Für den ganzheitlichen Ansatz zur Bekämpfung von Hass und Desinformation im Netz braucht es zusätzlich zu den aufgeführten Maßnahmen eine Stärkung des Zivilrechts und zivilgesellschaftlicher Organisationen. Durch das Digitalen-Dienste-Gesetzes können sich besonders qualifizierte Organisationen, wie z.B. HateAid, an der Markierung und Entfernung von Hassinhalten als sog. “Trusted Flaggers” (dt. “vertrauenswürdige Markierer”) beteiligten. Weiterhin sollte auch technische Möglichkeiten zur Viralitätskontrolle erprobt werden; sie bieten die Möglichkeit die Reichweite von Hassnachrichten und damit ihren Schaden zu begrenzen. Die Vorschläge stammen aus dem Thesenpapier der BAG Demokratie und Recht, das im Rahmen des Europakonvent auf den 2. Platz für den Eingang ins Europaprogramm gewählt wurde.
Antrag EP-Kapitel: | D – Was Freiheit schützt |
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Antragsteller*in: | KV Berlin-Mitte (dort beschlossen am: 14.10.2023) |
Status: | Eingereicht |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: EP-FH-01-915-2 |
Eingereicht: | 16.10.2023, 22:44 |