Die Vorschrift im EU-Vergaberecht zur Pflicht von europaweiten Ausschreibungen beim Büchereinkauf, wenn die dem Einkauf zugrunde liegende Summe 215.000 € übersteigt, schwächt die örtlichen und regionalen Buchhandlungen nachhaltig und bedroht sie in ihrer Existenz. Das liegt daran, dass mit der Ausschreibung auch die sogenannten Veredelungsarbeiten (z.B. Codierung, Folierung, Kategorisierung u.ä.) verbunden sind, die aber die örtlichen/regionalen Buchhandlungen wirtschaftlich nicht stemmen können. Buchhandlungen gehören zum 'Salz' der Innenstädte wie auch der Stadtteile, da sie fußläufig zu erreichen sind , einen wichtigen Teil der Bürgerinnen und Bürger als Kunden binden können, mit ihrem Sortiment einen Bildungsauftrag umsetzen und mit zu einer nachhaltigen Belebung der Innenstädte und Stadtteile beitragen. Unabhängig davon macht eine europaweite Ausschreibung des Büchereinkaufs in den Ländern keinen Sinn, die eine Buchpreisbindung haben. Als Lösungsmöglichkeit für den durch EU-Vergaberecht entstandenen Konflikt um den Einkauf von Medien durch öffentliche Bibliotheken beantragen wir daher die EU-Länder, in denen die Buchpreisbindung gilt, von der Anwendung des europäischen Vergaberechts beim Bucheinkauf auszunehmen.
Antrag EP-Kapitel: | D – Was Freiheit schützt |
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Antragsteller*in: | BAG Kultur (dort beschlossen am: 17.10.2023) |
Status: | Eingereicht |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 18.10.2023, 13:01 |