Eine Prüfung von Asylanträgen außerhalb der Europäischen Union lehnen wir ab. Wer einen Antrag in der EU stellt, darf nicht ohne inhaltliche Prüfung des Schutzes ausgewiesen werden. Alleine um den Schutz der Rechtsstaatlichkeit und den ungehinderten Zugang zu Gerichten, zB im Falle einer Ablehnung, zu wahren.
Antrag EP-Kapitel: | D – Was Freiheit schützt |
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Antragsteller*in: | Julian Pahlke (KV Leer/Ostfriesland) und 72 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 49%) |
Status: | Eingereicht |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: EP-FH-01-593 |
Eingereicht: | 18.10.2023, 14:55 |