ändern: Sie 
soll auch für das Handeln der Mitgliedstaaten gelten und einklagbar werden. Wenn eine 
Regierung die Grundrechte ihrer Bürger*innen verletzt, soll sie dafür auch auf europäischer 
Ebene belangt werden können. Auch die Durchsetzbarkeit der Urteile des Europäischen 
Menschenrechtsgerichtshofs, der über die Einhaltung der Europäischen 
Menschenrechtskonvention wacht, wollen wir innerhalb der EU stärken.
Dem bestehenden Rechtsstaatscheck und dem Rechtsstaatsdialog, mit denen die Lage der 
Rechtsstaatlichkeit in allen Mitgliedstaaten durchleuchtet wird, wollen wir mehr Gewicht 
verleihen. Wir sorgen dafür, dass besonders der Freiraum für die Zivilgesellschaft gezielter 
bemessen und geschützt wird. Um den Reformdruck zu erhöhen, setzen wir auf verbindliche 
Reformvereinbarungen zwischen der EU und den Mitgliedstaaten, die perspektivisch 
sanktionsbewehrt werden müssen. Öffentliche Debatten hierzu im Europäischen Parlament müssen 
zur Regel werden und in die Bewertungen einfließen. Das Rechtsstaatsverfahren nach Artikel 
7, das in einem mehrstufigen Verfahren zum Beispiel zum Entzug des Stimmrechts führen kann, 
soll wieder nutzbar gemacht werden. Das soll dadurch geschehen, dass die Mitgliedstaaten im 
Europäischen Rat in allen Phasen des Verfahrens nicht mehr mit Konsens, sondern mit 
qualifizierter Mehrheit abstimmen.
Die Auszahlung von EU-Mitteln soll an die Einhaltung der Rechtsstaatlichkeit, demokratischer 
Prinzipien und der Grundrechte geknüpft werden. Um den Missbrauch europäischer Steuergelder 
etwa durch systematische Korruption, Günstlings- und Vetternwirtschaft zugunsten bestimmter 
Parteien wirksam zu stoppen, darf die Überprüfung nicht allein stehen bleiben. Auch eine 
wirksame Gewaltenteilung und die umfängliche Gewährung der Grundrechte sind entscheidend. 
Deshalb erweitern wir den Haushaltsmechanismus auf die Einhaltung der Grundrechtecharta. Das 
heißt: Bei Verstößen müssen EU-Gelder anteilig und gegebenenfalls stufenweise eingefroren 
werden.
Für eine Stärkung unserer gemeinsamen Werte setzen wir auf eine zwischen Rat, Kommission und 
Europäischem Parlament besser abgestimmte, sich gegenseitig verstärkende Anwendung aller 
Rechtsstaatsinstrumente. Die jeweiligen Erkenntnisse führen wir zu einer gemeinsamen 
Bewertungsgrundlage zusammen. Um einen regelmäßigen Charta-Check zu garantieren, den alle 
Mitgliedstaaten akzeptieren, schaffen wir eine unabhängige Expert*innen-Kommission, die die 
EU-Kommission unterstützt. Wollen Mitgliedstaaten künftig EU-Fördermittel erhalten, müssen 
sie sich verpflichten, mit der europäischen Staatsanwaltschaft zu kooperieren. Bei 
Mittelkürzungen dürfen am Ende aber nicht die Menschen in den Kommunen die Leidtragenden 
sein, weil sich korrupte Regierungen aus ihrer finanziellen Verantwortung stehlen und lieber 
mit dem Finger nach Brüssel zeigen. Daher prüfen wir, wie Kommunen direkt unterstützt werden 
können.
Mehr Demokratie wagen
Die Stärkung der EU muss mit ihrer weiteren Demokratisierung und mehr Bürgernähe 
einhergehen. Dazu wollen wir das direkt gewählte Europäische Parlament weiter stärken. Das 
Parlament soll dem Rat gesetzgeberisch in allen Politikfeldern gleichgestellt sein und wie 
jedes Parlament gleichberechtigt Gesetze beschließen, etwa in der Steuer- oder 
Sicherheitspolitik. Es soll ein vollwertiges Initiativrecht erhalten, damit es eigenständig 
Gesetze auf den Weg bringen kann. Wir wollen sein Recht ausbauen, Untersuchungsausschüsse 
einzuberufen und Zeug*innen vorzuladen. Außerdem soll es die Kommission auf Vorschlag der 
Kommissionspräsidentin bzw. des Kommissionspräsidenten wählen und im Notfall wieder 
entlassen können.
Für mehr demokratische Legitimierung der Entscheidungen auf EU-Ebene braucht es mehr 
Transparenz im Europäischen Rat und in den Ministerräten. Die Debatten und die Positionen 
der einzelnen Mitgliedsländer sollen nachvollziehbarer gemacht werden.
Unsere Vision ist die Föderale Europäische Republik mit einer europäischen Verfassung. Das 
Parlament soll in einem Zweikammersystem zusammen mit dem Rat ein gleichberechtigter Teil 
der gesetzgebenden Gewalt werden.
Um die Europawahlen europäischer und demokratischer zu machen, wollen wir, dass alle 
Parteien Spitzenkandidat*innen nominieren. Aus deren Reihen wiederum wählt das Europäische 
Parlament den nächsten Präsidenten bzw. die nächste Präsidentin der Kommission. Zudem sind 
bei der Europawahl bislang nur Kandidat*innen aus dem jeweils eigenen Land wählbar. Das 
wollen wir im Sinne eines grenzüberschreitenden Wahlkampfs ändern. Ein Teil der Abgeordneten 
soll zukünftig nicht mehr allein über die nationalen Listen, sondern über europäische 
transnationale Listen bestimmt werden.
Junge Menschen mischen sich ein und wollen Europa mitgestalten. Deshalb war die Einführung 
des Wahlrechts ab 16 Jahren in Deutschland für die Europawahl ein großer Erfolg.
Ergänzend zur demokratischen Vertretung der Bürger*innen im Europäischen Parlament wollen 
wir mehr direkte Teilhabe auch auf EU-Ebene ermöglichen.
Mit dem Europäischen Bürger*innenforum können europäische Bürger*innen, die nach dem 
Zufallsprinzip aus der gesamten Bevölkerung der EU ausgelost werden, in einem Bürger*innen-
Gutachten konkrete Handlungsvorschläge formulieren. Das war das Prinzip der Europäischen 
Zukunftskonferenz. Wir wollen dieses Instrument fest verankern.
Die Europäische Bürgerinitiative (EBI), bei der Bürger*innen direkt ein Thema auf die 
Tagesordnung der europäischen Politik setzen können, wollen wir erweitern, verbindlicher und 
bekannter machen. Einer erfolgreichen EBI muss zwingend innerhalb eines Jahres ein 
Gesetzesvorschlag der Europäischen Kommission folgen und dem Europäischen Parlament sowie 
dem Rat zur Abstimmung vorgelegt werden. Die Initiator*innen einer EBI sollen als 
Zwischenschritt auch ein Europäisches Bürger*innenforum einberufen können.
Handlungsfähiger werden
Angesichts der vielfältigen Herausforderungen sind wir auf eine handlungsfähige EU 
angewiesen. Deshalb wollen wir zum einen mit der Ausweitung von Mehrheitsentscheidungen 
Entscheidungen schneller ermöglichen. Wo bisher noch Einstimmigkeit zwischen den Staaten 
erforderlich war und Entscheidungen deshalb leicht blockiert werden konnten, soll in Zukunft 
mit qualifizierter Mehrheit abgestimmt werden. Dabei ist es wichtig, dass die Interessen 
kleinerer Mitgliedstaaten weiterhin Gehör finden.
Zum anderen wollen wir die in den Verträgen vorgesehene Klausel der Verstärkten 
Zusammenarbeit (Passerelle-Klausel) besser nutzen. Sie erlaubt es einer Gruppe von 
mindestens neun EU-Mitgliedstaaten, in ausgewählten Politikfeldern enger zu kooperieren und 
gemeinsam Projekte anzustoßen. Damit können sie schneller wichtige Projekte auf den Weg 
bringen. Wichtig für uns: Dabei soll das Europäische Parlament einbezogen werden – und alle 
anderen Mitgliedsländer sollen sich auch zu einem späteren Zeitpunkt anschließen können.
Einige der Reformen sind ohne Vertragsänderung möglich. Sie sollen zügig und zeitnah in die 
Realität umgesetzt werden. Eine Reihe der Reformvorschläge, für die wir eintreten, bedarf 
einer Vertragsänderung. Dafür wollen wir einen Konvent unter der Einbeziehung von EU-
Bürger*innen einberufen. Dieser soll die Empfehlung der wegweisenden Konferenz zur Zukunft 
der EU einbeziehen. Hier waren Bürger*innen maßgeblich an der Formulierung von neuen 
Perspektiven für die EU beteiligt.
Korruption bekämpfen
Demokratie lebt vom Vertrauen der Bürger*innen, jeder Anschein käuflicher Politik richtet 
Schaden an. Wir sorgen deshalb für mehr Transparenz im Europäischen Parlament, in der 
Kommission und im Rat, um die Glaubwürdigkeit demokratischer Prozesse und das Vertrauen in 
die EU zu stärken. Wir machen Lobbyinteressen und Interessenskonflikte für alle sichtbar. 
Mit dem Korruptionsskandal einzelner Europaabgeordneter aus dem Jahr 2022 ist das 
dringlicher denn je.
Den Verhaltenskodex des Europäischen Parlaments stellen wir endlich scharf. Bei Verstößen 
müssen finanzielle Strafen auf dem Fuße folgen. Mit einem für alle EU-Institutionen, auch 
den Rat, verbindlichen Lobbyregister legen wir auf allen politischen Ebenen offen, wer in 
den Institutionen ein- und ausgeht. Diejenigen, die auf die Gesetzgebung Einfluss ausüben, 
machen wir durch einen „legislativen Fußabdruck“ sichtbar, der umfassend nachvollziehbar 
macht, welche Positionen im Gesetzgebungsprozess eingebracht wurden.
Wir beenden die unwirksame reine Selbstkontrolle und schalten eine unabhängige Ethikbehörde 
ein, die für alle EU-Institutionen die Regeln zur Lobbykontrolle durchsetzt. Beim Wechsel 
zwischen Politik und Wirtschaft sorgen wir für klare Karenzzeitregeln, die an 
Übergangszahlungen angepasst sind, und für deren Kontrolle.
Mit einer EU-weiten Datenbank, die politische Onlinewerbung sowie ihre Auftrag- und 
Geldgeber*innen transparent erfasst und digitaler Wahlkampfwerbung bei der Nutzung 
persönlicher Daten klare Schranken setzt, garantieren wir mehr Fairness im demokratischen 
Wettbewerb und mehr Schutz gegen Desinformation und Onlinehass.
2. Feminismus
Europa zum Motor für Frauenrechte machen
Frauen und Mädchen sollen in der gesamten EU gleichgestellt und selbstbestimmt leben können. 
In Politik, Wirtschaft, Kultur, Wissenschaft und Gesellschaft – überall gibt es noch viel zu 
tun. Oft war Europa die Vorreiterin für Frauenrechte und Gleichstellung der Geschlechter. 
Doch rechte und rechtskonservative Kräfte in vielen Ländern nehmen unsere Errungenschaften 
ins Visier. Sie versuchen durch eine rückwärtsgewandte Familienpolitik, Frauen aus dem 
Arbeitsmarkt zu drängen. Reproduktive Rechte, besonders das Recht auf 
Schwangerschaftsabbruch, werden offen infrage gestellt, Errungenschaften im Kampf gegen 
Gewalt an Frauen werden zurückgedrängt. Dem stellen wir uns mit aller Macht entgegen.
Unser Ziel ist es, dass die EU eine Garantin für Geschlechtergerechtigkeit auf unserem 
Kontinent bleibt. Geschlechtergerechtigkeit soll sich durch alle Politikbereiche der Union 
ziehen. Deshalb wollen wir das EIGE (European Institute for Gender Equality) stärken und 
ausbauen.
Die Gender-Equality-Strategie der EU-Kommission, die 2025 ausläuft, muss zügig und 
umfangreich evaluiert werden. Auf Grundlage dieser Ergebnisse werden wir in der kommenden 
Legislatur einen ambitionierten Plan erstellen, um mit großen Schritten in Sachen 
Gleichberechtigung voranzukommen.
Alle Menschen müssen selbst über ihren Körper und ihr Leben entscheiden können. Wir wollen 
auch deswegen, dass die EU die Selbstbestimmungsrechte von Frauen und Mädchen stärkt. Dazu 
gehört, dass die reproduktive Gesundheit und das Recht auf körperliche Selbstbestimmung 
sowie selbstbestimmte Familienplanung für alle sichergestellt sind. Wir wollen den 
uneingeschränkten Zugang zu Verhütungsmitteln stärken. Eine professionelle Beratung zur 
Familienplanung ist die Grundlage für selbstbestimmte Entscheidungen. Sie muss breit in der 
EU verfügbar sein. Die Initiative, das Recht auf Schwangerschaftsabbruch in der EU-
Grundrechtecharta zu verankern, unterstützen wir.
Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt verwirklichen
Alle profitieren davon, wenn Frauen bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben. Als 
Ingenieurinnen, Erzieherinnen, Ärztinnen und in unzähligen weiteren Berufen schaffen sie 
Wohlstand – für Europa und für sich: Denn eine faire Beteiligung am Arbeitsmarkt hilft 
Frauen, ihre wirtschaftliche Situation zu verbessern und zum Beispiel Altersarmut zu 
vermeiden. Um dieses Ziel zu erreichen, wollen wir auch politisch den Weg ebnen.
Der Gender-Pay-Gap, also die Lücke zwischen den Löhnen von Männern und denen von Frauen, 
klafft in allen EU-Ländern. Im Durchschnitt liegt er bei 12,1 Prozent, in Deutschland sogar 
bei circa 18 Prozent. Deshalb war die Verabschiedung der Lohntransparenzrichtlinie ein 
großer Erfolg. Sie schafft mehr Transparenz durch Auskunftsansprüche und Berichte, 
Entschädigungsansprüche bei geschlechtsspezifischer Lohndiskriminierung und stärkt so die 
Rechte der Arbeitnehmerinnen. Wir setzen uns mit aller Kraft dafür ein, dass diese 
Richtlinie auch in den Mitgliedstaaten konsequent umgesetzt wird. Und natürlich müssen 
sogenannte Sorge- und Care-Berufe, die hauptsächlich von Frauen ausgeübt werden, durch 
bessere Arbeitsbedingungen und Bezahlung aufgewertet sowie die gerechtere Verteilung von 
bezahlter Arbeit und unbezahlter Sorgearbeit zwischen Frauen und Männern verbessert werden.
Um für Frauen die gleichen Zugangs- und Aufstiegschancen auf dem Arbeitsmarkt zu schaffen 
und die Geschlechtergerechtigkeit zu erhöhen, wurde vom Europäischen Rat eine 
Vereinbarkeitsrichtlinie erlassen. Diese soll es Eltern partnerschaftlich ermöglichen, 
Berufs- und Privatleben miteinander zu vereinbaren. Mit der Familienstartzeit, die 
Partner*innen nach der Geburt eine 14-tägige berufliche Freistellung ermöglicht, wird die 
Bundesregierung hier einen weiteren Schritt zur Erfüllung tun und Paare bei der 
partnerschaftlichen Arbeitsteilung unterstützen. Eine gute und partnerschaftliche 
Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist eine effektive Maßnahme, um dem existierenden 
Fachkräftemangel durch eine höhere Erwerbsquote von Frauen entgegenzuwirken. Denn: Viele 
Frauen möchten gern mehr arbeiten und immer mehr Männer wünschen sich, Familienaufgaben 
paritätisch aufzuteilen – die Bedingungen lassen es aber nicht zu.
Besonders auffällig ist der geringe Anteil von Frauen in allen Bereichen der sogenannten 
MINT-Berufe und den entsprechenden Studiengängen. Das gilt für ganz Europa. Angesichts des 
Arbeits- und Fachkräftemangels ist es geradezu fahrlässig, auf dieses Potenzial zu 
verzichten. Entsprechend wollen wir das Arbeitskräfteangebot für den MINT-Bereich 
verbessern. Auf EU-Ebene fordern wir deshalb bessere Finanzierungsmöglichkeiten für Darlehen 
und Eigenkapitalfinanzierungen für junge Unternehmerinnen und Innovatorinnen durch EU-Fonds 
und Programme sowie die Erleichterung des Zugangs von Frauen zu bestehenden Fonds, aber auch 
zu gut bezahlten Arbeitsplätzen.
Gewaltschutz durchsetzen
Wir wollen ein Europa, das Schutz und Unterstützung für alle Opfer von geschlechtsbasierter 
Gewalt bietet. Wir setzen uns dafür ein, dass Gewalt gegen Frauen verhindert bzw. verfolgt 
und verurteilt wird. Ein wichtiger Baustein dafür ist die finanzielle Unabhängigkeit von 
Frauen, da sie die Trennung von gewalttätigen Partnern erleichtert und somit eine wichtige 
Voraussetzung für ein selbstbestimmtes Leben ist. Die Istanbul-Konvention ist das erste 
Instrument in Europa, das rechtsverbindliche Standards speziell zur Bekämpfung von Gewalt 
gegen Frauen und häuslicher Gewalt festlegt. Endlich wurden durch die Initiative der 
Bundesregierung auch in Deutschland sämtliche Vorbehalte zurückgenommen. Bis heute aber 
haben sechs Mitgliedstaaten – Bulgarien, die Tschechische Republik, Ungarn, Lettland, 
Litauen und die Slowakei – diese Konvention noch nicht ratifiziert. Deshalb ist es ein 
großer Erfolg, dass die EU selbst umfassend und ohne Ausnahmen der Istanbul-Konvention 
beigetreten ist. Wir wollen, dass alle Leistungen der Mitgliedstaaten zum Schutz von Frauen 
mindestens den Verpflichtungen aus der Istanbul-Konvention und ihrem erläuternden Bericht 
entsprechen – einschließlich der Standards für Unterkünfte, Betreuungsstellen für Opfer 
sowie Notrufstellen. Nun muss auch die ergänzende neue EU-Richtlinie zur Bekämpfung von 
Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt zügig verabschiedet und umgesetzt werden.
Menschenhandel bekämpfen
Menschenhandel ist eine schwere Straftat und Menschenrechtsverletzung, die wir durch ein 
gemeinsames europäisches Vorgehen konsequent bekämpfen müssen. Die verbreitetste Form des 
Menschenhandels in der EU geschieht zum Zweck der sexuellen Ausbeutung. Betroffene werden 
gezwungen, unter menschenunwürdigen Bedingungen in der Prostitution zu arbeiten. Mehr als 
die Hälfte der Opfer von Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung in der EU sind 
EU-Bürger*innen, überwiegend Frauen und Mädchen.
Wir wollen die internationale Zusammenarbeit bei der Prävention, Strafverfolgung und zum 
Schutz der Betroffenen entlang der bereits bestehenden Vereinbarungen stärken. Darüber 
hinaus machen wir uns bei der anstehenden Überarbeitung der EU-Opferschutz-Richtlinie dafür 
stark, dass alle Opfer von Straftaten besser geschützt werden. Wir wollen den Zugang zu 
Informationen über Opferrechte stärken sowie eine gute Koordination zwischen den 
Mitgliedstaaten, öffentlichen Stellen und den Justizbehörden sicherstellen. Dabei muss der 
Opferschutz im Zentrum des Handelns stehen. Opfer von Menschenhandel einfach abzuschieben, 
ist falsch. Stattdessen würden ihre Anzeige- und Aussagebereitschaft durch Schutzprogramme 
und dauerhafte Bleiberechte erhöht und die Strafverfolgung der Täter*innen erleichtert.
Die Hälfte der Macht zur Realität werden lassen
Solange Frauen in Schlüsselbereichen von Wirtschaft, Politik und Gesellschaft nicht 
angemessen vertreten sind, ist die Demokratie nicht vollständig. Auch in Europa müssen wir 
immer noch mit der Lupe suchen, um Frauen in Aufsichtsräten und Vorständen zu finden. Wir 
begrüßen, dass die Richtlinie zu Führungspositionen nun endlich in Kraft treten konnte. Denn 
verbindliche Quoten sind ein effektives Mittel, um Führungsgremien in Wirtschaft und Politik 
geschlechtergerecht zu besetzen, auch in den Institutionen der EU selbst. Auch die 
Kommission selbst soll geschlechterparitätisch besetzt werden.
Um die finanzielle Macht in Europa geschlechtergerechter zu gestalten, wollen wir ein 
effektives Gender Budgeting und Gleichstellungschecks für den EU-Haushalt durchsetzen. Es 
ist uns gelungen, künftige EU-Haushalte gerechter für alle Geschlechter aufzustellen: In der 
neuen Haushaltsordnung ist nun festgeschrieben, dass die Vergabe von EU-Geldern nach 
Geschlechtern transparent gemacht wird. Dadurch werden bestehende Ungerechtigkeiten bei der 
Mittelverteilung sichtbar und können korrigiert werden. Zudem hat die Kommission eine 
Methode zur Messung der Auswirkungen von Haushaltsmitteln auf die Gleichstellung entwickelt. 
Diese muss aber in einigen Bereichen noch verbessert werden. Aufgrund der neuen Datenlage 
muss der nächste Mehrjährige Finanzrahmen geschlechtergerecht gestaltet werden.
3. Europas Vielfalt
Zivilgesellschaft stärken
Europa zeichnet sich durch seine Vielfalt und das Miteinander verschiedener Menschen aus. 
Queere Menschen, Menschen mit und ohne Behinderung, Atheist*innen und religiöse Menschen, 
Junge und Alte bringen jeweils ihre Lebensperspektiven ein, gestalten unser Miteinander und 
unsere Demokratie. Unsere pluralistische Demokratie ist stark, weil sie in Bürgerinitiativen 
und Parteien, Vereinen und Nichtregierungsorganisationen (NGOs) eine lebendige 
Zivilgesellschaft gestalten. Es ist Aufgabe der EU, diese Freiheitsrechte zu sichern.
Wir unterstützen deshalb die europäische Zivilgesellschaft dabei, sich selbst 
grenzüberschreitend zu denken und zu organisieren. Im Europäischen Parlament haben wir 
erfolgreich eine Initiative für ein europäisches Vereinsrecht auf den Weg gebracht. So 
sorgen wir dafür, dass zivilgesellschaftliche Initiativen überall in Europa rechtlich 
abgesichert arbeiten können.
Zivilgesellschaftliche Initiativen sind häufig die erste Anlaufstelle für Menschen, die 
Diskriminierung und Gewalt erfahren. Damit sie Betroffene angemessen beraten können, wollen 
wir die bestehenden Beratungsstrukturen weiter fördern und ausbauen.
Wir setzen uns dafür ein, dass Förderprogramme wie „Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, 
Rechte und Werte“ (CERV) angemessen ausgestattet werden. So fördern wir Initiativen und 
Selbstvertretungsorganisationen, die sich für die Gleichberechtigung aller Menschen stark 
machen und dort aktiv sind, wo Rechtsstaatlichkeit und Demokratie besonders unter Druck 
stehen.
Religion und Glauben haben eine integrative Kraft in der Gesellschaft und sind Bestandteil 
unserer Kulturen. Sie sind die Grundlage vieler Gemeinden und Einrichtungen, die zum 
Zusammenhalt beitragen. Religionsfreiheit ist konstitutiv für eine vielfältige und freie 
Gesellschaft. Menschen, die aufgrund ihres Glaubens oder ihrer Weltanschauung verfolgt 
werden, verdienen unseren Schutz. Wir wollen den interreligiösen Dialog vertiefen und 
Gemeinden dabei unterstützen, Menschen verschiedenen Glaubens miteinander in Kontakt zu 
bringen. Wir sind überzeugt, dass im gegenseitigen Respekt und im Dialog auf Augenhöhe unser 
vielfältiges Europa gestärkt wird.
Diskriminierung überwinden
Sicherheit, das Recht auf körperliche Unversehrtheit und Bürger*innen-Rechte gelten für alle 
Menschen. Sie sind die Voraussetzung für ein Leben in Freiheit. Sie müssen unabhängig davon 
gelten, woher ein Mensch kommt, wie er oder sie liebt, lebt oder glaubt. Ein Europa, das in 
seiner Vielfalt zusammenhält und die Rechte jedes und jeder Einzelnen schützt, schafft 
demokratischen Fortschritt, Teilhabe und Freiheit für alle. Um dieses Versprechen 
einzulösen, muss die EU konsequent mit rechtlichen Maßnahmen gegen Diskriminierung vorgehen.
Noch immer ist Antisemitismus bis in die Mitte der europäischen Gesellschaft tief verwoben. 
Jüdische Einrichtungen werden bedroht und angegriffen. Dem stellen wir uns entschlossen 
entgegen. Dies gilt in besonderer Weise für uns als Deutschland und dem Versprechen „Nie 
wieder!“, dem sich auch Europa nach dem Zweiten Weltkrieg und der Shoah verpflichtet hat. Es 
ist die Aufgabe aller Mitgliedstaaten, die Sicherheit jüdischer Gemeinden zu gewährleisten 
und sicherzustellen, dass Jüdinnen und Juden in Europa eine sichere Zukunft sehen. Wir 
befürworten deshalb die Aufstockung der europäischen Gelder für Sicherheitsprojekte, um sie 
dabei zu unterstützen. Als Europäer*innen ist es nicht nur unsere Aufgabe, Antisemitismus in 
all seinen Formen entgegenzutreten, sondern auch jüdisches Leben in seiner Vielfalt sichtbar 
zu machen und zu stärken. Um das Wissen über das jüdische Leben allgemein sowie Kontakte und 
Erfahrungen mit jüdischen Menschen europaweit zu vermitteln, wollen wir politische und 
kulturelle Bildungsangebote fördern.
Muslim*innen bilden die zweitgrößte Religionsgemeinschaft in Europa. Muslimisches Leben 
gehört zu Europa und ist zugleich zur Zielscheibe von rechten und verschwörungsideologischen 
Bewegungen geworden. Wir begrüßen es, dass die EU nach langer Zeit endlich die Stelle der 
EU-Koordinatorin gegen Islamfeindlichkeit neu besetzt hat. Ihre Rolle wollen wir stärken.
Wir wollen, dass die Bekämpfung von Antiziganismus eine neue Priorität wird und sich dabei 
von paternalistischen Ansätzen verabschiedet. Denn Menschen mit Romani-Hintergrund werden 
beim Zugang zu Bildung, Gesundheit, Wohnen und Arbeit oft benachteiligt. Damit die 
politische Teilhabe und der Einsatz gegen Antiziganismus gefördert werden, richten wir ein 
europäisches Beratungsgremium ein. Diesem gehören unter anderem Expert*innen für Roma-
Politik, Selbstvertretungsorganisationen und lokale sowie regionale Gebietskörperschaften 
an.
Menschen, die Diskriminierung erfahren, sei es durch öffentliche Institutionen, auf dem 
Wohnungs- oder auf dem Arbeitsmarkt, dürfen nicht allein gelassen werden, sondern müssen 
Recht und Gesetz auf ihrer Seite wissen. Die EU hat durch ihre Vorgaben den Schutz gegen 
Diskriminierung bereits erheblich verbessert. Um das Schutzniveau zu vereinheitlichen und zu 
stärken sowie Schutzlücken zu schließen, wollen wir, dass die 5. 
Antidiskriminierungsrichtlinie endlich verabschiedet wird. Das Amt der bzw. des 
Antirassismusbeauftragten der Europäischen Kommission soll gestärkt und über 2025 hinaus 
besetzt werden. Wir unterstützen die Minority-SafePack-Initiative und wollen 
Minderheitenrechte wie den Erhalt von Sprache, Kultur und Identität in der EU stärken.
Queere Rechte schützen
Die Möglichkeit, sich frei zu entfalten und in der eigenen Individualität leben zu können, 
ist ein Kern der europäischen Werte. Obwohl queere Menschen in den letzten Jahrzehnten viele 
ihrer Rechte erfolgreich erkämpfen konnten, erleben wir, dass autoritäre Kräfte versuchen, 
diese wieder zurückzudrehen. Nicht selten ist ein selbstbestimmtes Leben in Sicherheit für 
lesbische, schwule, bisexuelle, trans*, inter* und queere Menschen (LGBTIQ*) nicht möglich, 
weil ihre Rechte eingeschränkt oder sie im Alltag angefeindet oder angegriffen werden. 
Diesen Versuchen stellen wir uns klar entgegen, ganz egal aus welcher Motivation sie 
geschehen oder von wem sie ausgehen.
Auf unsere Initiative hin hat das Europäische Parlament die EU zur „LGBTIQ* Freedom Zone“ 
erklärt. Wir setzen uns auf dieser Grundlage dafür ein, dass die EU-Kommission und der Rat 
alle ihnen zur Verfügung stehenden Instrumente – inklusive Vertragsverletzungsverfahren und 
Sanktionen – nutzen, um das systematische Vorgehen von Regierungen gegen LGBTIQ*-Personen 
sowie die Demontage von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zu stoppen.
Familie ist dort, wo Menschen Verantwortung füreinander übernehmen – ob mit zwei Müttern, 
alleinerziehend oder Mutter und Vater. Landesgrenzen dürfen nicht darüber entscheiden, ob 
Kinder mit ihren Eltern aufwachsen, denn das Recht auf Freizügigkeit muss auch für 
Regenbogenfamilien ohne Wenn und Aber gelten. Wir streiten dafür, dass eine in einem EU-Land 
begründete Elternschaft, eingetragene Partnerschaft oder gleichgeschlechtliche Ehe in der 
gesamten Union anerkannt wird.
Inklusion verwirklichen
Die europäische Behindertenbewegung hat sich erfolgreich für ihr Recht auf Gleichstellung 
und Teilhabe eingesetzt. Mit der Verabschiedung der UN-Behindertenrechtskonvention haben 
sich die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, alle Barrieren abzubauen, die der Teilhabe am 
politischen und gesellschaftlichen Leben im Weg stehen. Wir wollen dafür sorgen, dass die 
inklusive Gesellschaft endlich in ganz Europa Wirklichkeit wird.
Um selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen, wollen wir eine stärkere Förderung von 
selbstständigem Wohnen, inklusivem Leben und Arbeiten. Dazu wollen wir unter anderem das 
Werkstättensystem reformieren – denn sozialer Schutz und Mindestlöhne müssen auch für 
Menschen mit Behinderung gelten.
Schlechte Nutzbarkeit von Webseiten, Stufen ohne Rampe, zu enge Türen – Menschen mit 
Behinderung, aber auch ältere Menschen oder mobilitätseingeschränkte Personen erleben in 
ihrem Alltag unterschiedliche Barrieren, die ihre Teilhabe am öffentlichen Leben 
einschränken. Wir setzen uns dafür ein, dass die EU-Barrierefreiheitsrichtlinie, der 
sogenannte European Accessibility Act (EAA), in allen Mitgliedstaaten – auch in Deutschland 
– umgesetzt wird.
Um die europäische Freizügigkeit auch für Menschen mit Behinderung erlebbar zu machen, 
wollen wir einen europäischen Schwerbehindertenausweis einführen, gegenseitige Anerkennung 
nationaler Definitionen von Behinderung und barrierefreies Reisen durch ganz Europa 
umsetzen. Dies gilt auch für die Inanspruchnahme von sozialen Leistungen.
4. Eine lebendige Kulturlandschaft
Kultur als Säule der Demokratie
Wenig eint Europa so sehr wie seine vielfältige, lebendige Kultur. Sie entsteht aus dem 
Zusammenspiel von Traditionen des gesamten Kontinents mit Einflüssen von außen und der 
beständigen Entwicklung neuer Ausdrucksformen. Kultur ist ein Wert an sich und zugleich ein 
unverzichtbarer Teil der europäischen Demokratie, denn in ihr finden Austausch und 
Zusammenleben über Grenzen hinweg auf verschiedenste Weise statt. Wir verteidigen deshalb 
die freie Kunst und Kultur gegen staatliche Eingriffe, aber auch durch die Gestaltung einer 
öffentlichen Förderung, die künstlerische Kreativität auch jenseits der Marktlogiken 
ermöglicht.
Das Programm „Creative Europe“ wollen wir deshalb ausbauen und deutlich vereinfachen, um die 
Zusammenarbeit und den Austausch von Künstler*innen und Kulturveranstalter*innen in ganz 
Europa zu ermöglichen, nicht zuletzt auch dort, wo Vielfalt und Demokratie unter Druck 
stehen. Es soll sich als Dienstleister für Kulturschaffende verstehen, der ansprechbar ist 
sowie schnell und zielgerichtet unterstützt.
Das Ziel der Klimaneutralität betrifft in besonderem Maß die europäische Dimension der 
Kultur, die von der Bewegung von Kulturgütern und Menschen lebt. Wir wollen daher im Rahmen 
von Creative Europe ein Programm schaffen, in dem Beratung und Finanzierung für den Wandel 
der europäischen Kulturzusammenarbeit hin zur Klimaneutralität gebündelt werden. Auch die 
Idee des Neuen Europäischen Bauhauses, das einen interdisziplinären Ansatz für 
klimaneutrales Bauen und Gestalten fördert, wollen wir partizipativ weiter ausbauen und als 
eigene Mission in Horizont Europa verankern.
Im Programm der europäischen Kulturhauptstädte wird die Vielfalt unseres Kontinents erlebbar 
und gefördert. Wir wollen dieses erfolgreiche Konzept fortführen, dabei aber die 
Bewerbungsverfahren überprüfen und transparenter gestalten.
Zur europäischen Kultur gehört auch ihre gewachsene Struktur einer unabhängigen 
Kulturwirtschaft mit kleinen und mittelständischen Unternehmen. Sie gestalten unter anderem 
virtuelle Welten, Games, Filme oder Serien und sind wesentliche Treiberinnen von Innovation 
und Wachstum – weit über ihren eigenen Sektor hinaus. Diese Strukturen wollen wir fördern 
und gegen die Marktmacht der großen internationalen Plattformen schützen, etwa indem wir uns 
in Handelsabkommen für die Aufrechterhaltung der kulturellen Ausnahme einsetzen.
Kreative stärken
Die Schaffenskraft von Künstler*innen und Kreativen ist die Grundlage für unsere lebendige 
Kulturlandschaft. Angesichts technischer und gesellschaftlicher Veränderungen müssen sie 
ihren Platz in der Verwertungskette der Kulturproduktion immer wieder neu behaupten. Das 
gilt vor allem für die neuen Entwicklungen der Künstlichen Intelligenz (KI). Diese nutzt von 
Menschen erdachte Bilder, Töne und Texte, um neue Inhalte zu erzeugen. Damit tritt sie in 
Konkurrenz zu menschlichen Urheber*innen. Wir setzen uns daher für die Durchsetzung der 
Rechte von Urheber*innen ein, zum Beispiel dafür, dass sie die Zustimmung zur Verwendung 
ihres Materials auf der Grundlage des bestehenden Urheberrechts verweigern dürfen. 
Urheber*innen wollen wir bei der fairen Vergütung ihrer Werke unterstützen. Urheber*innen 
und auch andere Kulturschaffende wie Schauspieler*innen oder Musiker*innen müssen einen 
Platz am Tisch haben, wenn über die Weichenstellungen der digitalisierten Kulturwelt 
entschieden wird.
Durch eine Erweiterung des Erasmus-Programms auf Künstler*innen und Kreative wollen wir die 
Mobilität und die europäische Perspektive von Kulturschaffenden weiter stärken. Für 
Kulturschaffende, denen außerhalb der EU Verfolgung droht, wollen wir einen sicheren Hafen 
und Unterstützungsmöglichkeiten anbieten.
Medienfreiheit garantieren
Freie Medien sind eine unverzichtbare Grundlage für jede demokratische Öffentlichkeit. Auch 
in Mitgliedstaaten der EU wird diese Grundlage heute angegriffen. Wir unterstützen deshalb 
verbindliche Instrumente, um gegen die Einschränkung von Pressefreiheit – sei es in Form 
offener Zensur, durch die Kontrolle und Zentralisierung von Verlagseigentum oder auf anderem 
Weg – vorzugehen. Dabei gilt für uns auch hier, dass alle Kontrollmechanismen dem Grundsatz 
der Staatsferne folgen müssen.
Private Medien in Print und Online werden auch durch die Marktmacht der Plattformen im 
Wettbewerb um Werbeeinnahmen stark in ihrem Wirtschaftsmodell beeinträchtigt. Wir streben 
deshalb an, durch geeignete Instrumente die Wettbewerbssituation für journalistische 
Angebote besonders im Netz zu verbessern.
Der grenz- und sprachüberschreitende Raum der EU stellt für die Herausbildung einer 
gemeinsamen Öffentlichkeit eine besondere Herausforderung dar. Deshalb setzen wir uns für 
einen Ausbau transnationaler und mehrsprachiger Angebote des öffentlich-rechtlichen 
Rundfunks ein. Konkret wollen wir dazu zunächst den erfolgreichen Ansatz des Senders arte 
ausbauen und ihn schrittweise zu einem gemeinsamen europäischen Angebot entwickeln. Darüber 
hinaus setzen wir uns für die Vernetzung der Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks 
in Europa und für eine verbesserte Auffindbarkeit europäischer Kultur- und Medienangebote im 
Netz ein. Wir wollen Förderung und Schutz für Exilmedien schaffen, damit die EU ein Raum des 
freien Ausdrucks auch für Menschen aus Ländern sein kann, in denen die Presse- und 
Meinungsfreiheit unterdrückt wird.
Europäisch erinnern
Die Erinnerung an vergangenes Unrecht gehört zu den Grundlagen aller Gesellschaften eines 
Kontinents, der über Jahrhunderte von Gewalt und Kriegen gezeichnet war. Die EU als 
Friedensprojekt hat die Aufgabe, diese Perspektiven zueinander in Beziehung zu setzen. 
Erinnerung soll einen Beitrag zu Versöhnung und Verständigung leisten, nicht spalten. Dabei 
ist es wichtig, eine multiperspektivische Erinnerungskultur zu fördern, die auch die 
Geschichte von bisher zu Unrecht überhörten Gruppen mit in den Blick nimmt. Wir wollen mit 
europäischen Mitteln Initiativen unterstützen, die sich der Aufgabe der Verständigung widmen 
und beispielsweise auch in Osteuropa die sich historisch überlagernden Gewalterfahrungen 
durch den Angriffskrieg Deutschlands sowie die Unterdrückung durch die Sowjetunion in ihrem 
komplexen Erbe verständlich und nachvollziehbar machen. Bestrebungen nach einer Umdeutung 
der Geschichte im Dienste nationalistischer Tendenzen treten wir entschieden entgegen.
Allen Versuchen, einen „Schlussstrich“ unter das Erinnern an die Verbrechen des 
Nationalsozialismus und besonders der Shoah zu ziehen oder sie zu verharmlosen, stellen wir 
uns klar entgegen. Sie sind mit den demokratischen Werten unvereinbar. Wir werden dies nicht 
unbeantwortet lassen – nicht in Deutschland, nicht in Europa, nirgendwo.
Zum europäischen Erbe gehört auch die grausame Geschichte von Völkermord, Kolonialismus, 
Versklavung und Ausbeutung in Afrika, Lateinamerika und Asien. Viele europäische Staaten 
waren in diese Verbrechen verwickelt und profitieren teilweise noch heute von den damals 
geschaffenen Abhängigkeiten. Deswegen wollen wir die Aufarbeitung der kolonialen Geschichte 
in enger Zusammenarbeit mit den Nachkommen, mit Forscher*innen und zivilgesellschaftlichen 
Initiativen aus ehemals kolonisierten Staaten auch auf europäischer Ebene vorantreiben. Dazu 
gehört die Rückgabe beispielsweise von Raubkunst oder menschlichen Gebeinen.
Fair Play im Sport
Ob Amateurfußball oder Champions League, ob Fahrradausflug oder Tour de France – Sport steht 
im Herzen von Europa. Er verbindet Menschen, schafft und vermittelt regionale Identitäten, 
sorgt für Gesprächsstoff. Im Zentrum stehen die vielen Menschen, die sich ehrenamtlich in 
Vereinen und Verbänden engagieren. Wir wollen Verbände stärken, die sich besonders für 
gesellschaftlichen Zusammenhalt, Demokratie und Gleichberechtigung sowie gegen Ausgrenzung 
und Hass stark machen. Europäische Fördermittel wollen wir für sie einfacher zugänglich 
machen.
Sport kann nur dann eine Vorbildfunktion einnehmen und verbinden, wenn er fair und 
transparent funktioniert. Betrug, Doping und Korruption stehen seinem Wesen diametral 
entgegen. Wir wollen daher eine unabhängige europäische Agentur etablieren, die sich mit 
NGOs, Anti-Korruptionsexpert*innen sowie internationalen Ermittler*innen für Transparenz, 
Integrität und echte Rechenschaftspflichten um Korruptions- und Betrugsfälle im weltweiten 
Sport kümmert.
Damit wollen wir Vertrauen wiederherstellen. Das ist auch eine Grundlage dafür, dass 
internationale Sportgroßveranstaltungen in Europa weiter ihren Platz haben. Wenn sie mit 
klaren und verlässlichen Standards für soziale und ökologische Fairness und Nachhaltigkeit 
arbeiten, können sie damit weltweit einen Wettbewerbsvorteil erlangen und Zeichen setzen. 
Wir setzen besonders auf eine grenzüberschreitende Ausrichtung von Sportereignissen. So 
machen wir den europäischen Spitzensport gemeinsam erlebbar.
Wir wollen Sport gegen die Auswirkungen der Klimakrise resilient machen. Viele Sportarten 
sind von einer intakten Natur abhängig, gleichzeitig verursacht der Sport Schäden. Wir 
wollen durch ein europäisches Forschungsprogramm Wege aufzeigen, wie sich Europas 
vielfältige Sportszene klimaneutral entwickeln kann.
5. Humanität und Ordnung
Fach- und Arbeitskräfte willkommen heißen
Europa steht vor einem demografischen Wandel mit einer rasch alternden Bevölkerung und sucht 
händeringend nach Fach- und Arbeitskräften. Um unseren Wohlstand zu sichern, müssen wir im 
weltweiten Wettbewerb um schlaue Köpfe und fleißige Hände attraktiver werden und 
Einwanderung modern gestalten. Statt bürokratischer und langwieriger Verfahren wollen wir 
die Fach- und Arbeitskräfteeinwanderung mit EU-weiten gemeinsamen Rahmenregelungen fördern. 
Hierzu zählt, die Anerkennung von Bildungsabschlüssen aus Drittstaaten einheitlich und 
unbürokratisch zu gestalten.
Um qualifizierte Fachkräfte anzuwerben, wollen wir den EU-Talentpool weiter ausbauen. Dafür 
braucht es in den europäischen Botschaften mehr Personal und eine Digitalisierungsoffensive, 
damit Anträge schnell und auch digital gestellt werden können. Fach- und Arbeitskräfte 
gewinnen wir aber nicht nur durch unbürokratische Verfahren. Wir wollen auch sicherstellen, 
dass sich Migrant*innen durch eine gelebte Ankommens- und Willkommenskultur schnell bei uns 
einleben und gern bei uns leben. Denn eine aktive Willkommenskultur macht uns auch als 
Wirtschaftsstandort attraktiv. Dazu gehört es auch, Rassismus und Ausgrenzung 
entgegenzutreten, die nicht zuletzt Europas Wohlstand schaden. Um Angebote für eine gute und 
schnelle Integration vor Ort zu unterstützen, wollen wir den kommunalen Integrationsfonds 
stärken und weiter ausbauen.
Wir wollen alle Arbeitskräfte gegen Ausbeutung schützen – auch Menschen ohne Papiere. Faire 
Arbeitsbedingungen dürfen nicht von der Herkunft abhängen. Dazu wollen wir mehrsprachige und 
niedrigschwellige Beschwerde- und Beratungsstrukturen ausbauen und stärken, damit sich alle 
Arbeiter*innen an sie wenden können.
Gemeinsame Asylpolitik angehen
Wir kämpfen für eine EU, die den Zugang zum Grundrecht auf Asyl garantiert sowie humanitäre 
und völkerrechtliche Verpflichtungen einhält. Wir stehen zur Genfer Flüchtlingskonvention, 
der Europäischen Menschenrechtskonvention, der UN-Kinderrechtskonvention, der 
Behindertenrechtskonvention und dem internationalen Seerecht.
Eine langfristige, geordnete und faire gemeinsame Asylpolitik ist nötig, um 
menschenunwürdige Ad-hoc-Lösungen zu beenden. Mit einer fairen und verbindlichen Verteilung 
von Schutzsuchenden stärken wir die Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten und verteidigen 
unsere gemeinsamen Werte. Abschottung und Grenzzäune schaffen Chaos und Leid, 
rechtsstaatliche Verfahren sorgen für Humanität und Ordnung.
Gerade Staaten mit europäischen Außengrenzen sind auf eine geordnete Verteilung und 
Unterstützung der EU sowie auf Solidarität beim rechtsstaatlichen Grenzmanagement 
angewiesen. Wir setzen uns deshalb für einen dauerhaften, verlässlichen und verpflichtenden 
Solidaritäts- und Verteilmechanismus ein. Um die gemeinsamen Herausforderungen zu 
bewältigen, müssen sich alle Mitgliedstaaten einbringen – ob durch die Aufnahme von 
Schutzsuchenden oder durch finanzielle Unterstützung für die Aufnahme von Geflüchteten. 
Geld- und Sachleistungen an Drittstaaten sind dabei keine Kompensation. Mitgliedstaaten, die 
in besonderem Maße Geflüchtete aufnehmen, müssen gestärkt und finanziell entlastet werden.
Viele Kommunen in der EU sind bereit, beherzt anzupacken und Verantwortung zu übernehmen. Bei der Verteilung von Diese Anstrengungen begrüßen wir 
Geflüchteten innerhalb der EU wolleneine aktive Rolle der Kommunen stärken und setzen uns für die kommunalenUnterstützungen gerade jener Kommunen ein, die diese nicht durch ihre nationalen Regierungen erfahren. Die Möglichkeit des direkteren Zugangs von Kommunen und Hilfsorganisationen zum Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF), möchten wir ausbauen. Bei der Integration kann europäische Vernetzung und Austausch zwischen den Kommunen helfen. Das sieht man etwa an der erfolgreichen Gründung von grenzüberschreitenden Netzwerken von Kommunen.
Wenn es um die Verteilung Geflüchteter auf der 
europäischen Ebene geht, möchten wir die Ressourcen der Länder und Kommunen über einen 
Matching-Mechanismus mit den Bedürfnissen der Geflüchteten in Einklang bringen. Dabei sollen etwa Familienbezüge, Sprachkenntnisse oder Berufsabschlüsse berücksichtigt werden.
EU-Staaten, die durch die Anwendung der Massenzustromrichtlinie überproportional aufnehmen, müssen hierfür von anderen Staaten eine faire finanzielle Unterstützung erhalten, so wie es in der Richtlinie vorgesehen ist.
Um das Vertrauen in unser Asylsystem zu stärken, wollen wir die EU-Asylagentur in ihren 
Befugnissen erweitern, damit sie die gemeinsamen europäischen Asylregeln durchsetzen kann. 
Perspektivisch soll die Behörde dort, wo das System in einzelnen Mitgliedstaaten überlastet 
ist, auch die Kompetenz für Asylverfahren erhalten. Dabei sind menschenrechtliche 
Verpflichtungen einzuhalten und streng zu kontrollieren.
Humanität und Ordnung an den Außengrenzen sicherstellen
Die EU ist ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts. Das Recht auf Freizügigkeit 
bzw. der Abbau von Grenzen innerhalb Europas war und ist eine der größten Errungenschaften 
für das Zusammenwachsen der europäischen Gemeinschaft. Deshalb lehnen wir dauerhafte und 
stationäre Binnengrenzkontrollen ab.
Ein gemeinsamer Schengen-Raum braucht kontrollierte Außengrenzen. Denn für die Freiheit und 
Sicherheit im Inneren müssen wir zuverlässig wissen und kontrollieren können, wer nach 
Europa kommt.
Die Glaubwürdigkeit der europäischen Werte und damit auch der Einfluss europäischer Politik 
nach außen setzt indes die Achtung von Recht und Werten im eigenen Handeln voraus. Mit 
dieser Erkenntnis ist es schwer vereinbar, dass das europäische Versprechen von Humanität 
und Rechtsstaatlichkeit für Tausende jährlich an Stacheldraht und Patrouillenbooten 
zerschellt.
Dem Versuch, Geflüchtete rechtswidrig zurückzudrängen, stellen wir uns entschieden entgegen. 
Menschen, die bei uns in Europa ankommen, müssen zuverlässig registriert, erstversorgt und 
menschenwürdig untergebracht werden. Das Recht auf Einzelfallprüfung und das 
Nichtzurückweisungsgebot gelten dabei immer und überall.
Trotz dieser völker- und europarechtlich verbrieften Prinzipien erleben wir an Europas 
Außengrenzen immer wieder systematische Rechtsbrüche. Menschen sind Misshandlungen 
ausgesetzt, ihnen wird der Zugang zum Asylverfahren verweigert oder sie werden in Seenot 
ihrem Schicksal überlassen. Wir setzen uns dafür ein, dass illegale Pushbacks rechtlich und 
politisch konsequent geahndet werden. Wir wollen außerdem das staatliche und 
zivilgesellschaftliche Menschenrechtsmonitoring durch die EU-Grundrechteagentur weiter 
ausbauen. Gleichzeitig bedarf es einer engmaschigen parlamentarischen Kontrolle von Frontex-
Einsätzen und einer systematischen Menschenrechtsbeobachtung vor Ort. Hilfs- und 
Menschenrechtsorganisationen benötigen jederzeit Zugang zu den Geflüchteten und den 
Grenzregionen. Kooperationen der EU mit Drittstaaten müssen immer auf der Basis von Grund- 
und Menschenrechten erfolgen. Die Zusammenarbeit mit der libyschen Küstenwache wollen wir 
endlich beenden.
Wir stehen entschlossen an der Seite der vielen Engagierten, die Geflüchtete versorgen und 
beraten. Wir wollen sicherstellen, dass Presse, NGOs und Anwält*innen ungehindert Zugang zu 
ihnen haben, um ihrem humanitären Engagement nachzugehen. Die Bedarfe von besonders 
schutzbedürftigen Gruppen wie Frauen, queeren Menschen, Kindern oder Menschen mit 
Behinderungen müssen wir dabei besonders in den Blick nehmen. Kinder, die sich allein auf 
den Fluchtweg machen, müssen wir besser vor kriminellen Strukturen schützen. Sie müssen 
kindergerecht untergebracht und versorgt werden.
Spurwechsel, Migrations- und Rückführungsabkommen
Alle Menschen, die in Europa Schutz suchen, haben ein Recht auf faire und rechtsstaatliche 
Asylverfahren. Wir fordern, dass sie dabei Zugang zu unabhängigen Asylberatungen haben, um 
ihre Rechte zu kennen und durchzusetzen. Auch im Rahmen von möglichen Grenzverfahren muss 
eine unabhängige Rechtsberatung gewährleistet sein.
Gleichzeitig wissen wir, dass nicht alle Asylverfahren zu einer Aufenthaltserlaubnis führen. 
Wer nach sorgfältiger Prüfung der asyl- und aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen sowie 
nach Ausschöpfung aller Rechtsmittel kein Aufenthaltsrecht erhalten hat, muss zügig wieder 
ausreisen – sofern dem keine Abschiebehindernisse entgegenstehen. Rückführungen sind immer 
mit besonderen menschlichen Härten verbunden. Wir wollen, dass die freiwillige Rückkehr 
Vorrang vor zwangsweisen Rückführungsmaßnahmen hat. Deshalb setzen wir uns für eine 
europaweite, ergebnisoffene und unabhängige Rückkehrberatung ein.
Klar ist auch, dass Menschen nicht in Staaten abgeschoben werden dürfen, in denen ihnen 
Menschenrechtsverletzungen oder eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben drohen. Eine 
Rückführung darf nur in Länder erfolgen, zu denen die betroffene Person eine klare 
Verbindung hat. Das Konzept der sicheren Drittstaaten finden wir weiterhin falsch. Der 
Abschluss von sogenannten Rückführungs- oder Migrationsabkommen muss menschenrechtsbasiert, 
die Zusammenarbeit mit den Herkunftsstaaten partnerschaftlich und auf Augenhöhe erfolgen. 
Sie darf nicht von finanzieller Unterstützung im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit 
abhängig gemacht werden.
Das Konzept der sicheren Herkunftsstaaten finden wir falsch, denn es löst keine Probleme. 
Was hilft, ist: alle Asylverfahren beschleunigen und die Qualität der Entscheidung 
verbessern. Länder, die ihren Staatsbürger*innen eine sichere Rückkehr garantieren, sollen 
über Visaerleichterungen oder Ausbildungspartnerschaften eine Aussicht auf geordnete 
Migration erhalten. Menschen, die schwere Straftaten begangen haben, müssen nach Verbüßung 
ihrer Strafe prioritär zurückgeführt werden.
Viele Geflüchtete leben bereits lange in Europa, bringen sich ein und stehen in 
Beschäftigungsverhältnissen. Wir wollen ihnen eine bessere Perspektive geben. Denn es ist 
nicht zumutbar, dass Menschen trotz tiefer Verwurzelung in die europäische Gesellschaft 
täglich Sorge vor einer Abschiebung haben müssen. Wir setzen uns deshalb für einen 
Spurwechsel ins europäische Einwanderungssystem ein.
Menschen in Seenot retten
Jedes Jahr sterben Tausende Menschen beim Versuch, das Mittelmeer zu überqueren. Als EU ist 
es unsere Verpflichtung, die Augen vor diesem unerträglichen Zustand nicht zu verschließen. 
Kein Mensch sollte für das Recht, um Asyl zu ersuchen, das eigene Leben oder das der Familie 
und Kinder riskieren müssen. Wir dürfen nicht länger hinnehmen, dass das Mittelmeer die 
tödlichste Grenze der Welt bleibt.
Das Völkerrecht verpflichtet uns dazu, Menschen in Seenot zu retten. Es braucht endlich eine 
europäische Initiative für eine zivile, flächendeckende und staatlich koordinierte 
Seenotrettung. Wir stehen an der Seite der Seenotretter*innen, die Menschenleben retten. 
Alle Mitgliedstaaten der EU sind dafür verantwortlich, zu gewährleisten, dass 
Seenotrettungsorganisationen ihre Einsätze gefahrlos absolvieren können. Der erfolgte 
Einstieg Deutschlands in die finanzielle Unterstützung privater Seenotrettungs-NGOs ist hier 
ein wichtiger Schritt. Die Seenotrettungsschiffe dürfen nicht durch Behörden in ihrer Arbeit 
behindert werden. Rettungsschiffe müssen die Gelegenheit haben, den nächstgelegenen sicheren 
Hafen anzulaufen, damit die Menschen an Land gehen und versorgt werden können. Ein Auslaufen 
von Rettungsschiffen darf nicht behindert und Seenotrettung nicht kriminalisiert werden. Um 
Menschenleben zu retten, treten wir für die Verbesserung der staatlichen, unter anderem 
finanziellen, Unterstützung ziviler Organisationen ein. Wenn Menschen von 
Seenotrettungsschiffen aufgenommen werden, müssen sie Zugang zum Antrag auf Asyl erhalten.
Sichere und legale Fluchtwege schaffen
Der wirksamste Weg, irregulärer Migration entgegenzuwirken, ist die Schaffung sicherer und 
legaler Migrationswege. So schützen wir nicht nur Menschenleben, sondern legen auch 
Schleuser*innen das Handwerk.
Wir setzen deshalb auf partnerschaftliche Mobilitäts- und Migrationsabkommen mit Staaten 
außerhalb der EU. Diese sollen vor allem Wege zur Bildungs- und Arbeitsmigration schaffen 
und können gleichzeitig die menschenrechtlich abgesicherte Rückführung abgelehnter 
Asylbewerber*innen umfassen.
Wir setzen uns dafür ein, das Resettlement-Programm des Flüchtlingshilfswerks UNHCR deutlich 
auszubauen und zu stärken. So können durch die Vereinten Nationen (UN) anerkannte und 
besonders schutzbedürftige Geflüchtete geordnet und solidarisch auf die Aufnahmeländer 
verteilt werden. Wir wollen, dass sich der Anteil nach der Wirtschaftskraft der Staaten 
bemisst. Das EU-Resettlement muss sich dabei an den UNHCR-Kriterien orientieren und darf das 
individuelle Recht auf Asyl nicht schwächen.
Mit der Erteilung von humanitären Visa wollen wir sicherstellen, dass Asylsuchende Europa 
erreichen können, ohne ihr Leben zu gefährden. Als EU müssen wir in besonderem Maße unserer 
Verantwortung gegenüber ehemaligen Ortskräften sowie besonders gefährdeten Afghan*innen und 
ihren Familien gerecht werden. Wir setzen uns deshalb dafür ein, dass Aufnahmeprogramme 
gestärkt werden. Afghanischen Frauen, die in Drittstaaten geflohen sind und denen seit der 
Machtübernahme der Taliban ein Studium in ihrem Heimatland untersagt ist, wollen wir mit 
einem europäischen Stipendienprogramm ermöglichen, ihr Studium fortzusetzen.
Wir treten dafür ein, dass Geflüchtete ihre Angehörigen nachholen können. Familien gehören 
zusammen. Gleichzeitig unterstützen stabile Lebensverhältnisse die Integration.
6. Ein vereintes Vorgehen gegen Kriminalität
Polizeiliche Zusammenarbeit stärken
Ein starker Raum der Freiheit und Freizügigkeit braucht handlungsfähige Institutionen, die 
Recht und Demokratie schützen, und er braucht Männer und Frauen, die oft unter großem 
persönlichen Einsatz diesen Auftrag erfüllen. Kriminalität findet grenzüberschreitend statt 
und verursacht enorme Schäden – sie bedroht die individuelle Sicherheit aller Menschen, 
unsere Lebensqualität, unseren Wohlstand. Die EU muss darauf antworten: Die zunehmende 
Vernetzung unserer Gesellschaft und Wirtschaft muss sich auch in der Zusammenarbeit unserer 
Sicherheitsbehörden widerspiegeln. Moderne und effiziente Polizei- und Justizarbeit muss in 
einem vereinten Europa ebenfalls grenzüberschreitend stattfinden sowie im Einklang mit 
Bürger*innen-Rechten und rechtsstaatlichen Standards operieren. Wir setzen auf wirksame 
Prävention und gemeinsame Strafverfolgung.
Die europäische Polizeibehörde Europol wollen wir dafür ausbauen. Europol soll eigene 
operative Möglichkeiten für die Bekämpfung von Terrorismus und Organisierter Kriminalität 
(OK) bekommen. Das Europol-Informationssystem (EIS) entwickeln wir weiter, um den 
Datenaustausch zu verbessern. Die Aufsicht von Europol durch das Europäische Parlament 
wollen wir stärken, um Transparenz sicherzustellen. Neben dem Ausbau von Europol sind 
Austausch und Vernetzung der europäischen Polizei ein Schlüssel zum Erfolg: Die polizeiliche 
Zusammenarbeit fördern wir durch den Ausbau gemeinsamer Joint-Investigation-Teams, die in 
enger Zusammenarbeit Ermittlungen durchführen. Gemeinsame Zentren der Polizei in 
Grenzregionen bauen wir auf Ebene der EU aus.
Vor allem wollen wir die europäische Perspektive in Praxis und Theorie der Polizeiarbeit 
stärken: Wir schaffen ein europaweites, gefördertes Austauschprogramm für Polizist*innen, 
bauen die Kooperation und Forschung an Polizeihochschulen und Universitäten aus – und 
stärken so eine wissenschaftsbasierte Kriminalpolitik. Auch Drittstaaten wollen wir hierbei 
einbeziehen.
Organisierte Kriminalität bekämpfen
Organisierte Kriminalität (OK) schädigt Menschen europaweit. Sie kostet Steuerzahler*innen 
und Unternehmen Milliardenbeträge. Sie kann Demokratie und Rechtsstaat unterwandern. 
Beispiele hierfür sind die Mordanschläge auf investigative Journalist*innen, die 
Unterwanderung legaler Wirtschaftsbereiche oder die politische Einflussnahme durch 
Korruption. Damit schädigt die OK insbesondere wirtschaftlich schwache Regionen in Europa 
und hindert deren Entwicklung. Wir wollen entschlossen und gemeinsam gegen Organisationen 
der OK vorgehen. Gruppierungen wie die Mafia nehmen wir dabei besonders in den Blick. Dafür 
stärken wir die grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Kriminalpolizei und Justiz. Die 
europäischen Gesetze zur Bekämpfung der OK wollen wir harmonisieren.
Die organisierte Wirtschaftskriminalität betrachten wir stärker, schützen so auch 
Verbraucher*innen vor Betrug und Unternehmen vor unfairem Wettbewerb. Den Kampf gegen die 
unterschiedlichen Formen des Menschenhandels wollen wir konsequent führen und den Opfern 
besonderen Schutz zukommen lassen. Ein Schwerpunkt für uns ist die Bekämpfung der 
Umweltkriminalität und Agromafia: Die illegale Entsorgung von Müll, der illegale 
Holzeinschlag oder der Handel mit fragwürdig erzeugten Lebensmitteln verursachen enorme 
Schäden für Mensch und Umwelt. Den Handel mit illegalen Drogen werden wir eindämmen. Ein 
nachhaltiges Vorgehen gegen kriminelle Aktivitäten kann nur in Zusammenarbeit mit der 
Zivilgesellschaft gelingen und muss auf Prävention setzen. Daher werden wir 
zivilgesellschaftliche Organisationen unterstützen, die sich gegen die OK engagieren.
Gegen Geldwäsche vorgehen
Geldwäsche und Finanzkriminalität verursachen hohe finanzielle Schäden für Staat und 
Gesellschaft. Allein in Deutschland werden schätzungsweise rund 100 Milliarden Euro jährlich 
„gewaschen“. Der Skandal um die Wirecard AG hat viele Tausende von Kleinanleger*innen 
geschädigt. Wir wollen entschieden gegen Geldwäsche und Finanzkriminalität vorgehen. Auch 
den organisierten Steuer- oder Subventionsbetrug werden wir ins Visier nehmen. 
Finanzermittlungen bieten häufig erste Ermittlungsansätze und können helfen, kriminellen 
Gruppen die Geschäftsgrundlage zu entziehen. Für uns ist klar: Kriminalität darf sich nicht 
lohnen!
Die neue europäische Anti-Geldwäschebehörde AMLA wollen wir zu einer schlagkräftigen 
Institution im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung entwickeln. Wir drängen 
darauf, dass alle EU-Mitgliedstaaten nun ohne Verzug europäische und internationale 
Standards zur Bekämpfung der Geldwäsche national umsetzen. Zusätzlich soll der automatische 
Austausch von Steuerinformationen intensiviert werden. Wir setzen uns dafür ein, dass 
international auf Ebene der G7/G20 ein Anti-Geldwäsche-Aktionsplan vorangetrieben wird. Wir 
setzen uns für ein europäisches Vermögensregister ein. Behörden sollten europaweit die 
wirtschaftlichen Eigentümer von Vermögensgegenständen einsehen dürfen, die von Kriminellen 
regelmäßig für Geldwäsche missbraucht werden. Schlupflöcher und Umgehungsmöglichkeiten der 
Transparenzregister, die zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung dienen, 
werden wir weiter einschränken. Der Zugang zu den Transparenzregistern soll für die 
Zivilgesellschaft, Journalist*innen und andere Gruppen mit berechtigtem Interesse einfach, 
kostenfrei und anonym möglich sein. Immobilien müssen wirksam vor Spekulationen durch 
illegales Geld geschützt werden. So schützen wir auch Mieter*innen. Dafür werden wir die 
Transparenzvorschriften und Kontrollen beim Immobilienerwerb verbessern. Die 
grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Strafverfolgungsbehörden und Instrumente im Bereich 
Vermögensabschöpfung wollen wir verbessern. Vermögen unklarer Herkunft in Zusammenhang mit 
kriminellen Aktivitäten muss einfacher eingezogen werden können. Für Bargeld werden wir EU-
weit gültige Höchstgrenzen festlegen, um den Transfer von inkriminierten Finanzmitteln zu 
erschweren. Das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung OLAF werden wir personell und 
finanziell stärken, damit es wirksam gegen Betrugs- oder Korruptionsstraftaten, zum Beispiel 
die Veruntreuung von europäischen Fördergeldern, vorgehen kann.
Terrorismus das Handwerk legen
Terroristische Anschläge oder Gewalttaten, derzeit hauptsächlich islamistisch und 
rechtsextrem motiviert, erzeugen unermessliches menschliches Leid. Sie stellen eine enorme 
Gefahr für die öffentliche Sicherheit dar. Terrornetzwerke reichen oft über den gesamten 
Kontinent und darüber hinaus. Die EU kann und muss hier einen wirkungsvollen Beitrag zum 
Schutz leisten. Eine konsequente und gut abgestimmte polizeiliche wie nachrichtendienstliche 
europaweite Zusammenarbeit mit einheitlichen Standards und Definitionen ist notwendig, um 
dem Terror das Handwerk zu legen. Wir wollen hierfür die Stelle des Anti-Terror-Koordinators 
bzw. der Anti-Terror-Koordinatorin der EU aufwerten und die Mitgliedstaaten zu mehr 
Austausch und Kooperation verpflichten.
Gute Präventionsarbeit ist das beste Mittel, damit Menschen nicht in die politische 
Gewaltszene und den Terrorismus abrutschen. Dafür brauchen wir den europaweiten 
Erfahrungsaustausch demokratischer Kräfte, den wir finanziell fördern wollen. Dazu zählt die 
Bildungsarbeit an Schulen oder Jugendeinrichtungen. Programme zur Deradikalisierung oder 
Angebote für Aussteiger*innen aus der islamistischen oder rechtsextremen Szene wollen wir 
EU-weit etablieren. Die Entwicklung anderer und neuer Extremismusformen beobachten wir 
genau. Onlineplattformen spielen eine wichtige Rolle bei der Verbreitung von 
Terrorpropaganda. Wir wollen, dass Onlineplattformen entschiedener dagegen vorgehen und 
entsprechende Inhalte löschen.
Durch eine entschiedene Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung wollen wir dem Terror die 
operative Grundlage entziehen. Wir richten den Blick darauf, wo sich terroristische und 
kriminelle Strukturen überschneiden. So unterbinden wir den Zugang zu Schwarzmärkten und 
legen wichtige Finanzquellen trocken. Wir setzen uns für gemeinsame Standards und einen 
intensiven Austausch bei der Verfolgung von Terrorist*innen ein.
Bei der Beobachtung potenzieller Gewalttäter*innen braucht es ein europaweit einheitliches 
Vorgehen, damit die Sicherheitsbehörden nicht aus administrativen Gründen ihre Spur 
verlieren. Den Begriff des „Gefährders“ wollen wir deshalb EU-weit einheitlich definieren, 
um eine grenzüberschreitende Fallbearbeitung sicherzustellen.
Schwere Gewalttaten und Terroranschläge haben in der Vergangenheit immer wieder gezeigt, 
dass Schusswaffen oder Ausgangsstoffe für Explosivstoffe zu leicht verfügbar sind. Wir 
wollen die Verfügbarkeit von illegalen Schusswaffen einschränken und den Schwarzmarkt 
austrocknen. Für sogenannte Anscheinswaffen, beispielsweise Sammlerstücke, wollen wir 
wirksame europäische Standards einführen, damit eine Reaktivierung der Waffen nicht mehr 
möglich ist. Waffen und relevante Waffenteile müssen lückenlos registriert werden. Wir 
setzen uns für gemeinsame und strenge Standards für die Zuverlässigkeitsprüfung für 
Waffenbesitzer*innen ein. Den Missbrauch von Ausgangsstoffen von Explosivstoffen wollen wir 
durch ein strenges Monitoring unterbinden.
Nachrichtendienste effektiv aufstellen
Grenzüberschreitender Terrorismus, geheimdienstliche Aktivitäten, Wirtschaftsspionage oder 
Desinformationskampagnen bedrohen unsere liberale und offene Gesellschaft. Besonders 
autoritäre Staaten wie China, Russland oder Iran nehmen dabei die gesamte EU in den Blick 
und koordinieren ihre Vorgehen in den verschiedenen Mitgliedstaaten. Beispiele hierfür sind 
Angriffe auf Oppositionelle oder auf unsere Kritischen Infrastrukturen (KRITIS). Dem müssen 
wir uns in Europa gemeinsam und entschlossen entgegenstellen. Die Nachrichtendienste spielen 
dabei eine wichtige Rolle und sind Teil einer wehrhaften Demokratie.
Bislang wird ihre Arbeit aber oft dadurch behindert, dass Informationen und Erkenntnisse 
europaweit nicht ausreichend geteilt werden. Wir fordern effektive und demokratische 
Nachrichtendienste, damit wir die Sicherheit der EU global besser gewährleisten können. 
Deshalb wollen wir für eine bessere und rechtsstaatliche Zusammenarbeit der europäischen 
Nachrichtendienste eine europäische Nachrichtendienstagentur gründen. Dort soll in den 
Mitgliedstaaten gesammeltes Wissen, unter Einhaltung strenger rechtlicher Vorgaben, 
zusammengeführt und ausgewertet werden, um die Analysefähigkeit zu stärken. Es braucht 
demokratisch legitimierte und rechtsstaatliche Kontrollmechanismen der Agentur, die unter 
Einbeziehung des Europäischen Parlaments erarbeitet werden. Wir setzen uns dafür ein, dass 
nachrichtendienstliche Befugnisse europaweit auf klaren Rechtsgrundlagen stehen, effektiv 
begrenzt werden und eine parlamentarische Kontrolle in allen Mitgliedstaaten eingehalten 
wird. Einen rechtswidrigen Ringtausch von fragwürdig erlangten Daten unter den 
Nachrichtendiensten lehnen wir ab. Darüber hinaus setzen wir uns für eine bessere Vernetzung 
und Kooperation der mitgliedstaatlichen Aufsichtsbehörden auf der europäischen Ebene ein.
Gemeinsame Strafverfolgung ausbauen
Eine effiziente und gemeinsame Verfolgung von Straftaten braucht einen einheitlichen 
europäischen Rechtsrahmen – das gilt für das gesamte Spektrum, von der Organisierten 
Kriminalität bis hin zu Hasskriminalität. Dafür wollen wir insbesondere das Strafrecht 
weiter harmonisieren. Hasskriminalität wollen wir in die Liste der EU-Straftaten aufnehmen, 
damit sie europaweit verfolgt werden kann.
Um Recht in Europa durchzusetzen, wollen wir die europäischen Strukturen stärken: Die 
Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (Eurojust) 
wollen wir personell und finanziell besser ausstatten und die Europäische Staatsanwaltschaft 
(EUStA) ausbauen. Sie soll zukünftig eigene Ermittlungen bei grenzüberschreitenden 
Sachverhalten im Bereich von Terrorismus und OK führen. Grenzüberschreitende Strafverfahren 
wollen wir vereinfachen und in einem Land bündeln, damit sie gemeinsam durchgeführt werden 
können. Durch die Digitalisierung des grenzüberschreitenden elektronischen Rechtsverkehrs 
unter Wahrung der IT-Sicherheit und des Datenschutzes schaffen wir eine schnellere und 
effizientere Zusammenarbeit der Justiz in Europa.
Im Zentrum stehen die Rechte der Bürger*innen: Wir treten für einen effektiven Rechtsschutz 
von Beschuldigten und Verteidiger*innen ein. Hinweisgeber*innen, Zeug*innen und 
investigative Journalist*innen spielen eine herausragende Rolle bei der Aufklärung von 
Straftaten und Rechtsverstößen. Wir wollen sie deshalb besser schützen. Dafür schlagen wir 
ein EU-Netz vor, das europaweit einen wirksamen Schutz für Menschen bietet, die bei der 
Aufdeckung und Verfolgung von Straftaten mitwirken. All das soll Menschen dabei 
unterstützen, bei der Aufklärung von Verbrechen sicher mit der Justiz zusammenzuarbeiten. 
Das wollen wir nutzen. Aussagen von Kronzeug*innen sollen künftig eine größere Rolle bei der 
grenzüberschreitenden Strafverfolgung spielen.
Die Bevölkerung schützen
Naturkatastrophen, schwere Unglücke oder humanitäre Notlagen: Außerordentliche 
Notsituationen können das Leben Tausender Menschen auf den Kopf stellen und gigantische 
Umweltschäden nach sich ziehen. Ebenso können Angriffe auf unsere Kritische Infrastruktur 
unabsehbare Auswirkungen haben. Sie sind die Lebensadern unserer modernen Gesellschaft. Sie 
versorgen uns mit Energie oder Informationen. Einzelne Mitgliedstaaten sind mit Bedrohungen 
dieses Ausmaßes schnell überfordert. Die EU kann durch eigene Ressourcen und Koordination 
praktisch helfen – und so Sicherheit und Wohlstand auf unserem Kontinent schützen. Wir 
wollen den physischen und digitalen Schutz von KRITIS verbessern und zusammendenken. Dabei 
nehmen wir transnationale Netze stärker in den Blick. Ein verbindliches IT-
Schwachstellenmanagement führen wir ein, um Attacken auf digitale Systeme zu verhindern.
Durch die Klimakrise drohen Extremwetterereignisse mit ihren teilweise unabsehbaren Folgen 
weiter zuzunehmen. Eine Stärkung des europäischen Bevölkerungsschutzes kann dabei helfen, 
Schäden zu reduzieren. Wir wollen das europäische Katastrophenschutzverfahren weiter stärken 
und mit eigenen europäischen Fähigkeiten ausstatten. Dafür wollen wir zunächst eine echte 
europäische Löschflugzeugstaffel aufstellen und in die rescEU-Reserve einbinden. Den 
gesundheitlichen Bevölkerungsschutz und zum Beispiel Kapazitäten zur Hilfe bei Erdbeben oder 
anderen Großschadenslagen wollen wir ausbauen.
7. Digitale Bürgerrechte
Menschenrechte in einer digitalen Welt sichern
Die schnell fortschreitende Digitalisierung hat einen enormen Einfluss auf die Art, wie wir 
zusammen leben. Deswegen entwickeln wir auf der Grundlage unserer Werte eine 
Menschenrechtspolitik für das digitale Zeitalter. Wir wollen die EU dabei als Vorbild und 
Partnerin für Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte in einer globalisierten digitalen Welt 
stärken. Dazu müssen wir bei der Gestaltung der digitalen Dimension die Rechte der Menschen 
immer mitdenken. Menschen haben das Recht, selbstbestimmt zu leben und weder von KI noch 
anderen Technologien vereinnahmt zu werden.
Wir treten dafür ein, dass der digitale Raum stärker unsere vielfältige Gesellschaft 
abbildet und bestehende Diskriminierung nicht in den digitalen Raum übertragen wird. Wir 
fördern das konsequente Vorgehen gegen Diskriminierung und eine aktive Beteiligung von 
Frauen an den Gestaltungspositionen der Digitalisierung.
Instrumente der Massenüberwachung lehnen wir daher ab. Dazu gehört etwa die anlasslose 
Vorratsdatenspeicherung, biometrische Gesichtserkennung, die Überwachung von Verhalten oder 
Emotionen. Besonders KI-gestützte Technologien zur Erkennung von Emotionen oder die 
Zuschreibungen von teils höchst persönlichen Eigenschaften wie Geschlecht, sexuelle 
Orientierung, politische oder gewerkschaftliche Zugehörigkeit lehnen wir aufgrund der hohen 
Wahrscheinlichkeit für Fehler und der möglichen Auswirkungen auf bereits marginalisierte 
Gruppen ab. Die Forschung und der Einsatz besonders von Emotionserkennung zur Unterstützung 
im medizinischen und sozialen Bereich sollen davon aber nicht betroffen sein. Das Recht auf 
eine sichere Kommunikation und Verschlüsselung wollen wir stärken und ausbauen. Sie ist 
gerade für eine freie Presseberichterstattung oder für die Arbeit von oppositionellen 
Kräften in autoritären Ländern von entscheidender Bedeutung.
Der anlasslosen Verarbeitung von umfassenden Fluggastdaten und der Ausweitung entsprechender 
Systeme auf andere Sektoren treten wir klar entgegen. Auch in der EU wird Spyware 
eingesetzt, die tief in die Privatsphäre eindringt. Die Verwendung von Spyware, zum Beispiel 
zur Überwachung von Journalist*innen oder Staatsanwält*innen, lehnen wir ab.
Gegen Hass im Netz vorgehen
Der Zugang zu verlässlichen Informationen und Nachrichten ist eine Voraussetzung der 
Demokratie. Soziale Medien und andere moderne Kommunikationsplattformen erlauben es heute, 
dass Informationen und Nachrichten auf unterschiedlichste Weise aufbereitet und diskutiert 
werden können.
Durch Propagandakampagnen wird die demokratische Meinungsbildung gefährdet. Wahlen sollen 
bewusst mit Mitteln der Desinformation beeinflusst werden. Wir treten dafür ein, dass 
Sanktionen gegen staatliche Propagandaplattformen, die gezielt Desinformationen verbreiten, 
etwa Russia Today, konsequent durchgesetzt werden. Wir wollen, dass regelmäßig und 
europaweit Lagebilder zu Desinformationen erstellt werden, um die Grundlage für eine 
effektive Bekämpfung zu schaffen.
Hass, Hetze und Desinformation greifen gezielt die offene Debatte an diesen Orten an. Mit 
offenem Frauenhass wird versucht, Frauen aus dem digitalen Raum zu drängen. Algorithmen und 
Targeting dominanter Digitalplattformen tragen dazu einen wesentlichen Beitrag, indem sie 
Hassnachrichten und Desinformation verstärkt verbreiten. In der Folge ziehen sich von 
Hassrede betroffene Personen häufig zurück oder schränken ihre Meinungsäußerung ein – zum 
Schaden der demokratischen Debatte.
Die algorithmische Verstärkung von Hass und Hetze nehmen wir ins Visier. Mit dem Digitale-
Dienste-Gesetz und dem Digitale-Märkte-Gesetz haben wir in Europa die Grundsteine gelegt, um 
mit Nutzer*innen-Rechten, Transparenz und klaren Regeln Hassrede entgegenzutreten, ein 
demokratischeres Internet zu schaffen und Wettbewerb wiederherzustellen. Diese Regeln gilt 
es, jetzt in Deutschland und Europa konsequent durchzusetzen und weiterzuentwickeln.
Zivilgesellschaftliche Organisationen müssen von Hass und Hetze betroffene Personen 
einfacher bei der Wahrnehmung ihrer Rechte unterstützen können. Dafür wollen wir auch eine 
europaweite Opferberatung und niedrigschwellige Hilfsangebote etablieren. Die Einrichtung 
von Spezialdienststellen bei Polizei und Staatsanwaltschaften in den Mitgliedstaaten wollen 
wir unterstützen. Die konsequente Durchsetzung des Strafrechts kann auch durch die rechtlich 
gesicherte automatisierte Erkennung von strafrechtlich relevantem Material, zum Beispiel 
Hassposts, unterstützt werden, das anschließend von den Ermittlungsbehörden überprüft wird. 
Europol soll gegen europaweit agierende Netzwerke vorgehen, die gezielt Hass und Hetze im 
Netz verbreiten.
Gleichzeitig können auch klassische Medien bei der Verbreitung von Desinformation eine 
wichtige Rolle spielen, wenn sie zum Beispiel Informationen ohne Überprüfung aus den 
sozialen Medien übernehmen oder gar selbst aktiv bei der Verbreitung von Falschinformationen 
mitwirken. Die Verbreitung von hochwertigen gefälschten Videos, sogenannten Deepfakes, oder 
durch KI manipulierten Bildern lässt Desinformationen noch glaubwürdiger erscheinen und ist 
für viele Menschen nur schwer erkennbar. Daher haben wir im Rahmen des KI-Gesetzes 
erfolgreich die adäquate Kennzeichnung der Deepfakes verankert. Ein wichtiger Baustein der 
Bekämpfung von Desinformationen in einer Demokratie liegt in der Stärkung der 
Informationskompetenz, damit Menschen besser Desinformationen erkennen können.
Sogenannte Social Bots, die automatisch Inhalte in sozialen Medien verbreiten, sollen 
entsprechend gekennzeichnet und somit unterscheidbar von menschlichen Nutzer*innen werden.
Europas IT schützen
Wenn unsere digitale Infrastruktur eine immer wichtigere Rolle für unser Zusammenleben 
spielt, kommt ihrem Schutz eine große Bedeutung bei. Der beste Schutz vor Cybercrime aber 
liegt in der Prävention und in der Resilienz digitaler Systeme. Wir sorgen für eine 
konsequente Etablierung von hohen IT-Sicherheitsanforderungen in digitalen Produkten, 
Diensten und Prozessen. Wir setzen uns für eine zügige Umsetzung der aktualisierten EU-
Richtlinie zur Cybersicherheit ein, um ein EU-weites Sicherheitsniveau zu etablieren. Wir 
wollen die europäische Kooperation im Bereich der Cyberabwehr deutlich stärken. Die Agentur 
der Europäischen Union für Cybersicherheit entwickeln wir hierfür weiter.
Der Cyberraum wird zunehmend Schauplatz von Kriegen und Konflikten. Das sehen wir 
eindringlich in der Ukraine, wo die militärische Aggression Russlands von Cyberoperationen 
begleitet wird. Auch Cyberattacken etwa auf digitale Wahl- und Verwaltungssysteme sind eine 
Bedrohung für unsere Demokratie und Sicherheit. Wir setzen uns für einen norm- und 
regelbasierten Cyberraum ein, der von Diplomatie und internationaler Zusammenarbeit geprägt 
ist. Gleichzeitig geht Cybersicherheit mit digitaler Souveränität einher. Hier wollen wir 
Kompetenzen in der EU ausbauen.
Wir wollen in Europa die rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen für sichere „Digitale 
Botschaften“ schaffen. Damit sollen staatliche und öffentlich relevante Datenbanken und 
technische Infrastrukturen in anderen europäischen Mitgliedstaaten gesichert vorgehalten 
werden können, um auch in Krisen- und Kriegssituationen die Arbeitsfähigkeit und den Zugang 
zu Daten, zum Beispiel von Parlamenten, der öffentlichen Verwaltung, der Justiz oder den 
Sozialversicherungen, zu ermöglichen.
Das hohe Tempo der Digitalisierung und die Zunahme digitaler Dienstleistungen haben auch zu 
einer Verlagerung von Straftaten ins Netz geführt. Darauf muss die Strafverfolgung 
reagieren, besonders auf europäischer Ebene, denn Cybercrime kennt ebenso wie das Internet 
keine Grenzen. Dafür stärken wir die Rolle von Europol bei der Bekämpfung von Kriminalität 
im Netz. Auch die europaweite polizeiliche Zusammenarbeit zur Erkennung und Bekämpfung 
stärken wir. So gehen wir auch entschieden gegen die Verbreitung von sexualisierten 
Gewaltdarstellungen von Kindern und Jugendlichen im Netz vor. Wir wollen mit gezielten 
Kampagnen die Bürger*innen für Betrugsdelikte sensibilisieren, die im Internet begangen 
werden.
Original-Änderungsantrag: Antragstext
Von Zeile 569 bis 572:
Viele Kommunen in der EU sind bereit, beherzt anzupacken. Bei der Verteilung von Geflüchteten innerhalb der EU wollen wir eine aktive Rolle der Kommunen stärken und, die kommunalen Integrationsfonds ausbauen und einen direkten Zugang zu EU-Fördergeldern schaffen. Wenn es um die Verteilung Geflüchteter auf der europäischen Ebene geht, möchten wir die Ressourcen der Länder und Kommunen über einen 
Die Europäische Union (EU) ist ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und der Demokratie. Die 
Europäer*innen haben sie auf den Ruinen von Krieg und Unterdrückung errichtet. Heute 
garantiert sie, dass wir ohne Grenzkontrollen reisen können, wo uns früher Stacheldraht, 
Mauern und Schlagbäume trennten. Sie sorgt dafür, dass Meinungsfreiheit gilt, wo noch vor 
wenigen Jahrzehnten Diktatoren herrschten. Sie schützt den Rechtsstaat. Sie garantiert, dass 
alle Europäer*innen ihre Regierungen frei wählen können – von der Gemeindeebene bis nach 
Brüssel.
Das Europa, das wir weiter prägen wollen, bietet Sicherheit und Schutz, führt zusammen und 
bindet ein. Unterschiede nämlich nicht nur auszuhalten, sondern als Chance zu begreifen; 
Brücken zu bauen über Grenzen und Gräben hinweg; das verbindende Element zu suchen, statt 
das Trennende tatenlos hinzunehmen: Nichts anderes ist Gründungsgedanke der EU.
Sicherheit und Schutz aber brauchen Organe, die sie schaffen und erhalten. Sie wollen wir 
stärken. Extremismus, Desinformation und Kriminalität machen vor nationalen Grenzen nicht 
Halt, im Gegenteil: Gerade in den vergangenen Jahren haben wir erlebt, wie autoritäre 
Staaten unsere freie Gesellschaft angreifen. Die EU ist in der Verantwortung, durch 
Koordination und starke eigene Institutionen den Schutz zu bieten, den die Bürger*innen zu 
Recht erwarten – zumal diese Erlebbarkeit von Sicherheit und staatlicher Verlässlichkeit das 
Vertrauen in den demokratischen Staatenverbund der EU unmittelbar steigert.
Die Entwicklung der EU ist eine Entwicklung zu einem immer engeren Bündnis. Das ist gut, 
denn wir brauchen das Gewicht und die Fähigkeiten der EU, um viele der drängenden Probleme 
unserer Zeit zu lösen. Wie wir das tun, müssen wir in einem demokratischen Prozess 
bestimmen. Im Zentrum davon steht das Europäische Parlament, dessen Rechte wir erweitern 
wollen. So schaffen wir die Grundlage für eine föderale europäische Republik mit einer 
eigenen Verfassung. Auch wenn Entscheidungsprozesse in Europa zuweilen mühsam und langwierig 
sind, so stellen sie doch einen großen Wert da: Sie ersetzen die Gewehrkugel, die nicht mit 
sich reden lässt, mit der Kraft des Wortes und der Diskussion. Dabei steht am Ende oft ein 
Kompromiss, der zwar nicht jede und jeden vollends zufriedenstellt, aber alle weiterbringt. 
Dafür stehen wir ein.
Denn der Zuwachs an Freiheit, Sicherheit und Demokratie, für den die europäische Einigung 
seit dem Zweiten Weltkrieg gesorgt hat, dürfte in der Weltgeschichte seinesgleichen suchen. 
Nicht ohne Grund ist die EU das Zielobjekt von Extremist*innen aller Art: Wer meint, dass 
Frauen nicht die gleichen Rechte haben sollten wie Männer, wer freie Medien mundtot machen 
will, wer seine Interessen durch Desinformation und Hetze durchsetzen will – für den ist die 
EU ein Dorn im Auge.
Wir finden: gut so.
Wir wollen die EU in ihrer Fähigkeit stärken, die Rechte und Freiheiten derer zu schützen, 
die hier leben. Unser Credo: Wir schützen unsere Freiheit am besten, wenn wir sie ausbauen. 
Wir wollen die europäische Demokratie stärken, damit die besten Ideen in einen fairen 
Wettstreit um die Zukunft unseres Kontinents treten können. Wir wollen die 
Rechtsstaatlichkeit ausbauen, die allen Bürger*innen Sicherheit und gleiche Rechte bietet. 
Wir wollen eine EU, die für ihre Bürger*innen arbeitet. Wir wollen, dass diese über das 
Europäische Parlament noch klarer den Kurs mitbestimmen können. Und wir wollen, dass die EU 
auch im Inneren, etwa gegenüber Regierungen wie der ungarischen von Viktor Orbán, die nötige 
Durchsetzungskraft beweist: Wer gegen die Grundwerte der EU verstößt, sollte nicht 
gleichzeitig uneingeschränkt von ihren Privilegien profitieren können.
Die Möglichkeit zur gleichberechtigten Teilhabe aller ist einer dieser Grundwerte – und eine 
Grundvoraussetzung für unseren Zusammenhalt. Das gilt nicht zuletzt für die Rechte von 
Frauen. Solange die Hälfte der Bevölkerung in vielen Lebensbereichen benachteiligt ist, 
solange ist unsere Demokratie nicht vollständig. Autoritäre Kräfte innerhalb und außerhalb 
Europas stellen unseren Zusammenhalt indes infrage, indem sie einzelne Gruppen zum Feindbild 
erklären. Das schwächt uns alle und droht unseren Kontinent zu spalten. Dem treten wir 
entschieden entgegen. Ein vielfältiges Europa ist ein starkes Europa: Es sorgt dafür, dass 
alle beitragen und teilhaben können. Wir stehen fest an der Seite all jener, die ausgegrenzt 
und diskriminiert werden. Und weil wir die EU als Vorreiterin einer wertegeleiteten 
Digitalisierung sehen, wollen wir Demokratie und Rechtsstaatlichkeit auch im Netz sichern.
Die EU ist stark, wenn sie im Kern ein Wertebündnis ist. Diese Werte müssen dabei 
glaubwürdig gelebt werden. Das gilt nicht zuletzt im Umgang mit Menschen, die nach Europa 
kommen wollen – oder müssen. Das Sterben im Mittelmeer und die Lage an den europäischen 
Außengrenzen sind unhaltbar. Wir stehen für Humanität und Ordnung im Umgang mit Geflüchteten 
und Migrant*innen. Wir wollen Schutz bieten und zugleich Einwanderung so gestalten, dass 
diejenigen, die als Informatikerinnen oder Krankenpfleger, als Studentinnen oder Erntehelfer 
zum Erfolg unserer Gemeinschaft beitragen wollen, diesen Beitrag auch leisten können.
In Vielfalt geeint, so lautet das Motto der EU. Gemeinschaft soll sie sein, Gemeinschaft 
soll sie bleiben – über alle Unterschiede und Herausforderungen hinweg. Wir setzen uns ein 
für eine EU, die sich als Motor für ein immer engeres Zusammenwachsen unseres Kontinents 
versteht. Für einen Kontinent, in dem die Menschen in Freiheit und unter demokratischen 
Werten sicher leben. Für eine EU, die ein Zuhause bietet. Dieses Europa wollen wir sein.
1. Demokratische Institutionen
Rechtsstaatlichkeit verteidigen
Die Achtung von Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit und Rechtsstaatlichkeit 
einschließlich der Rechte von Minderheiten bilden das Fundament der EU. Wenn Regierungen in 
Mitgliedstaaten diese Wertebasis systematisch aushöhlen, indem sie die Unabhängigkeit der 
Justiz – die erste Wächterin des Rechtsstaats – aushebeln, Freiräume der Opposition und 
Zivilgesellschaft beschneiden, eine freie Presse bekämpfen, Minderheiten- und LGBTIQ*-Rechte 
einschränken, das Recht auf Asyl verweigern oder Korruption Tür und Tor öffnen, schwächen 
sie die EU. Deshalb ist es unverzichtbar, dass die bestehenden Rechtsstaatsinstrumente 
konsequenter und schneller genutzt und weiterentwickelt werden.
Die Grundrechtecharta, das Grundgesetz der EU, wollen wir zum Schutzschirm für Europas 
Bürger*innen machen. Da sich ihre Anwendung auf die Durchführung von EU-Recht durch die EU-
Organe beschränkt, ist ihre Schutzwirkung bislang beschränkt. Das wollen wir ändern: Sie 
soll auch für das Handeln der Mitgliedstaaten gelten und einklagbar werden. Wenn eine 
Regierung die Grundrechte ihrer Bürger*innen verletzt, soll sie dafür auch auf europäischer 
Ebene belangt werden können. Auch die Durchsetzbarkeit der Urteile des Europäischen 
Menschenrechtsgerichtshofs, der über die Einhaltung der Europäischen 
Menschenrechtskonvention wacht, wollen wir innerhalb der EU stärken.
Dem bestehenden Rechtsstaatscheck und dem Rechtsstaatsdialog, mit denen die Lage der 
Rechtsstaatlichkeit in allen Mitgliedstaaten durchleuchtet wird, wollen wir mehr Gewicht 
verleihen. Wir sorgen dafür, dass besonders der Freiraum für die Zivilgesellschaft gezielter 
bemessen und geschützt wird. Um den Reformdruck zu erhöhen, setzen wir auf verbindliche 
Reformvereinbarungen zwischen der EU und den Mitgliedstaaten, die perspektivisch 
sanktionsbewehrt werden müssen. Öffentliche Debatten hierzu im Europäischen Parlament müssen 
zur Regel werden und in die Bewertungen einfließen. Das Rechtsstaatsverfahren nach Artikel 
7, das in einem mehrstufigen Verfahren zum Beispiel zum Entzug des Stimmrechts führen kann, 
soll wieder nutzbar gemacht werden. Das soll dadurch geschehen, dass die Mitgliedstaaten im 
Europäischen Rat in allen Phasen des Verfahrens nicht mehr mit Konsens, sondern mit 
qualifizierter Mehrheit abstimmen.
Die Auszahlung von EU-Mitteln soll an die Einhaltung der Rechtsstaatlichkeit, demokratischer 
Prinzipien und der Grundrechte geknüpft werden. Um den Missbrauch europäischer Steuergelder 
etwa durch systematische Korruption, Günstlings- und Vetternwirtschaft zugunsten bestimmter 
Parteien wirksam zu stoppen, darf die Überprüfung nicht allein stehen bleiben. Auch eine 
wirksame Gewaltenteilung und die umfängliche Gewährung der Grundrechte sind entscheidend. 
Deshalb erweitern wir den Haushaltsmechanismus auf die Einhaltung der Grundrechtecharta. Das 
heißt: Bei Verstößen müssen EU-Gelder anteilig und gegebenenfalls stufenweise eingefroren 
werden.
Für eine Stärkung unserer gemeinsamen Werte setzen wir auf eine zwischen Rat, Kommission und 
Europäischem Parlament besser abgestimmte, sich gegenseitig verstärkende Anwendung aller 
Rechtsstaatsinstrumente. Die jeweiligen Erkenntnisse führen wir zu einer gemeinsamen 
Bewertungsgrundlage zusammen. Um einen regelmäßigen Charta-Check zu garantieren, den alle 
Mitgliedstaaten akzeptieren, schaffen wir eine unabhängige Expert*innen-Kommission, die die 
EU-Kommission unterstützt. Wollen Mitgliedstaaten künftig EU-Fördermittel erhalten, müssen 
sie sich verpflichten, mit der europäischen Staatsanwaltschaft zu kooperieren. Bei 
Mittelkürzungen dürfen am Ende aber nicht die Menschen in den Kommunen die Leidtragenden 
sein, weil sich korrupte Regierungen aus ihrer finanziellen Verantwortung stehlen und lieber 
mit dem Finger nach Brüssel zeigen. Daher prüfen wir, wie Kommunen direkt unterstützt werden 
können.
Mehr Demokratie wagen
Die Stärkung der EU muss mit ihrer weiteren Demokratisierung und mehr Bürgernähe 
einhergehen. Dazu wollen wir das direkt gewählte Europäische Parlament weiter stärken. Das 
Parlament soll dem Rat gesetzgeberisch in allen Politikfeldern gleichgestellt sein und wie 
jedes Parlament gleichberechtigt Gesetze beschließen, etwa in der Steuer- oder 
Sicherheitspolitik. Es soll ein vollwertiges Initiativrecht erhalten, damit es eigenständig 
Gesetze auf den Weg bringen kann. Wir wollen sein Recht ausbauen, Untersuchungsausschüsse 
einzuberufen und Zeug*innen vorzuladen. Außerdem soll es die Kommission auf Vorschlag der 
Kommissionspräsidentin bzw. des Kommissionspräsidenten wählen und im Notfall wieder 
entlassen können.
Für mehr demokratische Legitimierung der Entscheidungen auf EU-Ebene braucht es mehr 
Transparenz im Europäischen Rat und in den Ministerräten. Die Debatten und die Positionen 
der einzelnen Mitgliedsländer sollen nachvollziehbarer gemacht werden.
Unsere Vision ist die Föderale Europäische Republik mit einer europäischen Verfassung. Das 
Parlament soll in einem Zweikammersystem zusammen mit dem Rat ein gleichberechtigter Teil 
der gesetzgebenden Gewalt werden.
Um die Europawahlen europäischer und demokratischer zu machen, wollen wir, dass alle 
Parteien Spitzenkandidat*innen nominieren. Aus deren Reihen wiederum wählt das Europäische 
Parlament den nächsten Präsidenten bzw. die nächste Präsidentin der Kommission. Zudem sind 
bei der Europawahl bislang nur Kandidat*innen aus dem jeweils eigenen Land wählbar. Das 
wollen wir im Sinne eines grenzüberschreitenden Wahlkampfs ändern. Ein Teil der Abgeordneten 
soll zukünftig nicht mehr allein über die nationalen Listen, sondern über europäische 
transnationale Listen bestimmt werden.
Junge Menschen mischen sich ein und wollen Europa mitgestalten. Deshalb war die Einführung 
des Wahlrechts ab 16 Jahren in Deutschland für die Europawahl ein großer Erfolg.
Ergänzend zur demokratischen Vertretung der Bürger*innen im Europäischen Parlament wollen 
wir mehr direkte Teilhabe auch auf EU-Ebene ermöglichen.
Mit dem Europäischen Bürger*innenforum können europäische Bürger*innen, die nach dem 
Zufallsprinzip aus der gesamten Bevölkerung der EU ausgelost werden, in einem Bürger*innen-
Gutachten konkrete Handlungsvorschläge formulieren. Das war das Prinzip der Europäischen 
Zukunftskonferenz. Wir wollen dieses Instrument fest verankern.
Die Europäische Bürgerinitiative (EBI), bei der Bürger*innen direkt ein Thema auf die 
Tagesordnung der europäischen Politik setzen können, wollen wir erweitern, verbindlicher und 
bekannter machen. Einer erfolgreichen EBI muss zwingend innerhalb eines Jahres ein 
Gesetzesvorschlag der Europäischen Kommission folgen und dem Europäischen Parlament sowie 
dem Rat zur Abstimmung vorgelegt werden. Die Initiator*innen einer EBI sollen als 
Zwischenschritt auch ein Europäisches Bürger*innenforum einberufen können.
Handlungsfähiger werden
Angesichts der vielfältigen Herausforderungen sind wir auf eine handlungsfähige EU 
angewiesen. Deshalb wollen wir zum einen mit der Ausweitung von Mehrheitsentscheidungen 
Entscheidungen schneller ermöglichen. Wo bisher noch Einstimmigkeit zwischen den Staaten 
erforderlich war und Entscheidungen deshalb leicht blockiert werden konnten, soll in Zukunft 
mit qualifizierter Mehrheit abgestimmt werden. Dabei ist es wichtig, dass die Interessen 
kleinerer Mitgliedstaaten weiterhin Gehör finden.
Zum anderen wollen wir die in den Verträgen vorgesehene Klausel der Verstärkten 
Zusammenarbeit (Passerelle-Klausel) besser nutzen. Sie erlaubt es einer Gruppe von 
mindestens neun EU-Mitgliedstaaten, in ausgewählten Politikfeldern enger zu kooperieren und 
gemeinsam Projekte anzustoßen. Damit können sie schneller wichtige Projekte auf den Weg 
bringen. Wichtig für uns: Dabei soll das Europäische Parlament einbezogen werden – und alle 
anderen Mitgliedsländer sollen sich auch zu einem späteren Zeitpunkt anschließen können.
Einige der Reformen sind ohne Vertragsänderung möglich. Sie sollen zügig und zeitnah in die 
Realität umgesetzt werden. Eine Reihe der Reformvorschläge, für die wir eintreten, bedarf 
einer Vertragsänderung. Dafür wollen wir einen Konvent unter der Einbeziehung von EU-
Bürger*innen einberufen. Dieser soll die Empfehlung der wegweisenden Konferenz zur Zukunft 
der EU einbeziehen. Hier waren Bürger*innen maßgeblich an der Formulierung von neuen 
Perspektiven für die EU beteiligt.
Korruption bekämpfen
Demokratie lebt vom Vertrauen der Bürger*innen, jeder Anschein käuflicher Politik richtet 
Schaden an. Wir sorgen deshalb für mehr Transparenz im Europäischen Parlament, in der 
Kommission und im Rat, um die Glaubwürdigkeit demokratischer Prozesse und das Vertrauen in 
die EU zu stärken. Wir machen Lobbyinteressen und Interessenskonflikte für alle sichtbar. 
Mit dem Korruptionsskandal einzelner Europaabgeordneter aus dem Jahr 2022 ist das 
dringlicher denn je.
Den Verhaltenskodex des Europäischen Parlaments stellen wir endlich scharf. Bei Verstößen 
müssen finanzielle Strafen auf dem Fuße folgen. Mit einem für alle EU-Institutionen, auch 
den Rat, verbindlichen Lobbyregister legen wir auf allen politischen Ebenen offen, wer in 
den Institutionen ein- und ausgeht. Diejenigen, die auf die Gesetzgebung Einfluss ausüben, 
machen wir durch einen „legislativen Fußabdruck“ sichtbar, der umfassend nachvollziehbar 
macht, welche Positionen im Gesetzgebungsprozess eingebracht wurden.
Wir beenden die unwirksame reine Selbstkontrolle und schalten eine unabhängige Ethikbehörde 
ein, die für alle EU-Institutionen die Regeln zur Lobbykontrolle durchsetzt. Beim Wechsel 
zwischen Politik und Wirtschaft sorgen wir für klare Karenzzeitregeln, die an 
Übergangszahlungen angepasst sind, und für deren Kontrolle.
Mit einer EU-weiten Datenbank, die politische Onlinewerbung sowie ihre Auftrag- und 
Geldgeber*innen transparent erfasst und digitaler Wahlkampfwerbung bei der Nutzung 
persönlicher Daten klare Schranken setzt, garantieren wir mehr Fairness im demokratischen 
Wettbewerb und mehr Schutz gegen Desinformation und Onlinehass.
2. Feminismus
Europa zum Motor für Frauenrechte machen
Frauen und Mädchen sollen in der gesamten EU gleichgestellt und selbstbestimmt leben können. 
In Politik, Wirtschaft, Kultur, Wissenschaft und Gesellschaft – überall gibt es noch viel zu 
tun. Oft war Europa die Vorreiterin für Frauenrechte und Gleichstellung der Geschlechter. 
Doch rechte und rechtskonservative Kräfte in vielen Ländern nehmen unsere Errungenschaften 
ins Visier. Sie versuchen durch eine rückwärtsgewandte Familienpolitik, Frauen aus dem 
Arbeitsmarkt zu drängen. Reproduktive Rechte, besonders das Recht auf 
Schwangerschaftsabbruch, werden offen infrage gestellt, Errungenschaften im Kampf gegen 
Gewalt an Frauen werden zurückgedrängt. Dem stellen wir uns mit aller Macht entgegen.
Unser Ziel ist es, dass die EU eine Garantin für Geschlechtergerechtigkeit auf unserem 
Kontinent bleibt. Geschlechtergerechtigkeit soll sich durch alle Politikbereiche der Union 
ziehen. Deshalb wollen wir das EIGE (European Institute for Gender Equality) stärken und 
ausbauen.
Die Gender-Equality-Strategie der EU-Kommission, die 2025 ausläuft, muss zügig und 
umfangreich evaluiert werden. Auf Grundlage dieser Ergebnisse werden wir in der kommenden 
Legislatur einen ambitionierten Plan erstellen, um mit großen Schritten in Sachen 
Gleichberechtigung voranzukommen.
Alle Menschen müssen selbst über ihren Körper und ihr Leben entscheiden können. Wir wollen 
auch deswegen, dass die EU die Selbstbestimmungsrechte von Frauen und Mädchen stärkt. Dazu 
gehört, dass die reproduktive Gesundheit und das Recht auf körperliche Selbstbestimmung 
sowie selbstbestimmte Familienplanung für alle sichergestellt sind. Wir wollen den 
uneingeschränkten Zugang zu Verhütungsmitteln stärken. Eine professionelle Beratung zur 
Familienplanung ist die Grundlage für selbstbestimmte Entscheidungen. Sie muss breit in der 
EU verfügbar sein. Die Initiative, das Recht auf Schwangerschaftsabbruch in der EU-
Grundrechtecharta zu verankern, unterstützen wir.
Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt verwirklichen
Alle profitieren davon, wenn Frauen bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben. Als 
Ingenieurinnen, Erzieherinnen, Ärztinnen und in unzähligen weiteren Berufen schaffen sie 
Wohlstand – für Europa und für sich: Denn eine faire Beteiligung am Arbeitsmarkt hilft 
Frauen, ihre wirtschaftliche Situation zu verbessern und zum Beispiel Altersarmut zu 
vermeiden. Um dieses Ziel zu erreichen, wollen wir auch politisch den Weg ebnen.
Der Gender-Pay-Gap, also die Lücke zwischen den Löhnen von Männern und denen von Frauen, 
klafft in allen EU-Ländern. Im Durchschnitt liegt er bei 12,1 Prozent, in Deutschland sogar 
bei circa 18 Prozent. Deshalb war die Verabschiedung der Lohntransparenzrichtlinie ein 
großer Erfolg. Sie schafft mehr Transparenz durch Auskunftsansprüche und Berichte, 
Entschädigungsansprüche bei geschlechtsspezifischer Lohndiskriminierung und stärkt so die 
Rechte der Arbeitnehmerinnen. Wir setzen uns mit aller Kraft dafür ein, dass diese 
Richtlinie auch in den Mitgliedstaaten konsequent umgesetzt wird. Und natürlich müssen 
sogenannte Sorge- und Care-Berufe, die hauptsächlich von Frauen ausgeübt werden, durch 
bessere Arbeitsbedingungen und Bezahlung aufgewertet sowie die gerechtere Verteilung von 
bezahlter Arbeit und unbezahlter Sorgearbeit zwischen Frauen und Männern verbessert werden.
Um für Frauen die gleichen Zugangs- und Aufstiegschancen auf dem Arbeitsmarkt zu schaffen 
und die Geschlechtergerechtigkeit zu erhöhen, wurde vom Europäischen Rat eine 
Vereinbarkeitsrichtlinie erlassen. Diese soll es Eltern partnerschaftlich ermöglichen, 
Berufs- und Privatleben miteinander zu vereinbaren. Mit der Familienstartzeit, die 
Partner*innen nach der Geburt eine 14-tägige berufliche Freistellung ermöglicht, wird die 
Bundesregierung hier einen weiteren Schritt zur Erfüllung tun und Paare bei der 
partnerschaftlichen Arbeitsteilung unterstützen. Eine gute und partnerschaftliche 
Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist eine effektive Maßnahme, um dem existierenden 
Fachkräftemangel durch eine höhere Erwerbsquote von Frauen entgegenzuwirken. Denn: Viele 
Frauen möchten gern mehr arbeiten und immer mehr Männer wünschen sich, Familienaufgaben 
paritätisch aufzuteilen – die Bedingungen lassen es aber nicht zu.
Besonders auffällig ist der geringe Anteil von Frauen in allen Bereichen der sogenannten 
MINT-Berufe und den entsprechenden Studiengängen. Das gilt für ganz Europa. Angesichts des 
Arbeits- und Fachkräftemangels ist es geradezu fahrlässig, auf dieses Potenzial zu 
verzichten. Entsprechend wollen wir das Arbeitskräfteangebot für den MINT-Bereich 
verbessern. Auf EU-Ebene fordern wir deshalb bessere Finanzierungsmöglichkeiten für Darlehen 
und Eigenkapitalfinanzierungen für junge Unternehmerinnen und Innovatorinnen durch EU-Fonds 
und Programme sowie die Erleichterung des Zugangs von Frauen zu bestehenden Fonds, aber auch 
zu gut bezahlten Arbeitsplätzen.
Gewaltschutz durchsetzen
Wir wollen ein Europa, das Schutz und Unterstützung für alle Opfer von geschlechtsbasierter 
Gewalt bietet. Wir setzen uns dafür ein, dass Gewalt gegen Frauen verhindert bzw. verfolgt 
und verurteilt wird. Ein wichtiger Baustein dafür ist die finanzielle Unabhängigkeit von 
Frauen, da sie die Trennung von gewalttätigen Partnern erleichtert und somit eine wichtige 
Voraussetzung für ein selbstbestimmtes Leben ist. Die Istanbul-Konvention ist das erste 
Instrument in Europa, das rechtsverbindliche Standards speziell zur Bekämpfung von Gewalt 
gegen Frauen und häuslicher Gewalt festlegt. Endlich wurden durch die Initiative der 
Bundesregierung auch in Deutschland sämtliche Vorbehalte zurückgenommen. Bis heute aber 
haben sechs Mitgliedstaaten – Bulgarien, die Tschechische Republik, Ungarn, Lettland, 
Litauen und die Slowakei – diese Konvention noch nicht ratifiziert. Deshalb ist es ein 
großer Erfolg, dass die EU selbst umfassend und ohne Ausnahmen der Istanbul-Konvention 
beigetreten ist. Wir wollen, dass alle Leistungen der Mitgliedstaaten zum Schutz von Frauen 
mindestens den Verpflichtungen aus der Istanbul-Konvention und ihrem erläuternden Bericht 
entsprechen – einschließlich der Standards für Unterkünfte, Betreuungsstellen für Opfer 
sowie Notrufstellen. Nun muss auch die ergänzende neue EU-Richtlinie zur Bekämpfung von 
Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt zügig verabschiedet und umgesetzt werden.
Menschenhandel bekämpfen
Menschenhandel ist eine schwere Straftat und Menschenrechtsverletzung, die wir durch ein 
gemeinsames europäisches Vorgehen konsequent bekämpfen müssen. Die verbreitetste Form des 
Menschenhandels in der EU geschieht zum Zweck der sexuellen Ausbeutung. Betroffene werden 
gezwungen, unter menschenunwürdigen Bedingungen in der Prostitution zu arbeiten. Mehr als 
die Hälfte der Opfer von Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung in der EU sind 
EU-Bürger*innen, überwiegend Frauen und Mädchen.
Wir wollen die internationale Zusammenarbeit bei der Prävention, Strafverfolgung und zum 
Schutz der Betroffenen entlang der bereits bestehenden Vereinbarungen stärken. Darüber 
hinaus machen wir uns bei der anstehenden Überarbeitung der EU-Opferschutz-Richtlinie dafür 
stark, dass alle Opfer von Straftaten besser geschützt werden. Wir wollen den Zugang zu 
Informationen über Opferrechte stärken sowie eine gute Koordination zwischen den 
Mitgliedstaaten, öffentlichen Stellen und den Justizbehörden sicherstellen. Dabei muss der 
Opferschutz im Zentrum des Handelns stehen. Opfer von Menschenhandel einfach abzuschieben, 
ist falsch. Stattdessen würden ihre Anzeige- und Aussagebereitschaft durch Schutzprogramme 
und dauerhafte Bleiberechte erhöht und die Strafverfolgung der Täter*innen erleichtert.
Die Hälfte der Macht zur Realität werden lassen
Solange Frauen in Schlüsselbereichen von Wirtschaft, Politik und Gesellschaft nicht 
angemessen vertreten sind, ist die Demokratie nicht vollständig. Auch in Europa müssen wir 
immer noch mit der Lupe suchen, um Frauen in Aufsichtsräten und Vorständen zu finden. Wir 
begrüßen, dass die Richtlinie zu Führungspositionen nun endlich in Kraft treten konnte. Denn 
verbindliche Quoten sind ein effektives Mittel, um Führungsgremien in Wirtschaft und Politik 
geschlechtergerecht zu besetzen, auch in den Institutionen der EU selbst. Auch die 
Kommission selbst soll geschlechterparitätisch besetzt werden.
Um die finanzielle Macht in Europa geschlechtergerechter zu gestalten, wollen wir ein 
effektives Gender Budgeting und Gleichstellungschecks für den EU-Haushalt durchsetzen. Es 
ist uns gelungen, künftige EU-Haushalte gerechter für alle Geschlechter aufzustellen: In der 
neuen Haushaltsordnung ist nun festgeschrieben, dass die Vergabe von EU-Geldern nach 
Geschlechtern transparent gemacht wird. Dadurch werden bestehende Ungerechtigkeiten bei der 
Mittelverteilung sichtbar und können korrigiert werden. Zudem hat die Kommission eine 
Methode zur Messung der Auswirkungen von Haushaltsmitteln auf die Gleichstellung entwickelt. 
Diese muss aber in einigen Bereichen noch verbessert werden. Aufgrund der neuen Datenlage 
muss der nächste Mehrjährige Finanzrahmen geschlechtergerecht gestaltet werden.
3. Europas Vielfalt
Zivilgesellschaft stärken
Europa zeichnet sich durch seine Vielfalt und das Miteinander verschiedener Menschen aus. 
Queere Menschen, Menschen mit und ohne Behinderung, Atheist*innen und religiöse Menschen, 
Junge und Alte bringen jeweils ihre Lebensperspektiven ein, gestalten unser Miteinander und 
unsere Demokratie. Unsere pluralistische Demokratie ist stark, weil sie in Bürgerinitiativen 
und Parteien, Vereinen und Nichtregierungsorganisationen (NGOs) eine lebendige 
Zivilgesellschaft gestalten. Es ist Aufgabe der EU, diese Freiheitsrechte zu sichern.
Wir unterstützen deshalb die europäische Zivilgesellschaft dabei, sich selbst 
grenzüberschreitend zu denken und zu organisieren. Im Europäischen Parlament haben wir 
erfolgreich eine Initiative für ein europäisches Vereinsrecht auf den Weg gebracht. So 
sorgen wir dafür, dass zivilgesellschaftliche Initiativen überall in Europa rechtlich 
abgesichert arbeiten können.
Zivilgesellschaftliche Initiativen sind häufig die erste Anlaufstelle für Menschen, die 
Diskriminierung und Gewalt erfahren. Damit sie Betroffene angemessen beraten können, wollen 
wir die bestehenden Beratungsstrukturen weiter fördern und ausbauen.
Wir setzen uns dafür ein, dass Förderprogramme wie „Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, 
Rechte und Werte“ (CERV) angemessen ausgestattet werden. So fördern wir Initiativen und 
Selbstvertretungsorganisationen, die sich für die Gleichberechtigung aller Menschen stark 
machen und dort aktiv sind, wo Rechtsstaatlichkeit und Demokratie besonders unter Druck 
stehen.
Religion und Glauben haben eine integrative Kraft in der Gesellschaft und sind Bestandteil 
unserer Kulturen. Sie sind die Grundlage vieler Gemeinden und Einrichtungen, die zum 
Zusammenhalt beitragen. Religionsfreiheit ist konstitutiv für eine vielfältige und freie 
Gesellschaft. Menschen, die aufgrund ihres Glaubens oder ihrer Weltanschauung verfolgt 
werden, verdienen unseren Schutz. Wir wollen den interreligiösen Dialog vertiefen und 
Gemeinden dabei unterstützen, Menschen verschiedenen Glaubens miteinander in Kontakt zu 
bringen. Wir sind überzeugt, dass im gegenseitigen Respekt und im Dialog auf Augenhöhe unser 
vielfältiges Europa gestärkt wird.
Diskriminierung überwinden
Sicherheit, das Recht auf körperliche Unversehrtheit und Bürger*innen-Rechte gelten für alle 
Menschen. Sie sind die Voraussetzung für ein Leben in Freiheit. Sie müssen unabhängig davon 
gelten, woher ein Mensch kommt, wie er oder sie liebt, lebt oder glaubt. Ein Europa, das in 
seiner Vielfalt zusammenhält und die Rechte jedes und jeder Einzelnen schützt, schafft 
demokratischen Fortschritt, Teilhabe und Freiheit für alle. Um dieses Versprechen 
einzulösen, muss die EU konsequent mit rechtlichen Maßnahmen gegen Diskriminierung vorgehen.
Noch immer ist Antisemitismus bis in die Mitte der europäischen Gesellschaft tief verwoben. 
Jüdische Einrichtungen werden bedroht und angegriffen. Dem stellen wir uns entschlossen 
entgegen. Dies gilt in besonderer Weise für uns als Deutschland und dem Versprechen „Nie 
wieder!“, dem sich auch Europa nach dem Zweiten Weltkrieg und der Shoah verpflichtet hat. Es 
ist die Aufgabe aller Mitgliedstaaten, die Sicherheit jüdischer Gemeinden zu gewährleisten 
und sicherzustellen, dass Jüdinnen und Juden in Europa eine sichere Zukunft sehen. Wir 
befürworten deshalb die Aufstockung der europäischen Gelder für Sicherheitsprojekte, um sie 
dabei zu unterstützen. Als Europäer*innen ist es nicht nur unsere Aufgabe, Antisemitismus in 
all seinen Formen entgegenzutreten, sondern auch jüdisches Leben in seiner Vielfalt sichtbar 
zu machen und zu stärken. Um das Wissen über das jüdische Leben allgemein sowie Kontakte und 
Erfahrungen mit jüdischen Menschen europaweit zu vermitteln, wollen wir politische und 
kulturelle Bildungsangebote fördern.
Muslim*innen bilden die zweitgrößte Religionsgemeinschaft in Europa. Muslimisches Leben 
gehört zu Europa und ist zugleich zur Zielscheibe von rechten und verschwörungsideologischen 
Bewegungen geworden. Wir begrüßen es, dass die EU nach langer Zeit endlich die Stelle der 
EU-Koordinatorin gegen Islamfeindlichkeit neu besetzt hat. Ihre Rolle wollen wir stärken.
Wir wollen, dass die Bekämpfung von Antiziganismus eine neue Priorität wird und sich dabei 
von paternalistischen Ansätzen verabschiedet. Denn Menschen mit Romani-Hintergrund werden 
beim Zugang zu Bildung, Gesundheit, Wohnen und Arbeit oft benachteiligt. Damit die 
politische Teilhabe und der Einsatz gegen Antiziganismus gefördert werden, richten wir ein 
europäisches Beratungsgremium ein. Diesem gehören unter anderem Expert*innen für Roma-
Politik, Selbstvertretungsorganisationen und lokale sowie regionale Gebietskörperschaften 
an.
Menschen, die Diskriminierung erfahren, sei es durch öffentliche Institutionen, auf dem 
Wohnungs- oder auf dem Arbeitsmarkt, dürfen nicht allein gelassen werden, sondern müssen 
Recht und Gesetz auf ihrer Seite wissen. Die EU hat durch ihre Vorgaben den Schutz gegen 
Diskriminierung bereits erheblich verbessert. Um das Schutzniveau zu vereinheitlichen und zu 
stärken sowie Schutzlücken zu schließen, wollen wir, dass die 5. 
Antidiskriminierungsrichtlinie endlich verabschiedet wird. Das Amt der bzw. des 
Antirassismusbeauftragten der Europäischen Kommission soll gestärkt und über 2025 hinaus 
besetzt werden. Wir unterstützen die Minority-SafePack-Initiative und wollen 
Minderheitenrechte wie den Erhalt von Sprache, Kultur und Identität in der EU stärken.
Queere Rechte schützen
Die Möglichkeit, sich frei zu entfalten und in der eigenen Individualität leben zu können, 
ist ein Kern der europäischen Werte. Obwohl queere Menschen in den letzten Jahrzehnten viele 
ihrer Rechte erfolgreich erkämpfen konnten, erleben wir, dass autoritäre Kräfte versuchen, 
diese wieder zurückzudrehen. Nicht selten ist ein selbstbestimmtes Leben in Sicherheit für 
lesbische, schwule, bisexuelle, trans*, inter* und queere Menschen (LGBTIQ*) nicht möglich, 
weil ihre Rechte eingeschränkt oder sie im Alltag angefeindet oder angegriffen werden. 
Diesen Versuchen stellen wir uns klar entgegen, ganz egal aus welcher Motivation sie 
geschehen oder von wem sie ausgehen.
Auf unsere Initiative hin hat das Europäische Parlament die EU zur „LGBTIQ* Freedom Zone“ 
erklärt. Wir setzen uns auf dieser Grundlage dafür ein, dass die EU-Kommission und der Rat 
alle ihnen zur Verfügung stehenden Instrumente – inklusive Vertragsverletzungsverfahren und 
Sanktionen – nutzen, um das systematische Vorgehen von Regierungen gegen LGBTIQ*-Personen 
sowie die Demontage von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zu stoppen.
Familie ist dort, wo Menschen Verantwortung füreinander übernehmen – ob mit zwei Müttern, 
alleinerziehend oder Mutter und Vater. Landesgrenzen dürfen nicht darüber entscheiden, ob 
Kinder mit ihren Eltern aufwachsen, denn das Recht auf Freizügigkeit muss auch für 
Regenbogenfamilien ohne Wenn und Aber gelten. Wir streiten dafür, dass eine in einem EU-Land 
begründete Elternschaft, eingetragene Partnerschaft oder gleichgeschlechtliche Ehe in der 
gesamten Union anerkannt wird.
Inklusion verwirklichen
Die europäische Behindertenbewegung hat sich erfolgreich für ihr Recht auf Gleichstellung 
und Teilhabe eingesetzt. Mit der Verabschiedung der UN-Behindertenrechtskonvention haben 
sich die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, alle Barrieren abzubauen, die der Teilhabe am 
politischen und gesellschaftlichen Leben im Weg stehen. Wir wollen dafür sorgen, dass die 
inklusive Gesellschaft endlich in ganz Europa Wirklichkeit wird.
Um selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen, wollen wir eine stärkere Förderung von 
selbstständigem Wohnen, inklusivem Leben und Arbeiten. Dazu wollen wir unter anderem das 
Werkstättensystem reformieren – denn sozialer Schutz und Mindestlöhne müssen auch für 
Menschen mit Behinderung gelten.
Schlechte Nutzbarkeit von Webseiten, Stufen ohne Rampe, zu enge Türen – Menschen mit 
Behinderung, aber auch ältere Menschen oder mobilitätseingeschränkte Personen erleben in 
ihrem Alltag unterschiedliche Barrieren, die ihre Teilhabe am öffentlichen Leben 
einschränken. Wir setzen uns dafür ein, dass die EU-Barrierefreiheitsrichtlinie, der 
sogenannte European Accessibility Act (EAA), in allen Mitgliedstaaten – auch in Deutschland 
– umgesetzt wird.
Um die europäische Freizügigkeit auch für Menschen mit Behinderung erlebbar zu machen, 
wollen wir einen europäischen Schwerbehindertenausweis einführen, gegenseitige Anerkennung 
nationaler Definitionen von Behinderung und barrierefreies Reisen durch ganz Europa 
umsetzen. Dies gilt auch für die Inanspruchnahme von sozialen Leistungen.
4. Eine lebendige Kulturlandschaft
Kultur als Säule der Demokratie
Wenig eint Europa so sehr wie seine vielfältige, lebendige Kultur. Sie entsteht aus dem 
Zusammenspiel von Traditionen des gesamten Kontinents mit Einflüssen von außen und der 
beständigen Entwicklung neuer Ausdrucksformen. Kultur ist ein Wert an sich und zugleich ein 
unverzichtbarer Teil der europäischen Demokratie, denn in ihr finden Austausch und 
Zusammenleben über Grenzen hinweg auf verschiedenste Weise statt. Wir verteidigen deshalb 
die freie Kunst und Kultur gegen staatliche Eingriffe, aber auch durch die Gestaltung einer 
öffentlichen Förderung, die künstlerische Kreativität auch jenseits der Marktlogiken 
ermöglicht.
Das Programm „Creative Europe“ wollen wir deshalb ausbauen und deutlich vereinfachen, um die 
Zusammenarbeit und den Austausch von Künstler*innen und Kulturveranstalter*innen in ganz 
Europa zu ermöglichen, nicht zuletzt auch dort, wo Vielfalt und Demokratie unter Druck 
stehen. Es soll sich als Dienstleister für Kulturschaffende verstehen, der ansprechbar ist 
sowie schnell und zielgerichtet unterstützt.
Das Ziel der Klimaneutralität betrifft in besonderem Maß die europäische Dimension der 
Kultur, die von der Bewegung von Kulturgütern und Menschen lebt. Wir wollen daher im Rahmen 
von Creative Europe ein Programm schaffen, in dem Beratung und Finanzierung für den Wandel 
der europäischen Kulturzusammenarbeit hin zur Klimaneutralität gebündelt werden. Auch die 
Idee des Neuen Europäischen Bauhauses, das einen interdisziplinären Ansatz für 
klimaneutrales Bauen und Gestalten fördert, wollen wir partizipativ weiter ausbauen und als 
eigene Mission in Horizont Europa verankern.
Im Programm der europäischen Kulturhauptstädte wird die Vielfalt unseres Kontinents erlebbar 
und gefördert. Wir wollen dieses erfolgreiche Konzept fortführen, dabei aber die 
Bewerbungsverfahren überprüfen und transparenter gestalten.
Zur europäischen Kultur gehört auch ihre gewachsene Struktur einer unabhängigen 
Kulturwirtschaft mit kleinen und mittelständischen Unternehmen. Sie gestalten unter anderem 
virtuelle Welten, Games, Filme oder Serien und sind wesentliche Treiberinnen von Innovation 
und Wachstum – weit über ihren eigenen Sektor hinaus. Diese Strukturen wollen wir fördern 
und gegen die Marktmacht der großen internationalen Plattformen schützen, etwa indem wir uns 
in Handelsabkommen für die Aufrechterhaltung der kulturellen Ausnahme einsetzen.
Kreative stärken
Die Schaffenskraft von Künstler*innen und Kreativen ist die Grundlage für unsere lebendige 
Kulturlandschaft. Angesichts technischer und gesellschaftlicher Veränderungen müssen sie 
ihren Platz in der Verwertungskette der Kulturproduktion immer wieder neu behaupten. Das 
gilt vor allem für die neuen Entwicklungen der Künstlichen Intelligenz (KI). Diese nutzt von 
Menschen erdachte Bilder, Töne und Texte, um neue Inhalte zu erzeugen. Damit tritt sie in 
Konkurrenz zu menschlichen Urheber*innen. Wir setzen uns daher für die Durchsetzung der 
Rechte von Urheber*innen ein, zum Beispiel dafür, dass sie die Zustimmung zur Verwendung 
ihres Materials auf der Grundlage des bestehenden Urheberrechts verweigern dürfen. 
Urheber*innen wollen wir bei der fairen Vergütung ihrer Werke unterstützen. Urheber*innen 
und auch andere Kulturschaffende wie Schauspieler*innen oder Musiker*innen müssen einen 
Platz am Tisch haben, wenn über die Weichenstellungen der digitalisierten Kulturwelt 
entschieden wird.
Durch eine Erweiterung des Erasmus-Programms auf Künstler*innen und Kreative wollen wir die 
Mobilität und die europäische Perspektive von Kulturschaffenden weiter stärken. Für 
Kulturschaffende, denen außerhalb der EU Verfolgung droht, wollen wir einen sicheren Hafen 
und Unterstützungsmöglichkeiten anbieten.
Medienfreiheit garantieren
Freie Medien sind eine unverzichtbare Grundlage für jede demokratische Öffentlichkeit. Auch 
in Mitgliedstaaten der EU wird diese Grundlage heute angegriffen. Wir unterstützen deshalb 
verbindliche Instrumente, um gegen die Einschränkung von Pressefreiheit – sei es in Form 
offener Zensur, durch die Kontrolle und Zentralisierung von Verlagseigentum oder auf anderem 
Weg – vorzugehen. Dabei gilt für uns auch hier, dass alle Kontrollmechanismen dem Grundsatz 
der Staatsferne folgen müssen.
Private Medien in Print und Online werden auch durch die Marktmacht der Plattformen im 
Wettbewerb um Werbeeinnahmen stark in ihrem Wirtschaftsmodell beeinträchtigt. Wir streben 
deshalb an, durch geeignete Instrumente die Wettbewerbssituation für journalistische 
Angebote besonders im Netz zu verbessern.
Der grenz- und sprachüberschreitende Raum der EU stellt für die Herausbildung einer 
gemeinsamen Öffentlichkeit eine besondere Herausforderung dar. Deshalb setzen wir uns für 
einen Ausbau transnationaler und mehrsprachiger Angebote des öffentlich-rechtlichen 
Rundfunks ein. Konkret wollen wir dazu zunächst den erfolgreichen Ansatz des Senders arte 
ausbauen und ihn schrittweise zu einem gemeinsamen europäischen Angebot entwickeln. Darüber 
hinaus setzen wir uns für die Vernetzung der Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks 
in Europa und für eine verbesserte Auffindbarkeit europäischer Kultur- und Medienangebote im 
Netz ein. Wir wollen Förderung und Schutz für Exilmedien schaffen, damit die EU ein Raum des 
freien Ausdrucks auch für Menschen aus Ländern sein kann, in denen die Presse- und 
Meinungsfreiheit unterdrückt wird.
Europäisch erinnern
Die Erinnerung an vergangenes Unrecht gehört zu den Grundlagen aller Gesellschaften eines 
Kontinents, der über Jahrhunderte von Gewalt und Kriegen gezeichnet war. Die EU als 
Friedensprojekt hat die Aufgabe, diese Perspektiven zueinander in Beziehung zu setzen. 
Erinnerung soll einen Beitrag zu Versöhnung und Verständigung leisten, nicht spalten. Dabei 
ist es wichtig, eine multiperspektivische Erinnerungskultur zu fördern, die auch die 
Geschichte von bisher zu Unrecht überhörten Gruppen mit in den Blick nimmt. Wir wollen mit 
europäischen Mitteln Initiativen unterstützen, die sich der Aufgabe der Verständigung widmen 
und beispielsweise auch in Osteuropa die sich historisch überlagernden Gewalterfahrungen 
durch den Angriffskrieg Deutschlands sowie die Unterdrückung durch die Sowjetunion in ihrem 
komplexen Erbe verständlich und nachvollziehbar machen. Bestrebungen nach einer Umdeutung 
der Geschichte im Dienste nationalistischer Tendenzen treten wir entschieden entgegen.
Allen Versuchen, einen „Schlussstrich“ unter das Erinnern an die Verbrechen des 
Nationalsozialismus und besonders der Shoah zu ziehen oder sie zu verharmlosen, stellen wir 
uns klar entgegen. Sie sind mit den demokratischen Werten unvereinbar. Wir werden dies nicht 
unbeantwortet lassen – nicht in Deutschland, nicht in Europa, nirgendwo.
Zum europäischen Erbe gehört auch die grausame Geschichte von Völkermord, Kolonialismus, 
Versklavung und Ausbeutung in Afrika, Lateinamerika und Asien. Viele europäische Staaten 
waren in diese Verbrechen verwickelt und profitieren teilweise noch heute von den damals 
geschaffenen Abhängigkeiten. Deswegen wollen wir die Aufarbeitung der kolonialen Geschichte 
in enger Zusammenarbeit mit den Nachkommen, mit Forscher*innen und zivilgesellschaftlichen 
Initiativen aus ehemals kolonisierten Staaten auch auf europäischer Ebene vorantreiben. Dazu 
gehört die Rückgabe beispielsweise von Raubkunst oder menschlichen Gebeinen.
Fair Play im Sport
Ob Amateurfußball oder Champions League, ob Fahrradausflug oder Tour de France – Sport steht 
im Herzen von Europa. Er verbindet Menschen, schafft und vermittelt regionale Identitäten, 
sorgt für Gesprächsstoff. Im Zentrum stehen die vielen Menschen, die sich ehrenamtlich in 
Vereinen und Verbänden engagieren. Wir wollen Verbände stärken, die sich besonders für 
gesellschaftlichen Zusammenhalt, Demokratie und Gleichberechtigung sowie gegen Ausgrenzung 
und Hass stark machen. Europäische Fördermittel wollen wir für sie einfacher zugänglich 
machen.
Sport kann nur dann eine Vorbildfunktion einnehmen und verbinden, wenn er fair und 
transparent funktioniert. Betrug, Doping und Korruption stehen seinem Wesen diametral 
entgegen. Wir wollen daher eine unabhängige europäische Agentur etablieren, die sich mit 
NGOs, Anti-Korruptionsexpert*innen sowie internationalen Ermittler*innen für Transparenz, 
Integrität und echte Rechenschaftspflichten um Korruptions- und Betrugsfälle im weltweiten 
Sport kümmert.
Damit wollen wir Vertrauen wiederherstellen. Das ist auch eine Grundlage dafür, dass 
internationale Sportgroßveranstaltungen in Europa weiter ihren Platz haben. Wenn sie mit 
klaren und verlässlichen Standards für soziale und ökologische Fairness und Nachhaltigkeit 
arbeiten, können sie damit weltweit einen Wettbewerbsvorteil erlangen und Zeichen setzen. 
Wir setzen besonders auf eine grenzüberschreitende Ausrichtung von Sportereignissen. So 
machen wir den europäischen Spitzensport gemeinsam erlebbar.
Wir wollen Sport gegen die Auswirkungen der Klimakrise resilient machen. Viele Sportarten 
sind von einer intakten Natur abhängig, gleichzeitig verursacht der Sport Schäden. Wir 
wollen durch ein europäisches Forschungsprogramm Wege aufzeigen, wie sich Europas 
vielfältige Sportszene klimaneutral entwickeln kann.
5. Humanität und Ordnung
Fach- und Arbeitskräfte willkommen heißen
Europa steht vor einem demografischen Wandel mit einer rasch alternden Bevölkerung und sucht 
händeringend nach Fach- und Arbeitskräften. Um unseren Wohlstand zu sichern, müssen wir im 
weltweiten Wettbewerb um schlaue Köpfe und fleißige Hände attraktiver werden und 
Einwanderung modern gestalten. Statt bürokratischer und langwieriger Verfahren wollen wir 
die Fach- und Arbeitskräfteeinwanderung mit EU-weiten gemeinsamen Rahmenregelungen fördern. 
Hierzu zählt, die Anerkennung von Bildungsabschlüssen aus Drittstaaten einheitlich und 
unbürokratisch zu gestalten.
Um qualifizierte Fachkräfte anzuwerben, wollen wir den EU-Talentpool weiter ausbauen. Dafür 
braucht es in den europäischen Botschaften mehr Personal und eine Digitalisierungsoffensive, 
damit Anträge schnell und auch digital gestellt werden können. Fach- und Arbeitskräfte 
gewinnen wir aber nicht nur durch unbürokratische Verfahren. Wir wollen auch sicherstellen, 
dass sich Migrant*innen durch eine gelebte Ankommens- und Willkommenskultur schnell bei uns 
einleben und gern bei uns leben. Denn eine aktive Willkommenskultur macht uns auch als 
Wirtschaftsstandort attraktiv. Dazu gehört es auch, Rassismus und Ausgrenzung 
entgegenzutreten, die nicht zuletzt Europas Wohlstand schaden. Um Angebote für eine gute und 
schnelle Integration vor Ort zu unterstützen, wollen wir den kommunalen Integrationsfonds 
stärken und weiter ausbauen.
Wir wollen alle Arbeitskräfte gegen Ausbeutung schützen – auch Menschen ohne Papiere. Faire 
Arbeitsbedingungen dürfen nicht von der Herkunft abhängen. Dazu wollen wir mehrsprachige und 
niedrigschwellige Beschwerde- und Beratungsstrukturen ausbauen und stärken, damit sich alle 
Arbeiter*innen an sie wenden können.
Gemeinsame Asylpolitik angehen
Wir kämpfen für eine EU, die den Zugang zum Grundrecht auf Asyl garantiert sowie humanitäre 
und völkerrechtliche Verpflichtungen einhält. Wir stehen zur Genfer Flüchtlingskonvention, 
der Europäischen Menschenrechtskonvention, der UN-Kinderrechtskonvention, der 
Behindertenrechtskonvention und dem internationalen Seerecht.
Eine langfristige, geordnete und faire gemeinsame Asylpolitik ist nötig, um 
menschenunwürdige Ad-hoc-Lösungen zu beenden. Mit einer fairen und verbindlichen Verteilung 
von Schutzsuchenden stärken wir die Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten und verteidigen 
unsere gemeinsamen Werte. Abschottung und Grenzzäune schaffen Chaos und Leid, 
rechtsstaatliche Verfahren sorgen für Humanität und Ordnung.
Gerade Staaten mit europäischen Außengrenzen sind auf eine geordnete Verteilung und 
Unterstützung der EU sowie auf Solidarität beim rechtsstaatlichen Grenzmanagement 
angewiesen. Wir setzen uns deshalb für einen dauerhaften, verlässlichen und verpflichtenden 
Solidaritäts- und Verteilmechanismus ein. Um die gemeinsamen Herausforderungen zu 
bewältigen, müssen sich alle Mitgliedstaaten einbringen – ob durch die Aufnahme von 
Schutzsuchenden oder durch finanzielle Unterstützung für die Aufnahme von Geflüchteten. 
Geld- und Sachleistungen an Drittstaaten sind dabei keine Kompensation. Mitgliedstaaten, die 
in besonderem Maße Geflüchtete aufnehmen, müssen gestärkt und finanziell entlastet werden.
Viele Kommunen in der EU sind bereit, beherzt anzupacken. Bei der Verteilung von 
Geflüchteten innerhalb der EU wollen wir eine aktive Rolle der Kommunen stärken und, die 
kommunalen Integrationsfonds ausbauen und einen direkten Zugang zu EU-Fördergeldern schaffen. Wenn es um die Verteilung Geflüchteter auf der 
europäischen Ebene geht, möchten wir die Ressourcen der Länder und Kommunen über einen 
Matching-Mechanismus mit den Bedürfnissen der Geflüchteten in Einklang bringen.
Um das Vertrauen in unser Asylsystem zu stärken, wollen wir die EU-Asylagentur in ihren 
Befugnissen erweitern, damit sie die gemeinsamen europäischen Asylregeln durchsetzen kann. 
Perspektivisch soll die Behörde dort, wo das System in einzelnen Mitgliedstaaten überlastet 
ist, auch die Kompetenz für Asylverfahren erhalten. Dabei sind menschenrechtliche 
Verpflichtungen einzuhalten und streng zu kontrollieren.
Humanität und Ordnung an den Außengrenzen sicherstellen
Die EU ist ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts. Das Recht auf Freizügigkeit 
bzw. der Abbau von Grenzen innerhalb Europas war und ist eine der größten Errungenschaften 
für das Zusammenwachsen der europäischen Gemeinschaft. Deshalb lehnen wir dauerhafte und 
stationäre Binnengrenzkontrollen ab.
Ein gemeinsamer Schengen-Raum braucht kontrollierte Außengrenzen. Denn für die Freiheit und 
Sicherheit im Inneren müssen wir zuverlässig wissen und kontrollieren können, wer nach 
Europa kommt.
Die Glaubwürdigkeit der europäischen Werte und damit auch der Einfluss europäischer Politik 
nach außen setzt indes die Achtung von Recht und Werten im eigenen Handeln voraus. Mit 
dieser Erkenntnis ist es schwer vereinbar, dass das europäische Versprechen von Humanität 
und Rechtsstaatlichkeit für Tausende jährlich an Stacheldraht und Patrouillenbooten 
zerschellt.
Dem Versuch, Geflüchtete rechtswidrig zurückzudrängen, stellen wir uns entschieden entgegen. 
Menschen, die bei uns in Europa ankommen, müssen zuverlässig registriert, erstversorgt und 
menschenwürdig untergebracht werden. Das Recht auf Einzelfallprüfung und das 
Nichtzurückweisungsgebot gelten dabei immer und überall.
Trotz dieser völker- und europarechtlich verbrieften Prinzipien erleben wir an Europas 
Außengrenzen immer wieder systematische Rechtsbrüche. Menschen sind Misshandlungen 
ausgesetzt, ihnen wird der Zugang zum Asylverfahren verweigert oder sie werden in Seenot 
ihrem Schicksal überlassen. Wir setzen uns dafür ein, dass illegale Pushbacks rechtlich und 
politisch konsequent geahndet werden. Wir wollen außerdem das staatliche und 
zivilgesellschaftliche Menschenrechtsmonitoring durch die EU-Grundrechteagentur weiter 
ausbauen. Gleichzeitig bedarf es einer engmaschigen parlamentarischen Kontrolle von Frontex-
Einsätzen und einer systematischen Menschenrechtsbeobachtung vor Ort. Hilfs- und 
Menschenrechtsorganisationen benötigen jederzeit Zugang zu den Geflüchteten und den 
Grenzregionen. Kooperationen der EU mit Drittstaaten müssen immer auf der Basis von Grund- 
und Menschenrechten erfolgen. Die Zusammenarbeit mit der libyschen Küstenwache wollen wir 
endlich beenden.
Wir stehen entschlossen an der Seite der vielen Engagierten, die Geflüchtete versorgen und 
beraten. Wir wollen sicherstellen, dass Presse, NGOs und Anwält*innen ungehindert Zugang zu 
ihnen haben, um ihrem humanitären Engagement nachzugehen. Die Bedarfe von besonders 
schutzbedürftigen Gruppen wie Frauen, queeren Menschen, Kindern oder Menschen mit 
Behinderungen müssen wir dabei besonders in den Blick nehmen. Kinder, die sich allein auf 
den Fluchtweg machen, müssen wir besser vor kriminellen Strukturen schützen. Sie müssen 
kindergerecht untergebracht und versorgt werden.
Spurwechsel, Migrations- und Rückführungsabkommen
Alle Menschen, die in Europa Schutz suchen, haben ein Recht auf faire und rechtsstaatliche 
Asylverfahren. Wir fordern, dass sie dabei Zugang zu unabhängigen Asylberatungen haben, um 
ihre Rechte zu kennen und durchzusetzen. Auch im Rahmen von möglichen Grenzverfahren muss 
eine unabhängige Rechtsberatung gewährleistet sein.
Gleichzeitig wissen wir, dass nicht alle Asylverfahren zu einer Aufenthaltserlaubnis führen. 
Wer nach sorgfältiger Prüfung der asyl- und aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen sowie 
nach Ausschöpfung aller Rechtsmittel kein Aufenthaltsrecht erhalten hat, muss zügig wieder 
ausreisen – sofern dem keine Abschiebehindernisse entgegenstehen. Rückführungen sind immer 
mit besonderen menschlichen Härten verbunden. Wir wollen, dass die freiwillige Rückkehr 
Vorrang vor zwangsweisen Rückführungsmaßnahmen hat. Deshalb setzen wir uns für eine 
europaweite, ergebnisoffene und unabhängige Rückkehrberatung ein.
Klar ist auch, dass Menschen nicht in Staaten abgeschoben werden dürfen, in denen ihnen 
Menschenrechtsverletzungen oder eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben drohen. Eine 
Rückführung darf nur in Länder erfolgen, zu denen die betroffene Person eine klare 
Verbindung hat. Das Konzept der sicheren Drittstaaten finden wir weiterhin falsch. Der 
Abschluss von sogenannten Rückführungs- oder Migrationsabkommen muss menschenrechtsbasiert, 
die Zusammenarbeit mit den Herkunftsstaaten partnerschaftlich und auf Augenhöhe erfolgen. 
Sie darf nicht von finanzieller Unterstützung im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit 
abhängig gemacht werden.
Das Konzept der sicheren Herkunftsstaaten finden wir falsch, denn es löst keine Probleme. 
Was hilft, ist: alle Asylverfahren beschleunigen und die Qualität der Entscheidung 
verbessern. Länder, die ihren Staatsbürger*innen eine sichere Rückkehr garantieren, sollen 
über Visaerleichterungen oder Ausbildungspartnerschaften eine Aussicht auf geordnete 
Migration erhalten. Menschen, die schwere Straftaten begangen haben, müssen nach Verbüßung 
ihrer Strafe prioritär zurückgeführt werden.
Viele Geflüchtete leben bereits lange in Europa, bringen sich ein und stehen in 
Beschäftigungsverhältnissen. Wir wollen ihnen eine bessere Perspektive geben. Denn es ist 
nicht zumutbar, dass Menschen trotz tiefer Verwurzelung in die europäische Gesellschaft 
täglich Sorge vor einer Abschiebung haben müssen. Wir setzen uns deshalb für einen 
Spurwechsel ins europäische Einwanderungssystem ein.
Menschen in Seenot retten
Jedes Jahr sterben Tausende Menschen beim Versuch, das Mittelmeer zu überqueren. Als EU ist 
es unsere Verpflichtung, die Augen vor diesem unerträglichen Zustand nicht zu verschließen. 
Kein Mensch sollte für das Recht, um Asyl zu ersuchen, das eigene Leben oder das der Familie 
und Kinder riskieren müssen. Wir dürfen nicht länger hinnehmen, dass das Mittelmeer die 
tödlichste Grenze der Welt bleibt.
Das Völkerrecht verpflichtet uns dazu, Menschen in Seenot zu retten. Es braucht endlich eine 
europäische Initiative für eine zivile, flächendeckende und staatlich koordinierte 
Seenotrettung. Wir stehen an der Seite der Seenotretter*innen, die Menschenleben retten. 
Alle Mitgliedstaaten der EU sind dafür verantwortlich, zu gewährleisten, dass 
Seenotrettungsorganisationen ihre Einsätze gefahrlos absolvieren können. Der erfolgte 
Einstieg Deutschlands in die finanzielle Unterstützung privater Seenotrettungs-NGOs ist hier 
ein wichtiger Schritt. Die Seenotrettungsschiffe dürfen nicht durch Behörden in ihrer Arbeit 
behindert werden. Rettungsschiffe müssen die Gelegenheit haben, den nächstgelegenen sicheren 
Hafen anzulaufen, damit die Menschen an Land gehen und versorgt werden können. Ein Auslaufen 
von Rettungsschiffen darf nicht behindert und Seenotrettung nicht kriminalisiert werden. Um 
Menschenleben zu retten, treten wir für die Verbesserung der staatlichen, unter anderem 
finanziellen, Unterstützung ziviler Organisationen ein. Wenn Menschen von 
Seenotrettungsschiffen aufgenommen werden, müssen sie Zugang zum Antrag auf Asyl erhalten.
Sichere und legale Fluchtwege schaffen
Der wirksamste Weg, irregulärer Migration entgegenzuwirken, ist die Schaffung sicherer und 
legaler Migrationswege. So schützen wir nicht nur Menschenleben, sondern legen auch 
Schleuser*innen das Handwerk.
Wir setzen deshalb auf partnerschaftliche Mobilitäts- und Migrationsabkommen mit Staaten 
außerhalb der EU. Diese sollen vor allem Wege zur Bildungs- und Arbeitsmigration schaffen 
und können gleichzeitig die menschenrechtlich abgesicherte Rückführung abgelehnter 
Asylbewerber*innen umfassen.
Wir setzen uns dafür ein, das Resettlement-Programm des Flüchtlingshilfswerks UNHCR deutlich 
auszubauen und zu stärken. So können durch die Vereinten Nationen (UN) anerkannte und 
besonders schutzbedürftige Geflüchtete geordnet und solidarisch auf die Aufnahmeländer 
verteilt werden. Wir wollen, dass sich der Anteil nach der Wirtschaftskraft der Staaten 
bemisst. Das EU-Resettlement muss sich dabei an den UNHCR-Kriterien orientieren und darf das 
individuelle Recht auf Asyl nicht schwächen.
Mit der Erteilung von humanitären Visa wollen wir sicherstellen, dass Asylsuchende Europa 
erreichen können, ohne ihr Leben zu gefährden. Als EU müssen wir in besonderem Maße unserer 
Verantwortung gegenüber ehemaligen Ortskräften sowie besonders gefährdeten Afghan*innen und 
ihren Familien gerecht werden. Wir setzen uns deshalb dafür ein, dass Aufnahmeprogramme 
gestärkt werden. Afghanischen Frauen, die in Drittstaaten geflohen sind und denen seit der 
Machtübernahme der Taliban ein Studium in ihrem Heimatland untersagt ist, wollen wir mit 
einem europäischen Stipendienprogramm ermöglichen, ihr Studium fortzusetzen.
Wir treten dafür ein, dass Geflüchtete ihre Angehörigen nachholen können. Familien gehören 
zusammen. Gleichzeitig unterstützen stabile Lebensverhältnisse die Integration.
6. Ein vereintes Vorgehen gegen Kriminalität
Polizeiliche Zusammenarbeit stärken
Ein starker Raum der Freiheit und Freizügigkeit braucht handlungsfähige Institutionen, die 
Recht und Demokratie schützen, und er braucht Männer und Frauen, die oft unter großem 
persönlichen Einsatz diesen Auftrag erfüllen. Kriminalität findet grenzüberschreitend statt 
und verursacht enorme Schäden – sie bedroht die individuelle Sicherheit aller Menschen, 
unsere Lebensqualität, unseren Wohlstand. Die EU muss darauf antworten: Die zunehmende 
Vernetzung unserer Gesellschaft und Wirtschaft muss sich auch in der Zusammenarbeit unserer 
Sicherheitsbehörden widerspiegeln. Moderne und effiziente Polizei- und Justizarbeit muss in 
einem vereinten Europa ebenfalls grenzüberschreitend stattfinden sowie im Einklang mit 
Bürger*innen-Rechten und rechtsstaatlichen Standards operieren. Wir setzen auf wirksame 
Prävention und gemeinsame Strafverfolgung.
Die europäische Polizeibehörde Europol wollen wir dafür ausbauen. Europol soll eigene 
operative Möglichkeiten für die Bekämpfung von Terrorismus und Organisierter Kriminalität 
(OK) bekommen. Das Europol-Informationssystem (EIS) entwickeln wir weiter, um den 
Datenaustausch zu verbessern. Die Aufsicht von Europol durch das Europäische Parlament 
wollen wir stärken, um Transparenz sicherzustellen. Neben dem Ausbau von Europol sind 
Austausch und Vernetzung der europäischen Polizei ein Schlüssel zum Erfolg: Die polizeiliche 
Zusammenarbeit fördern wir durch den Ausbau gemeinsamer Joint-Investigation-Teams, die in 
enger Zusammenarbeit Ermittlungen durchführen. Gemeinsame Zentren der Polizei in 
Grenzregionen bauen wir auf Ebene der EU aus.
Vor allem wollen wir die europäische Perspektive in Praxis und Theorie der Polizeiarbeit 
stärken: Wir schaffen ein europaweites, gefördertes Austauschprogramm für Polizist*innen, 
bauen die Kooperation und Forschung an Polizeihochschulen und Universitäten aus – und 
stärken so eine wissenschaftsbasierte Kriminalpolitik. Auch Drittstaaten wollen wir hierbei 
einbeziehen.
Organisierte Kriminalität bekämpfen
Organisierte Kriminalität (OK) schädigt Menschen europaweit. Sie kostet Steuerzahler*innen 
und Unternehmen Milliardenbeträge. Sie kann Demokratie und Rechtsstaat unterwandern. 
Beispiele hierfür sind die Mordanschläge auf investigative Journalist*innen, die 
Unterwanderung legaler Wirtschaftsbereiche oder die politische Einflussnahme durch 
Korruption. Damit schädigt die OK insbesondere wirtschaftlich schwache Regionen in Europa 
und hindert deren Entwicklung. Wir wollen entschlossen und gemeinsam gegen Organisationen 
der OK vorgehen. Gruppierungen wie die Mafia nehmen wir dabei besonders in den Blick. Dafür 
stärken wir die grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Kriminalpolizei und Justiz. Die 
europäischen Gesetze zur Bekämpfung der OK wollen wir harmonisieren.
Die organisierte Wirtschaftskriminalität betrachten wir stärker, schützen so auch 
Verbraucher*innen vor Betrug und Unternehmen vor unfairem Wettbewerb. Den Kampf gegen die 
unterschiedlichen Formen des Menschenhandels wollen wir konsequent führen und den Opfern 
besonderen Schutz zukommen lassen. Ein Schwerpunkt für uns ist die Bekämpfung der 
Umweltkriminalität und Agromafia: Die illegale Entsorgung von Müll, der illegale 
Holzeinschlag oder der Handel mit fragwürdig erzeugten Lebensmitteln verursachen enorme 
Schäden für Mensch und Umwelt. Den Handel mit illegalen Drogen werden wir eindämmen. Ein 
nachhaltiges Vorgehen gegen kriminelle Aktivitäten kann nur in Zusammenarbeit mit der 
Zivilgesellschaft gelingen und muss auf Prävention setzen. Daher werden wir 
zivilgesellschaftliche Organisationen unterstützen, die sich gegen die OK engagieren.
Gegen Geldwäsche vorgehen
Geldwäsche und Finanzkriminalität verursachen hohe finanzielle Schäden für Staat und 
Gesellschaft. Allein in Deutschland werden schätzungsweise rund 100 Milliarden Euro jährlich 
„gewaschen“. Der Skandal um die Wirecard AG hat viele Tausende von Kleinanleger*innen 
geschädigt. Wir wollen entschieden gegen Geldwäsche und Finanzkriminalität vorgehen. Auch 
den organisierten Steuer- oder Subventionsbetrug werden wir ins Visier nehmen. 
Finanzermittlungen bieten häufig erste Ermittlungsansätze und können helfen, kriminellen 
Gruppen die Geschäftsgrundlage zu entziehen. Für uns ist klar: Kriminalität darf sich nicht 
lohnen!
Die neue europäische Anti-Geldwäschebehörde AMLA wollen wir zu einer schlagkräftigen 
Institution im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung entwickeln. Wir drängen 
darauf, dass alle EU-Mitgliedstaaten nun ohne Verzug europäische und internationale 
Standards zur Bekämpfung der Geldwäsche national umsetzen. Zusätzlich soll der automatische 
Austausch von Steuerinformationen intensiviert werden. Wir setzen uns dafür ein, dass 
international auf Ebene der G7/G20 ein Anti-Geldwäsche-Aktionsplan vorangetrieben wird. Wir 
setzen uns für ein europäisches Vermögensregister ein. Behörden sollten europaweit die 
wirtschaftlichen Eigentümer von Vermögensgegenständen einsehen dürfen, die von Kriminellen 
regelmäßig für Geldwäsche missbraucht werden. Schlupflöcher und Umgehungsmöglichkeiten der 
Transparenzregister, die zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung dienen, 
werden wir weiter einschränken. Der Zugang zu den Transparenzregistern soll für die 
Zivilgesellschaft, Journalist*innen und andere Gruppen mit berechtigtem Interesse einfach, 
kostenfrei und anonym möglich sein. Immobilien müssen wirksam vor Spekulationen durch 
illegales Geld geschützt werden. So schützen wir auch Mieter*innen. Dafür werden wir die 
Transparenzvorschriften und Kontrollen beim Immobilienerwerb verbessern. Die 
grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Strafverfolgungsbehörden und Instrumente im Bereich 
Vermögensabschöpfung wollen wir verbessern. Vermögen unklarer Herkunft in Zusammenhang mit 
kriminellen Aktivitäten muss einfacher eingezogen werden können. Für Bargeld werden wir EU-
weit gültige Höchstgrenzen festlegen, um den Transfer von inkriminierten Finanzmitteln zu 
erschweren. Das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung OLAF werden wir personell und 
finanziell stärken, damit es wirksam gegen Betrugs- oder Korruptionsstraftaten, zum Beispiel 
die Veruntreuung von europäischen Fördergeldern, vorgehen kann.
Terrorismus das Handwerk legen
Terroristische Anschläge oder Gewalttaten, derzeit hauptsächlich islamistisch und 
rechtsextrem motiviert, erzeugen unermessliches menschliches Leid. Sie stellen eine enorme 
Gefahr für die öffentliche Sicherheit dar. Terrornetzwerke reichen oft über den gesamten 
Kontinent und darüber hinaus. Die EU kann und muss hier einen wirkungsvollen Beitrag zum 
Schutz leisten. Eine konsequente und gut abgestimmte polizeiliche wie nachrichtendienstliche 
europaweite Zusammenarbeit mit einheitlichen Standards und Definitionen ist notwendig, um 
dem Terror das Handwerk zu legen. Wir wollen hierfür die Stelle des Anti-Terror-Koordinators 
bzw. der Anti-Terror-Koordinatorin der EU aufwerten und die Mitgliedstaaten zu mehr 
Austausch und Kooperation verpflichten.
Gute Präventionsarbeit ist das beste Mittel, damit Menschen nicht in die politische 
Gewaltszene und den Terrorismus abrutschen. Dafür brauchen wir den europaweiten 
Erfahrungsaustausch demokratischer Kräfte, den wir finanziell fördern wollen. Dazu zählt die 
Bildungsarbeit an Schulen oder Jugendeinrichtungen. Programme zur Deradikalisierung oder 
Angebote für Aussteiger*innen aus der islamistischen oder rechtsextremen Szene wollen wir 
EU-weit etablieren. Die Entwicklung anderer und neuer Extremismusformen beobachten wir 
genau. Onlineplattformen spielen eine wichtige Rolle bei der Verbreitung von 
Terrorpropaganda. Wir wollen, dass Onlineplattformen entschiedener dagegen vorgehen und 
entsprechende Inhalte löschen.
Durch eine entschiedene Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung wollen wir dem Terror die 
operative Grundlage entziehen. Wir richten den Blick darauf, wo sich terroristische und 
kriminelle Strukturen überschneiden. So unterbinden wir den Zugang zu Schwarzmärkten und 
legen wichtige Finanzquellen trocken. Wir setzen uns für gemeinsame Standards und einen 
intensiven Austausch bei der Verfolgung von Terrorist*innen ein.
Bei der Beobachtung potenzieller Gewalttäter*innen braucht es ein europaweit einheitliches 
Vorgehen, damit die Sicherheitsbehörden nicht aus administrativen Gründen ihre Spur 
verlieren. Den Begriff des „Gefährders“ wollen wir deshalb EU-weit einheitlich definieren, 
um eine grenzüberschreitende Fallbearbeitung sicherzustellen.
Schwere Gewalttaten und Terroranschläge haben in der Vergangenheit immer wieder gezeigt, 
dass Schusswaffen oder Ausgangsstoffe für Explosivstoffe zu leicht verfügbar sind. Wir 
wollen die Verfügbarkeit von illegalen Schusswaffen einschränken und den Schwarzmarkt 
austrocknen. Für sogenannte Anscheinswaffen, beispielsweise Sammlerstücke, wollen wir 
wirksame europäische Standards einführen, damit eine Reaktivierung der Waffen nicht mehr 
möglich ist. Waffen und relevante Waffenteile müssen lückenlos registriert werden. Wir 
setzen uns für gemeinsame und strenge Standards für die Zuverlässigkeitsprüfung für 
Waffenbesitzer*innen ein. Den Missbrauch von Ausgangsstoffen von Explosivstoffen wollen wir 
durch ein strenges Monitoring unterbinden.
Nachrichtendienste effektiv aufstellen
Grenzüberschreitender Terrorismus, geheimdienstliche Aktivitäten, Wirtschaftsspionage oder 
Desinformationskampagnen bedrohen unsere liberale und offene Gesellschaft. Besonders 
autoritäre Staaten wie China, Russland oder Iran nehmen dabei die gesamte EU in den Blick 
und koordinieren ihre Vorgehen in den verschiedenen Mitgliedstaaten. Beispiele hierfür sind 
Angriffe auf Oppositionelle oder auf unsere Kritischen Infrastrukturen (KRITIS). Dem müssen 
wir uns in Europa gemeinsam und entschlossen entgegenstellen. Die Nachrichtendienste spielen 
dabei eine wichtige Rolle und sind Teil einer wehrhaften Demokratie.
Bislang wird ihre Arbeit aber oft dadurch behindert, dass Informationen und Erkenntnisse 
europaweit nicht ausreichend geteilt werden. Wir fordern effektive und demokratische 
Nachrichtendienste, damit wir die Sicherheit der EU global besser gewährleisten können. 
Deshalb wollen wir für eine bessere und rechtsstaatliche Zusammenarbeit der europäischen 
Nachrichtendienste eine europäische Nachrichtendienstagentur gründen. Dort soll in den 
Mitgliedstaaten gesammeltes Wissen, unter Einhaltung strenger rechtlicher Vorgaben, 
zusammengeführt und ausgewertet werden, um die Analysefähigkeit zu stärken. Es braucht 
demokratisch legitimierte und rechtsstaatliche Kontrollmechanismen der Agentur, die unter 
Einbeziehung des Europäischen Parlaments erarbeitet werden. Wir setzen uns dafür ein, dass 
nachrichtendienstliche Befugnisse europaweit auf klaren Rechtsgrundlagen stehen, effektiv 
begrenzt werden und eine parlamentarische Kontrolle in allen Mitgliedstaaten eingehalten 
wird. Einen rechtswidrigen Ringtausch von fragwürdig erlangten Daten unter den 
Nachrichtendiensten lehnen wir ab. Darüber hinaus setzen wir uns für eine bessere Vernetzung 
und Kooperation der mitgliedstaatlichen Aufsichtsbehörden auf der europäischen Ebene ein.
Gemeinsame Strafverfolgung ausbauen
Eine effiziente und gemeinsame Verfolgung von Straftaten braucht einen einheitlichen 
europäischen Rechtsrahmen – das gilt für das gesamte Spektrum, von der Organisierten 
Kriminalität bis hin zu Hasskriminalität. Dafür wollen wir insbesondere das Strafrecht 
weiter harmonisieren. Hasskriminalität wollen wir in die Liste der EU-Straftaten aufnehmen, 
damit sie europaweit verfolgt werden kann.
Um Recht in Europa durchzusetzen, wollen wir die europäischen Strukturen stärken: Die 
Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (Eurojust) 
wollen wir personell und finanziell besser ausstatten und die Europäische Staatsanwaltschaft 
(EUStA) ausbauen. Sie soll zukünftig eigene Ermittlungen bei grenzüberschreitenden 
Sachverhalten im Bereich von Terrorismus und OK führen. Grenzüberschreitende Strafverfahren 
wollen wir vereinfachen und in einem Land bündeln, damit sie gemeinsam durchgeführt werden 
können. Durch die Digitalisierung des grenzüberschreitenden elektronischen Rechtsverkehrs 
unter Wahrung der IT-Sicherheit und des Datenschutzes schaffen wir eine schnellere und 
effizientere Zusammenarbeit der Justiz in Europa.
Im Zentrum stehen die Rechte der Bürger*innen: Wir treten für einen effektiven Rechtsschutz 
von Beschuldigten und Verteidiger*innen ein. Hinweisgeber*innen, Zeug*innen und 
investigative Journalist*innen spielen eine herausragende Rolle bei der Aufklärung von 
Straftaten und Rechtsverstößen. Wir wollen sie deshalb besser schützen. Dafür schlagen wir 
ein EU-Netz vor, das europaweit einen wirksamen Schutz für Menschen bietet, die bei der 
Aufdeckung und Verfolgung von Straftaten mitwirken. All das soll Menschen dabei 
unterstützen, bei der Aufklärung von Verbrechen sicher mit der Justiz zusammenzuarbeiten. 
Das wollen wir nutzen. Aussagen von Kronzeug*innen sollen künftig eine größere Rolle bei der 
grenzüberschreitenden Strafverfolgung spielen.
Die Bevölkerung schützen
Naturkatastrophen, schwere Unglücke oder humanitäre Notlagen: Außerordentliche 
Notsituationen können das Leben Tausender Menschen auf den Kopf stellen und gigantische 
Umweltschäden nach sich ziehen. Ebenso können Angriffe auf unsere Kritische Infrastruktur 
unabsehbare Auswirkungen haben. Sie sind die Lebensadern unserer modernen Gesellschaft. Sie 
versorgen uns mit Energie oder Informationen. Einzelne Mitgliedstaaten sind mit Bedrohungen 
dieses Ausmaßes schnell überfordert. Die EU kann durch eigene Ressourcen und Koordination 
praktisch helfen – und so Sicherheit und Wohlstand auf unserem Kontinent schützen. Wir 
wollen den physischen und digitalen Schutz von KRITIS verbessern und zusammendenken. Dabei 
nehmen wir transnationale Netze stärker in den Blick. Ein verbindliches IT-
Schwachstellenmanagement führen wir ein, um Attacken auf digitale Systeme zu verhindern.
Durch die Klimakrise drohen Extremwetterereignisse mit ihren teilweise unabsehbaren Folgen 
weiter zuzunehmen. Eine Stärkung des europäischen Bevölkerungsschutzes kann dabei helfen, 
Schäden zu reduzieren. Wir wollen das europäische Katastrophenschutzverfahren weiter stärken 
und mit eigenen europäischen Fähigkeiten ausstatten. Dafür wollen wir zunächst eine echte 
europäische Löschflugzeugstaffel aufstellen und in die rescEU-Reserve einbinden. Den 
gesundheitlichen Bevölkerungsschutz und zum Beispiel Kapazitäten zur Hilfe bei Erdbeben oder 
anderen Großschadenslagen wollen wir ausbauen.
7. Digitale Bürgerrechte
Menschenrechte in einer digitalen Welt sichern
Die schnell fortschreitende Digitalisierung hat einen enormen Einfluss auf die Art, wie wir 
zusammen leben. Deswegen entwickeln wir auf der Grundlage unserer Werte eine 
Menschenrechtspolitik für das digitale Zeitalter. Wir wollen die EU dabei als Vorbild und 
Partnerin für Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte in einer globalisierten digitalen Welt 
stärken. Dazu müssen wir bei der Gestaltung der digitalen Dimension die Rechte der Menschen 
immer mitdenken. Menschen haben das Recht, selbstbestimmt zu leben und weder von KI noch 
anderen Technologien vereinnahmt zu werden.
Wir treten dafür ein, dass der digitale Raum stärker unsere vielfältige Gesellschaft 
abbildet und bestehende Diskriminierung nicht in den digitalen Raum übertragen wird. Wir 
fördern das konsequente Vorgehen gegen Diskriminierung und eine aktive Beteiligung von 
Frauen an den Gestaltungspositionen der Digitalisierung.
Instrumente der Massenüberwachung lehnen wir daher ab. Dazu gehört etwa die anlasslose 
Vorratsdatenspeicherung, biometrische Gesichtserkennung, die Überwachung von Verhalten oder 
Emotionen. Besonders KI-gestützte Technologien zur Erkennung von Emotionen oder die 
Zuschreibungen von teils höchst persönlichen Eigenschaften wie Geschlecht, sexuelle 
Orientierung, politische oder gewerkschaftliche Zugehörigkeit lehnen wir aufgrund der hohen 
Wahrscheinlichkeit für Fehler und der möglichen Auswirkungen auf bereits marginalisierte 
Gruppen ab. Die Forschung und der Einsatz besonders von Emotionserkennung zur Unterstützung 
im medizinischen und sozialen Bereich sollen davon aber nicht betroffen sein. Das Recht auf 
eine sichere Kommunikation und Verschlüsselung wollen wir stärken und ausbauen. Sie ist 
gerade für eine freie Presseberichterstattung oder für die Arbeit von oppositionellen 
Kräften in autoritären Ländern von entscheidender Bedeutung.
Der anlasslosen Verarbeitung von umfassenden Fluggastdaten und der Ausweitung entsprechender 
Systeme auf andere Sektoren treten wir klar entgegen. Auch in der EU wird Spyware 
eingesetzt, die tief in die Privatsphäre eindringt. Die Verwendung von Spyware, zum Beispiel 
zur Überwachung von Journalist*innen oder Staatsanwält*innen, lehnen wir ab.
Gegen Hass im Netz vorgehen
Der Zugang zu verlässlichen Informationen und Nachrichten ist eine Voraussetzung der 
Demokratie. Soziale Medien und andere moderne Kommunikationsplattformen erlauben es heute, 
dass Informationen und Nachrichten auf unterschiedlichste Weise aufbereitet und diskutiert 
werden können.
Durch Propagandakampagnen wird die demokratische Meinungsbildung gefährdet. Wahlen sollen 
bewusst mit Mitteln der Desinformation beeinflusst werden. Wir treten dafür ein, dass 
Sanktionen gegen staatliche Propagandaplattformen, die gezielt Desinformationen verbreiten, 
etwa Russia Today, konsequent durchgesetzt werden. Wir wollen, dass regelmäßig und 
europaweit Lagebilder zu Desinformationen erstellt werden, um die Grundlage für eine 
effektive Bekämpfung zu schaffen.
Hass, Hetze und Desinformation greifen gezielt die offene Debatte an diesen Orten an. Mit 
offenem Frauenhass wird versucht, Frauen aus dem digitalen Raum zu drängen. Algorithmen und 
Targeting dominanter Digitalplattformen tragen dazu einen wesentlichen Beitrag, indem sie 
Hassnachrichten und Desinformation verstärkt verbreiten. In der Folge ziehen sich von 
Hassrede betroffene Personen häufig zurück oder schränken ihre Meinungsäußerung ein – zum 
Schaden der demokratischen Debatte.
Die algorithmische Verstärkung von Hass und Hetze nehmen wir ins Visier. Mit dem Digitale-
Dienste-Gesetz und dem Digitale-Märkte-Gesetz haben wir in Europa die Grundsteine gelegt, um 
mit Nutzer*innen-Rechten, Transparenz und klaren Regeln Hassrede entgegenzutreten, ein 
demokratischeres Internet zu schaffen und Wettbewerb wiederherzustellen. Diese Regeln gilt 
es, jetzt in Deutschland und Europa konsequent durchzusetzen und weiterzuentwickeln.
Zivilgesellschaftliche Organisationen müssen von Hass und Hetze betroffene Personen 
einfacher bei der Wahrnehmung ihrer Rechte unterstützen können. Dafür wollen wir auch eine 
europaweite Opferberatung und niedrigschwellige Hilfsangebote etablieren. Die Einrichtung 
von Spezialdienststellen bei Polizei und Staatsanwaltschaften in den Mitgliedstaaten wollen 
wir unterstützen. Die konsequente Durchsetzung des Strafrechts kann auch durch die rechtlich 
gesicherte automatisierte Erkennung von strafrechtlich relevantem Material, zum Beispiel 
Hassposts, unterstützt werden, das anschließend von den Ermittlungsbehörden überprüft wird. 
Europol soll gegen europaweit agierende Netzwerke vorgehen, die gezielt Hass und Hetze im 
Netz verbreiten.
Gleichzeitig können auch klassische Medien bei der Verbreitung von Desinformation eine 
wichtige Rolle spielen, wenn sie zum Beispiel Informationen ohne Überprüfung aus den 
sozialen Medien übernehmen oder gar selbst aktiv bei der Verbreitung von Falschinformationen 
mitwirken. Die Verbreitung von hochwertigen gefälschten Videos, sogenannten Deepfakes, oder 
durch KI manipulierten Bildern lässt Desinformationen noch glaubwürdiger erscheinen und ist 
für viele Menschen nur schwer erkennbar. Daher haben wir im Rahmen des KI-Gesetzes 
erfolgreich die adäquate Kennzeichnung der Deepfakes verankert. Ein wichtiger Baustein der 
Bekämpfung von Desinformationen in einer Demokratie liegt in der Stärkung der 
Informationskompetenz, damit Menschen besser Desinformationen erkennen können.
Sogenannte Social Bots, die automatisch Inhalte in sozialen Medien verbreiten, sollen 
entsprechend gekennzeichnet und somit unterscheidbar von menschlichen Nutzer*innen werden.
Europas IT schützen
Wenn unsere digitale Infrastruktur eine immer wichtigere Rolle für unser Zusammenleben 
spielt, kommt ihrem Schutz eine große Bedeutung bei. Der beste Schutz vor Cybercrime aber 
liegt in der Prävention und in der Resilienz digitaler Systeme. Wir sorgen für eine 
konsequente Etablierung von hohen IT-Sicherheitsanforderungen in digitalen Produkten, 
Diensten und Prozessen. Wir setzen uns für eine zügige Umsetzung der aktualisierten EU-
Richtlinie zur Cybersicherheit ein, um ein EU-weites Sicherheitsniveau zu etablieren. Wir 
wollen die europäische Kooperation im Bereich der Cyberabwehr deutlich stärken. Die Agentur 
der Europäischen Union für Cybersicherheit entwickeln wir hierfür weiter.
Der Cyberraum wird zunehmend Schauplatz von Kriegen und Konflikten. Das sehen wir 
eindringlich in der Ukraine, wo die militärische Aggression Russlands von Cyberoperationen 
begleitet wird. Auch Cyberattacken etwa auf digitale Wahl- und Verwaltungssysteme sind eine 
Bedrohung für unsere Demokratie und Sicherheit. Wir setzen uns für einen norm- und 
regelbasierten Cyberraum ein, der von Diplomatie und internationaler Zusammenarbeit geprägt 
ist. Gleichzeitig geht Cybersicherheit mit digitaler Souveränität einher. Hier wollen wir 
Kompetenzen in der EU ausbauen.
Wir wollen in Europa die rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen für sichere „Digitale 
Botschaften“ schaffen. Damit sollen staatliche und öffentlich relevante Datenbanken und 
technische Infrastrukturen in anderen europäischen Mitgliedstaaten gesichert vorgehalten 
werden können, um auch in Krisen- und Kriegssituationen die Arbeitsfähigkeit und den Zugang 
zu Daten, zum Beispiel von Parlamenten, der öffentlichen Verwaltung, der Justiz oder den 
Sozialversicherungen, zu ermöglichen.
Das hohe Tempo der Digitalisierung und die Zunahme digitaler Dienstleistungen haben auch zu 
einer Verlagerung von Straftaten ins Netz geführt. Darauf muss die Strafverfolgung 
reagieren, besonders auf europäischer Ebene, denn Cybercrime kennt ebenso wie das Internet 
keine Grenzen. Dafür stärken wir die Rolle von Europol bei der Bekämpfung von Kriminalität 
im Netz. Auch die europaweite polizeiliche Zusammenarbeit zur Erkennung und Bekämpfung 
stärken wir. So gehen wir auch entschieden gegen die Verbreitung von sexualisierten 
Gewaltdarstellungen von Kindern und Jugendlichen im Netz vor. Wir wollen mit gezielten 
Kampagnen die Bürger*innen für Betrugsdelikte sensibilisieren, die im Internet begangen 
werden.
