Sperrklauseln (=Mindestschwelle, die bei Wahlen erreicht sein muss, um ins Parlament einziehen zu dürfen) können u.a. dazu führen, dass der tatsächliche Wählerwillen unter verschiedenen Gesichtspunkten nicht angemessen im Parlament repräsentiert wird und es zu Ungleichgewichten bei politischer Repräsentation und damit Machtverteilung kommt. Aus demokratiepolitischen Gesichtspunkten sind sie daher abzulehnen und hat das Bundesverfassungsgericht auf nationaler Ebene die Hürden hierfür zu Recht hoch angelegt.
Daher ist auch die geplante Änderung des Direktwahlaktes, wonach in Wahlkreisen mit mehr als 35 Sitzen (betrifft effektiv nur Spanien und Deutschland) eine Sperrklausel von mindestens 2 und maximal 5 in nationales Recht umgesetzt werden soll, kritisch zu sehen. Es ist nicht zu erkennen, inwiefern die Funktionsfähigkeit des Europäischen Parlamentes dadurch eingeschränkt würde, dass es auch in Spanien und Deutschland keine Sperrklauseln gibt. Demgegenüber riskieren wir Frustration und politisches Desinteresse bei den Wähler*innen. In allen Mitgliedstaaten, in denen das EU-Parlament gewählt wird, wollen wir die gleichen demokratiepolitischen Grundsätze angewandt wissen und deshalb nirgendwo mehr Sperrklauseln.
Antrag EP-Kapitel: | D – Was Freiheit schützt |
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Antragsteller*in: | BAG Demokratie & Recht (dort beschlossen am: 13.10.2023) |
Status: | Eingereicht |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: EP-FH-01-138-4 |
Eingereicht: | 18.10.2023, 23:09 |