Für den Schutz der Menschenrechte ist das Völkerrecht elementar. Die Geltung des Völkerrechts im digitalen Raum ist international noch umstritten und seine konkrete Anwendung befindet sich noch in der Entwicklung. Diesen Prozess wollen wir mit gestalten und dabei insbesondere menschenrechtliche Standards betonen. Da Menschenrechte auch im digitalen Raum universell gelten, kommt der Zusammenarbeit mit Drittstaaten eine besondere Bedeutung zu.
Antrag EP-Kapitel: | D – Was Freiheit schützt |
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Antragsteller*in: | KV Berlin-Mitte (dort beschlossen am: 14.10.2023) |
Status: | Eingereicht |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 16.10.2023, 22:41 |