Die Formulierung ist missverständlich. Die erwähnte sektorspezifische Passerelle-Klausel (Art.333 EUV) erlaubt es allen an einer Verstärkten Zusammenarbeit beteiligten Mitgliedstaaten (mind. 9) mit einem einstimmigen Beschluss zur Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit und auch zum ordentlichen Gesetzgebungsverfahren überzugehen. Die gewählte Formulierung vermischt hier die Möglichkeit der Verstärkten Zusammenarbeit an sich (Art. 20 EUV) und der Veränderung der Entscheidungsfindung innerhalb einer Verstärkten Zusammenarbeit (Art.333 AEUV). Grundätzlich ist die vermehrte Nutzung der Verstärkten Zusammenarbeit wünschenswert.
Antrag EP-Kapitel: | D – Was Freiheit schützt |
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Antragsteller*in: | Julina Mintel (KV Berlin-Steglitz/Zehlendorf) und 57 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 29%) |
Status: | Eingereicht |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: EP-FH-01-161-2 |
Eingereicht: | 17.10.2023, 11:36 |