Das Sicherheitsniveau von IT-Produkten ist für Verbraucher*innen meist nicht erkennbar. Somit kann bei der eigenen Kaufentscheidung nicht berücksichtigt werden, ob ein Produkt erhebliche Schwachstellen birgt und somit ein Risiko für persönliche Daten sowie die eigene IT-Sicherheit darstellt. Ein klar verständliches und europaweit einheitliches IT-Sicherheitskennzeichen kann dies ändern. Ein solches IT-Sicherheitskennzeichen lässt das Sicherheitsniveau eines Produktes durch einheitliche Informationspflichten transparent erkennen und erhöht die europaweite Vergleichbarkeit. Käufer*innen ist es somit möglich, sich für sichere IT-Produkte zu entscheiden. Das IT-Sicherheitskennzeichen kann somit einen erheblichen Beitrag zur Steigerung der Sicherheit von Europas IT leisten. Für Unternehmen werden Investitionen in die IT-Sicherheit von Produkten für Endverbraucher ein Verkaufsargument und damit attraktiv.
Antrag EP-Kapitel: | D – Was Freiheit schützt |
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Antragsteller*in: | KV Berlin-Mitte (dort beschlossen am: 14.10.2023) |
Status: | Eingereicht |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 16.10.2023, 22:47 |