Die EAA muss innerhalb festgelegter Fristen in nationales Recht umgesetzt werden. In Deutschland soll dies 2025 erfolgen.
Wie sagte einst Johann Wolfgang von Goethe: "Wer's Recht hat und Geduld, für den kommt auch die Zeit." Doch vielen Betroffenen rennt die Zeit davon. Deshalb sollten wir EU-weit auf die Tube drücken.
Doch damit wird es nicht getan sein. Denn dann gilt es in der Praxis die Durchsetzungsrechte der Verbraucher*innen zu stärken.
Antrag EP-Kapitel: | D – Was Freiheit schützt |
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Antragsteller*in: | BAG Behindertenpolitik (dort beschlossen am: 15.10.2023) |
Status: | Eingereicht |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: EP-FH-01-392 |
Eingereicht: | 16.10.2023, 21:13 |