Geldwäsche läuft fast ausschließlich über private Finanzdienstleister, wie Banken, Zahlungsanbieter oder Überweisungsservices. Nur über die enge Zusammenarbeit mit diesen Anbietern und die Nutzung der Informationen, Fähigkeiten und Zugängen kann Geldwäsche heutzutage sinnvoll bekämpft werden. Für Zahlungsverkehr ohne Dienstleister, zum Beispiel über dezentrale Zahlungssysteme wie Bitcoin, braucht es zudem eine bessere Forschung und Wissenstransfer in die Strafverfolgungsbehörden hinein.
Antrag EP-Kapitel: | D – Was Freiheit schützt |
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Antragsteller*in: | KV Berlin-Mitte (dort beschlossen am: 14.10.2023) |
Status: | Eingereicht |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 16.10.2023, 22:25 |